Aachener Stiftung Kathy Beys

Berlin: Koalitionsvereinbarungen, 2001-2006 (Archiv)

Der Inhalt des von Ihnen gesuchten Artikels wurde überarbeitet, um größtmögliche Aktualität zu gewährleisten. Den aktuellen Artikel finden Sie hier.


"Nachhaltige Entwicklung

Die Koalition bekennt sich zu dem globalen Leitbild der nachhaltigen Entwicklung gemäß der Verpflichtungen der Rio-Deklaration. Dieses Ziel ist Grundlage für unser politisches Handeln. Dabei sollen vor allem die Ergebnisse der Enquetekommisionen "Zukunftsfähiges Berlin" I und II aufgegriffen und deren Vorschläge umgesetzt werden. In diesem Rahmen soll geprüft werden, ob die Einsetzung einer weiteren Enquete-Kommission erforderlich ist.

Für Berlin soll die Erarbeitung einer Lokalen Agenda 21 in den nächsten 2 Jahren unter Beteiligung des Agendaforums und unter Koordinierung des Agendabüros der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zügig zum Abschluss gebracht werden. Die Bezirke sollen in diesen Prozess ihre Ergebnisse, Erfahrungen und Vorschläge einbringen.

Die Agenda 21 für Berlin soll eine konkrete Umsetzung der Ziele in Form eines vom Abgeordnetenhaus zu beschließenden Nachhaltigkeitsplans und eines entsprechenden Umsetzungsprogramms beinhalten. Die Koalition befürwortet die Einrichtung von Agenda-21-Beauftragten in den Bezirksämtern und ihre zusätzliche Unterstützung über geeignete Beschäftigungsmaßnahmen. Die Bevölkerung wird in diesen Prozess aktiv eingebunden. Die Koalition wird auf der Diskussionsgrundlage eines Ziel- und Indikatorensystems (vgl. Bericht der Enquete-Kommission 2001) eine öffentliche Debatte über Nachhaltigkeitsziele führen, die die Zukunftsfähigkeit der Stadt sichern und die Lebensqualität erhalten sollen.

Klimaschutz - geringerer Energieverbrauch und erneuerbare Energien

Die Koalition hält an dem Ziel fest, bis zum Jahr 2005 die CO2-Emissionen um 25 % (bezogen auf das Basisjahr 1990) pro Einwohner zu reduzieren. Die Koalition hat sich darauf verständigt, dass dafür zukünftig auch der Verkehr einen messbaren Beitrag leisten muss.

Die Energiepolitik des Landes Berlin ist darauf gerichtet, Energieeinsparungsmöglichkeiten umzusetzen, den Primärenergieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu verbessern, regenerative Energieerzeugung und Kraft-Wärme-Kopplung zu fördern und die Energieerzeugung zu dezentralisieren.

Das Landesenergieprogramm wird als Berliner Klimaschutzprogramm umgesetzt und weiterentwickelt. Der Primärenergieverbrauch in Berlin soll durch Ressourcenschonung und eine nachhaltige Wirtschaft gesenkt werden.

Als gutes Instrument einer wirkungsvollen Energie- und Klimapolitik wird der Berliner Energiedienstleistungstandard (B.E.ST.) für öffentlich geförderte Wohnungen eingeführt und für private Immobilien empfohlen.

Die Koalition setzt sich für den verstärkten Einsatz regenerativer Energien ein und hält an dem Vorsatz fest, Berlin zur Solarhauptstadt zu machen. Berlin zeigt, dass auch in hochverdichteten Ballungsgebieten Solartechnologie der Umwelt nützt und qualifizierte Arbeitsplätze sichert. Die Koalition wird ein umfassendes Monitoring zur Umsetzung des Kooperationsvertrages des Senats mit der "Initiative der Berliner Wirtschaft zur CO2-Minderung und zur Verbreitung von Solaranlagen" veranlassen. Aus Gründen des Klimaschutzes und der Technologieentwicklung sollen die in der Solaranlagenverordnung vorgegebenen Werte durch weiterführende Maßnahmen und geeignete Instrumente sowohl beim Neubau als auch bei der Modernisierung erreicht werden. Die Koalition wird die erforderlichen Handlungsaufträge rechtzeitig veranlassen.

Die Berliner Solarkampagne wird unterstützt. Die Koalition wird sich dafür einsetzen, dass das Förderprogramm SolarInvest für Solaranlagen weiterentwickelt wird. Dachflächen landeseigener Gebäude werden exemplarisch für photovoltaische oder solarthermische Anlagen privater Investoren kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Das Facility-Management für die öffentlichen Gebäude und Einrichtungen wird um ein Umweltmanagement ergänzt, das sowohl zur Entlastung der Umwelt als auch zur Reduktion der Betriebskosten beitragen wird. Für alle in öffentlicher Nutzung befindlichen Gebäude wird ein Energiecheck durchgeführt und ein Energiemanagement aufgebaut.

