Baden-Württemberg: Nachhaltigkeitsstrategie
Landesweite Nachhaltigkeitsstrategie
Die Nachhaltigkeitsstrategie, die 2007 ins Leben gerufen wurde, hat das Ziel, alle Akteure des gesellschaftlichen Lebens an einem Tisch zu versammeln, um gemeinsam und fachübergreifend Entwicklungen und Handlungsmöglichkeiten für die Zukunft zu entwickeln.Dabei gilt es v.a. den „Herausforderungen demografischer Wandel, Globalisierung, Klimaveränderung, Ressourcenknappheit, Rückgang der biologischen Vielfalt, Integration und Immigration“ zu begegnen, „da es nötig ist über den Tag hinaus zu denken und die Zukunft verantwortungsbewusst zu gestalten.“ Die Nachhaltigkeitsstrategie wurde bereits in der Koalitionsvereinbarung 2006 - 2011 angekündigt.
Gliederung
Verantwortlich für alle Bereiche der Nachhaltigkeitsstrategie sind der Ministerpräsident Mappus und das Umweltministerium mit Tanja Gönner als Ministerin. Sie werden unterstützt durch die Nachhaltigkeitskonferenz und den Nachhaltigkeitsbeirat.Die Nachhaltigkeitsstrategie hat zwei Ebenen:
- eine operative Ebene, auf der konkrete Projekte gestartet werden und
- eine strategische Ebene in der die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung zusammengetragen werden.
- Zukunftsfähige Energieversorgung und -nutzung (Ökologische Verträglichkeit/Klimawandel, Versorgungssicherheit, Robustheit der Energieversorgung, Energieeffizienz und Energieeinsparung, Erneuerbare Energien (Biomasse-Nutzung, neue Kraftstoffe), Wettbewerbsfähigkeit (Verbraucher/Energiekosten))
- Produzieren und Arbeiten (Abfall als Ressource und Hochwertige Lebensmittel)
- Zukunftsfähige Entwicklung von Städten (Integration von Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Ausgewogene Siedlungsentwicklung, Stadt-Umland-Beziehungen, Verkehrsinfrastruktur, Mobilität in Ballungsräumen, Flächenverbrauch)
- Lebensqualität: Gesunde Ernährung und Konsum (Verbraucherschutz, Sichere Lebensmittel,Verringerung möglicher Gesundheitsrisiken) und Hohe Lebensqualität in einer intakten Umwelt (Luft, Wasser, Boden, Lärmminderung, Gesunde Innenräume)
- Zukunftsfähige gesellschaftliche Entwicklung: Integration – Miteinander leben (Integration von Ausländern in das soziale Umfeld, Entschärfung sozialer Brennpunkte, Gewaltprävention) und Bildung für Nachhaltige Entwicklung (UN-Dekade für Nachhaltige Entwicklung), sowie soziale und kulturelle Balance (Gesellschaftliche Werte-Diskussion, Erhalt von Grundwerten bei pluralistischen Lebensstilen, Stärkung von sozialem, bürgerschaftlichem Engagement)
- Bildung und Wissen als Motoren für eine nachhaltige Entwicklung: hier wird Fragen nachgegangen wie z.B. das Thema Nachhaltigkeit in frühkindlicher Bildung und in der Schule integriert werden kann, welche Rollen Hochschulen bei der Bildung für nachhaltige Entwicklung spielen sollen und wie das Thema in der beruflichen Weiterbildung verankert werden soll.
Die Akademie für Technikfolgenabschätzung in Baden-Württemberg hat im Jahr 2001 eine grundlegende Definition der Nachhaltigkeit gegeben:
"Zentraler Begriff dabei ist die Ultra-Stabilität. Es geht nicht um Stillstand oder um Konservierung, sondern um Wandel und Dynamik in einem Rahmen, der die Grundfunktionen einer zukunftsgerechten Entwicklung nicht aus den Angeln hebt. Die Bedingungen für Ultra-Stabilität lassen sich im wesentlichen aus den Funktionen der verschiedenen Umwelten für den Menschen ableiten.
- Im Rahmen der natürlichen Umwelt geht es zunächst um die Erhaltung der lebensbedingenden Faktoren wie Boden, Luft und Wasser. Zum zweiten geht es um Risikobegrenzung bei Interventionen, die gesundheitliche, ökologische oder klimatologische Auswirkungen haben. Zum dritten geht es um die Nutzung der Umwelt als Reservoir für Rohstoffe und Abfallbecken (sinks). Hier ist zumindest die mögliche Nutzungsrate (unter Einschluss von Substitutionsprozessen) konstant zu halten. Schließlich geht es auch um kulturelle und ästhetische Werte, die mit bestimmten Naturphänomenen verbunden werden.
- Im Rahmen der Wirtschaftsordnung geht es um die Aufrechterhaltung und Organisation von Produktion und Reproduktion. Das oberste Ziel ist hier die Schaffung einer Wirtschaftsordnung, die mit den begrenzten Ressourcen dieser Welt effizient umzugehen versteht. Darunter sind weiterhin zu nennen: ausreichende und effiziente Versorgung der Menschen mit den Gütern, die zur Aufrechterhaltung eines humanen Lebens notwendig sind. Solche Güter können privater und öffentlicher Natur sein. Zum zweiten geht es darum, die über die Grundbedürfnisse hinausgehenden Güter und Dienstleistungen so anzubieten, dass ihre möglichen externen Kosten für Umwelt und andere Personen minimiert oder im Preis reflektiert werden. Schließlich muss Innovationsfähigkeit sichergestellt sein, weil ohne Wandel der Produktionsprozesse die Begrenztheit der Ressourcen zwangsläufig zu einer Belastung künftiger Generationen führen müsste. Dazu muss auf der einen Seite ein flexibler Ordnungsrahmen gesichert und auf der anderen Seite ausreichend Know-how im Sinne von Kapital und Humanressourcen vorhanden sein.
- Im sozialen und kulturellen Bereich geht es vor allem um die Wahrung der menschlichen Identität im Rahmen von Gemeinschaften und Gesellschaft. Auch in Zukunft müssen Menschen Gelegenheit haben, Beziehungen aufzubauen, sich selbst als Teil einer breiteren Kultur zu verstehen und im Rahmen von Ordnungssystemen Orientierungssicherheit zu finden sowie institutionelle Möglichkeiten für eine friedliche Lösung von Konflikten vorzufinden. Zu den Funktionen von Sozialsystemen gehören Motivation durch gerechte Verteilungsschlüssel, Solidarität mit anderen Menschen, kulturelle Identitätsbildung und Sinnstiftung sowie die Sicherstellung von verhaltensregulierenden Normen und Gesetzen.
Dokumente
Statusbericht: Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg 2007 bis 2010
Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg, 2011
Statusbericht 2011
Interne Links
- Baden-Württemberg
- Baden-Württemberg-Nachhaltigkeitsbeirat
- Baden-Württemberg-Umweltplan 2000/2007
- Baden-Württemberg-Koalitionsvertrag 2001-2006
- Baden-Württemberg-Koalitionsvertrag 2006-2011
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