Berlin
LandesregierungBerlin ist die Hauptstadt und Sitz der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. Hier leben ca. 3,4 Mio. Menschen sowie zusätzlich über eine Mio. Menschen im Berliner Umland. Berlin ist aber auch ein eigenes Bundesland, einer der drei Stadtstaaten Deutschlands (neben Hamburg und Bremen). Das Berliner Parlament, das Abgeordnetenhaus (= Landtag), wählt die Regierung (= Senat), die zugleich Spitze der kommunalen Selbstverwaltung darstellt. Im Juli 2001 löste eine Koalition aus SPD und PDS die bis dahin regierende Koalition aus CDU und SPD ab. Die SPD-PDS-Koalition stellt auch den Senat, der vom Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) geleitet wird. Er ist Ministerpräsident des Landes Berlin und hat zugleich das kommunale Spitzenamt in Berlin (Bürgermeister) inne. Die Landesminister sind die Senatoren, ihre Häuser sind die Senatsverwaltungen, wie z.B. die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Jedes Mitglied des Senats leitet seinen Geschäftsbereich selbständig und in eigener Verantwortung innerhalb der Richtlinien der Regierungspolitik. Laut Verfassung bestimmt der Regierende Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Senat die Richtlinien der Regierungspolitik. Bei Meinungsverschiedenheiten oder auf Antrag des Regierenden Bürgermeisters entscheidet der Senat, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Regierenden Bürgermeisters den Ausschlag.
Die für Nachhaltigkeit wichtigsten Senatsverwaltungen sind
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen
- Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz
- Auch in der neuen Koalitionsvereinbarung 2011-2016 zwischen der SPD und der CDU ist das Thema Nachhaltigkeit in einigen Bereichen zu finden!
- Bei den Koalitionsvereinbarungen 2006-2011 gibt es Informationen zur Nachhaltigkeit z.B. in den Punkten Umwelt, Stadtentwicklung, Geschlechtergerechtigkeit und Wirtschaft.
- Der Berliner Senat hat über die Arbeit von 2002-2006 eine Bilanz gezogen: Stand der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung vom 16. Januar 2002 und der Richtlinien der Regierungspolitik vom 12. Februar 2002. In unserem Archiv finden Sie Auszüge aus der Koalitionsvereinbarung 2002-2006.
Auf Beschluss des Abgeordnetenhauses Mitte der 90er Jahre wurde für Berlin ein erster Umweltbericht erstellt. Weiterhin hatte sich die Stadt Berlin bereits durch die Unterzeichnung der Charta von Aalborg 1994 und der von Valencia 1995 u.a. dem Nachhaltigkeitsprinzip der Agenda 21 verpflichtet und trachtete seither danach, dieses in den verschiedenen Feldern der Stadtpolitik umzusetzen. In den Richtlinien der Politik heißt es:
"48. Nachhaltigkeit sichern: Der Senat wird innerhalb der Landespolitik dem globalen Leitbild der nachhaltigen Entwicklung gemäß der Verpflichtung der Rio-Deklaration Rechnung tragen und die Erarbeitung einer Lokalen Agenda 21 unterstützen."
Allerdings gibt es bislang für Berlin weder ein Umweltprogramm noch einen verbindlichen, übergreifenden Plan für Nachhaltigkeit. Für den Bereich der Stadtentwicklung war die politische Richtlinie der Regierungspolitik wie folgt vorgegeben:
"44. Lebenswerte Stadt fördern
Ausgehend von der erwarteten Bevölkerungsentwicklung liegen die Schwerpunkte der Stadtentwicklungspolitik eindeutig im innerstädtischen Bereich: Hier geht es um eine Bestandsentwicklung, die zur besseren sozialen Durchmischung der Wohnquartiere beiträgt, und um die Stärkung der gesamtstädtischen Zentrenstruktur. Dabei wird die Aufwertung öffentlicher Räume als wesentliche Bedingung für eine Verbesserung der urbanen Lebensqualität und Attraktivität der Stadt erachtet.
Die Erneuerung der innerstädtischen Altbauquartiere ist und bleibt Schwerpunkt unserer Stadtentwicklungspolitik. Mit der Vereinigung der beiden Stadthälften haben sich die räumlichen Prioritäten der Stadterneuerung zunehmend in den Ostteil der Stadt verlagert. Während die Wohnungssanierung in den zurückliegenden Jahren in den Sanierungsgebieten weitengehend fortgeschritten ist, besteht für den öffentlichen Raum und die sozialen und kulturellen Infrastruktur weiterhin Aufwertungsbedarf. Der Senat wird deshalb nach dem Grundsatz "öffentliches Geld für öffentliches Eigentum, privates Geld für privates Eigentum" ein Umsteuern der bisherigen Förderpraxis vornehmen. Durch die Sanierung von Schulen, Freizeiteinrichtungen und sonstiger sozialer Infrastruktur sowie die Aufwertung von Stadtplätzen, Straßenraum und Freiflächen sollen in den Sanierungsgebieten private Investitionen mobilisiert werden. ..."
Nachhaltiges Berlin - Sustainable Berlin
Für die Umsetzung der Regierungspolitik in ihrem Bereich hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Bericht Sustainable Berlin erstellt und im August 2003 veröffentlicht. Der Gesamtbericht und die Einzelkapitel können von der SenStadt-Webseite heruntergeladen werden.