Als besonders wirkungsvoll haben sich die Energiesparpartnerschaften erwiesen. Sie sollen fortgeführt, ausgedehnt und um Anreize zur Erschließung der verhaltensbedingten Kosten- und Einsparpotentiale (z.B. Beratung, finanzielle Anreize für die NutzerInnen) ergänzt werden. In das Energiespar-Contracting sind Gebäudesanierungsmaßnahmen zu integrieren und zum Bestandteil des Vergabeverfahrens zu machen. Die Koalition strebt Energiesparpartnerschaften für alle öffentlichen Gebäude an.

Das "Projekt 50:50" wird fortgeführt und ausgeweitet. Die anteilige Auszahlung der eingesparten Gelder an die betroffenen Einrichtungen ist sicherzustellen. Die Beratung und Betreuung von teilnehmenden und an der Teilnahme interessierten Einrichtungen wird verbessert und aus den eingesparten Bewirtschaftungskosten finanziert.

Berlin wird für die vom Land genutzten Gebäude nur mit Unternehmen Stromlieferungsverträge abschließen, die keinen Atomstrom, mindestens 50% aus Kraft-Wärme-Kopplung und einen jährlich um mindestens 2 Prozentpunkte steigenden (zertifizierten) Anteil aus erneuerbaren Energien anbieten. Hierbei soll ein jährlich steigender Anteil von Berliner Solaranlagen stammen.

Die Kraft-Wärme-Kopplung ist ein wichtiger Bestandteil der Berliner Energieerzeugung und stellt ein erhebliches Arbeitsplatzpotenzial dar. Dies gilt auch für dezentrale Blockheizkraftwerke.

Berlin wird sich auch weiterhin im Bundesrat und bei der Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Umweltvorteile der Kraft-Wärme-Kopplung und regenerativer Energieträger durch entsprechende energiewirtschaftliche Regelungen angemessen berücksichtigt werden, damit sich diese im Wettbewerb behaupten und ihre Marktposition weiter ausbauen können. Die modernen Kraft-Wärme-Anlagen der Bewag und anderer Energiedienstleister sowie die damit verbundenen Arbeitsplätze in der Stadt müssen erhalten bleiben.

Ökologische Weiterentwicklung der Wirtschaft

Die Koalition setzt sich dafür ein, dass Berliner Unternehmen möglichst umweltfreundlich produzieren und sparsam mit Ressourcen umgehen. Dies wird nur gelingen, wenn neben den ordnungsrechtlichen Vorgaben verstärkt marktwirtschaftliche Anreizinstrumente die Entscheidung für Umwelt- und Ressourcenschutz im Betrieb unterstützen. Deshalb werden bewährte Ansätze wie das Öko-Audit oder die Umweltkampagne ÖKOPROFIT Berlin fortgesetzt. Die Koalition unterstützt auch Öko-Audits für Schulen, Kitas etc. als Modellprojekte der öffentlichen Verwaltung. Bei der Auftragsvergabe und in der öffentlichen Beschaffung werden Unternehmen, die ein Umweltmanagement auf dem Niveau des EU-Öko-Audits nachweisen können, bevorzugt berücksichtigt. Dazu sind z.B. die Ausführungsvorschriften für umweltfreundliche Beschaffungen und Auftragsvergabe nach der Verdingungsordnung für Leistung (AVUm VOL) an die neusten Entwicklungen des europäischen Vergaberechts anzupassen, die jetzt weitergehende Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Umweltbelangen eröffnen.

Mit dem Umweltentlastungsprogramm (UEP) sollen verstärkt umweltentlastende Infrastrukturmaßnahmen realisiert werden.

Auch die Wirtschaftsförderung muss den Kriterien einer nachhaltigen Entwicklung entsprechen, d. h. Wirtschaftlichkeit, Chancengleichheit und Ökologie müssen einen gleichrangigen Stellenwert haben. Es ist ein Kriterienkatalog zu entwickeln, der Umweltgesichtspunkte gemäß der EU-Strukturfondsverordnung berücksichtigt.

Die Koalition fördert regionale Wirtschaftskreisläufe; dies nicht nur aus ökologischen Gesichtspunkten, sondern auch im Sinne einer Zukunftsaufgabe in Vorbereitung der Fusion von Berlin und Brandenburg. Ökologische Produktion aus der Region, ökologische Logistik und Veredelung sowie Vermarktung in der Region sind Zielstellungen der Koalition, die sie auf vielfältige Weise initiieren und fördern will. In diesem Konzept ist auch die Vorbildfunktion der Berliner Stadtgüter auszugestalten. Bei einem Eigentümerwechsel sind diese Grundsätze zu beachten.

Die Koalition wird sich dafür einsetzen, dass bei Großveranstaltungen ökologische Standards eingehalten werden.

Freiräume in Berlin - Naturschutz in der Stadt

Berlin soll im Sinne der Nachhaltigkeit einen ökologischen Ausgleich in der Stadt anstreben und nicht zu Lasten des Umlandes seine Ausgleichs- und Freiraumbedürfnisse befriedigen.

Das Landeswaldgesetz von 1979 wird novelliert mit dem Ziel der Anpassung an heutige fachliche Rahmenbedingungen und die noch eindeutigere Ausrichtung an Natur- und Umweltzielen. Dabei sollen die naturgemäße Waldwirtschaft durch Naturverjüngung, eine verbindliche Forstliche Rahmenplanung in Berlin und im engeren Verflechtungsraum sowie ein hoher Schutz gegenüber Waldzerstörungen durch Umwandlungen in z.B. Bauland festgeschrieben werden.