Der 96 Seiten starke Bericht ist vor Allem eine Darstellung des Ist-Zustandes in den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen von SenStadt. Dazu die Selbstdarstellung im Internet:
"Der Bericht "Nachhaltiges Berlin" zeigt, wie Berlin in den letzten Jahren die Chance nutzte, ein Konzept nachhaltiger Stadtentwicklung umzusetzen. Modernisierung und Umweltschutz sind keine Gegensätze, ganz im Gegenteil. Der Schutz der Umwelt ist ein Teil der Modernisierungsstrategie für Berlin.
Der Bericht macht deutlich, dass die dramatischen Veränderungen, die Berlin seit dem Fall der Mauer durchgemacht hat, auf vielen ökologischen Feldern positive Wirkungen hervorriefen. ...."
Im Bericht Nachhaltiges Berlin sind konkrete Zielvorgaben nur punktuell enthalten, z.B. eine Einsparung von 1,85 Mio. t CO2-Emissionen im Wohnungsbestand bis 2010 (s. S. 48). Diese konkreten Zielvorgaben ergeben sich aus bereits laufenden oder beschlossenen Programmen. Eine detaillierte Übersicht über Ziele, Zeiträume und Maßnahmen enthält der Bericht aber nicht.
Im Bericht kommen keine Stakeholder zu Wort. Ihre Einbindung in den politischen Prozess einer nachhaltigen Stadtentwicklung erfolgt durch andere Instrumente, z.B. durch das Agenda-Büro. Hier finden Sie mehr Informationen zur Agenda 21 und zur Enquete-Kommission Lokale Agenda 21/Zukunftsfähiges Berlin.
Dem Bericht Nachhaltiges Berlin fehlt allerdings ein übergeordnetes Dach, eine Vision mit Perspektiven für die Stadtorganisation in den nächsten Jahren und Jahrzehnten. Erste Perspektiven und Handlungsansätze liegen aber mittlerweile mit dem Stadtentwicklungskonzept Berlin 2020 vom Oktober 2004 vor (s.u.: Nachhaltigkeit in der Praxis).
Der Bericht Nachhaltiges Berlin ist nicht mit anderen Nachhaltigkeitsberichten zu vergleichen. So ist er weder angelehnt an die GRI-Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Regierungen gelten, noch orientiert er sich an vergleichbaren Leitlinien wie denen von IFEU oder IMUG. Wohl auch aus diesen Grund heißt der Bericht nicht Nachhaltigkeitsbericht für Berlin, sondern einfach nur Nachhaltiges Berlin, was letztlich eine freiere Darstellung in Form und Inhalten erlaubt un dem eigentlichen Ziel, Werbung für Berlin, auch mehr entspricht.
Mittlerweile gibt es von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine neue Webseite zu "Nachhaltiges Berlin" mit Beiträgen unter den Stichworten
- Die grüne Stadt
- Die soziale Stadt
- Die gebildete Stadt
- Die junge Stadt
- Die bewegte Stadt
- Die wirtschaftende Stadt
- Die energische Stadt
- Die Eine-Welt-Stadt
- Die komplexe Stadt
- URBAN / URBAN II
- Stadtforum Berlin 2020
Im "Stadtforum Berlin 2020" wird das von SenStadt entwickelte und vom Senat unter Beteiligung aller Ressorts beschlossene Stadtentwicklungskonzept Berlin 2020 mit den Stakeholdern diskutiert:
"Die Senatorin für Stadtentwicklung lädt dazu ein, im "Stadtforum Berlin 2020" konkrete Strategien und Leitprojekte in wichtigen Politikfeldern zu diskutieren: Wohnungs-, Verkehrs- und Umweltpolitik, Zukunft der Zentren und Quartiere, Nutzung der kreativen Milieus in Berlin, Erneuerung städtischer Entscheidungsstrukturen. Das "Stadtforum Berlin 2020" ist ein Ort für Konsens und Kontroversen, eine Ideenschmiede und ein Beratungsinstrument für die Stadtentwicklungspolitik zugleich."
Das Stadtforum Berlin 2020 wird von einem Beirat begleitet: "Neben vier ständigen Mitgliedern (2 Frauen, 2 Männer, A.d.V.) werden wechselnde "Spezialisten" hinzugezogen. Der Beirat verdichtet die Diskussionen und Beiträge der Referentinnen und Referenten, der Podien und des Publikums zu Thesen und spricht Empfehlungen für stadtentwicklungspolitische Strategien, konkrete Projekte sowie ggf. die weitere öffentliche Auseinandersetzung mit Themen aus."
Die Rückmeldungen der Stakeholder auf diesen Foren sollen in die endgültige Gestaltung des Stadtentwicklungskonzepts Berlin 2020 einbezogen werden.
- METROPOLIS 2005
- Ökoprofit Berlin
Interne Links
- Berlin
- Berlin: Agenda-21
- Berlin: EK Zukunftsfähiges Berlin
- Berlin: Klimaschutz
- Berlin: Koalitionsvereinbarung, 2001-2006
- Berlin: Netzwerk für Nachhaltigkeit
- Berlin: Landesenergieprogramm, 2006-2010
- Berlin (Archiv)
Landesportal Berlin
Landtag / Abgeordnetenhaus von Berlin
Landesregierung / Senatsverwaltung von Berlin
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