Zum Schutz des Waldes innerhalb Berlins und in den Berliner Stadtgütern in Brandenburg ist die zertifizierte naturgemäße Waldwirtschaft flächendeckend auf Grundlage von FSC und Naturland weiterzuführen. Dabei sollen bis zu 10 % sich natürlich entwickelnde Waldgebiete ausgewiesen werden.

Die 9. Novelle zum Berliner Naturschutzgesetz ist ebenfalls kurzfristig zu verabschieden, um eine fristgerechte Umsetzung europarechtlicher (FFH und Zoo-RL) und bundesrechtlicher Vorgaben zur Schaffung eines kohärenten europäischen Netzes besonderer Schutzgebiete (Natura 2000) auch in Berlin zu gewährleisten. Ein regelmäßiges Monitoring gemäß der FFH-Richtlinie wird sichergestellt. Eine Erweiterung der Kartierung z.B. für die Waldbiotope wird geprüft.

Eine grundlegende Novelle des Berliner Naturschutzgesetzes erfolgt noch im Laufe dieser Legislaturperiode in Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Bundesnaturschutzrechts. Eine frühzeitige Beteiligung der Verbände wird sichergestellt.

Das Landschafts- und Artenschutzprogramm als übergeordnete Zielplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege soll fortgeschrieben werden mit dem vorrangigen Ziel, eine gesamtstädtische Steuerung und Lenkung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu gewährleisten, die ökologisch nachvollziehbar sind und der Umsetzung von Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dienen (Ausgleichskonzeption). Dabei findet das Prinzip der Gleichwertigkeit Anwendung. Die mit den Naturschutzverbänden abgestimmte Konzeption für Ausgleichsflächen soll die Verfügbarkeit sowie das Aufwertungs- und das Biotopverbundpotenzial der Flächen sichern. Die Bezirke bestimmen weiterhin eigene Ausgleichsmaßnahmen.

Das Prioritätenkonzept zur Ausweisung von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten wird unter Einbeziehung der Vorstellungen der Bezirke umgesetzt, aktualisiert und fortgeschrieben.

Gemeinsam mit dem Land Brandenburg wird ein vernetzter Grüngürtel von acht Regionalparks und dem Naturpark Barnim geschaffen. Berlin wird gemeinsam mit den betroffenen Brandenburger Kreisen und Gemeinden die Arbeit der Fördervereine und der Werkstatt Barnim unterstützen.

Die Berliner Außen-Bezirke werden in den Prozess eingebunden und entwickeln enge Kooperationsbeziehungen zu den Umlandgemeinden.

Die Koalition setzt sich angesichts der herausragenden Bedeutung des öffentlichen Grüns für die Lebensqualität und Attraktivität Berlins für die schrittweise Überwindung der Defizite und neue Wege seiner Pflege, Unterhaltung, Planung und Entwicklung ein. Die Grün- und Erholungsanlagen, die Stadtplätze, die Spiel- und Sportplätze, die Freiflächen der Schulen und Kitas und die städtischen Friedhöfe sind ein hoher ökologischer und gartenkultureller Wert für unsere Stadt, teilweise mit hauptstädtischer Bedeutung. Die Koalition setzt sich für die Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges ein, in dem gemeinsam mit den Bezirken differenzierte Qualitätsziele und Prioritäten für die Unterhaltung und Pflege definiert werden. Dabei sollen auch Kooperationsmodelle mit Privaten, mit beschäftigungswirksamen Maßnahmen sowie mit Sozial- und Bildungseinrichtungen entwickelt werden. Die Koalition unterstützt bürgerschaftliches Engagement bei der Unterhaltung von städtischem Grün.

Es ist ein Entwurf für einen Friedhofsentwicklungsplan zu erarbeiten. Eine ökologische, extensive Nutzung von nicht mehr benötigten Flächen als Parkanlagen wird angestrebt.

Die Sauberkeit der Stadt ist eine wichtige Bedingung für attraktive Lebensverhältnisse. Die Gruppe "Saubere Stadt" bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung initiiert einen "Runden Tisch Stadtpflege", um mit den Bezirken gemeinsam Problemlösungen zu entwickeln. Dabei werden die Möglichkeiten der Arbeitsförderung genutzt. Die ordnungsrechtliche Kompetenz der Bezirke wird gestärkt (z.B. Umweltstreifen).

Abfallwirtschaft

Der im Juli 2001 vom Senat verabschiedete Abfallwirtschaftsplan wird im Rahmen des aufzustellenden Abfallwirtschaftskonzepts konkretisiert. Spätestens ab Juni 2005 dürfen keine unbehandelten Abfälle mehr deponiert werden. Die BSR soll sicherstellen, dass mindestens 70% der hochkalorischen Fraktion einer stofflichen Verwertung - z.B. als Ausgangsstoff für die Methanolerzeugung - zugeführt werden. Die Koalition ist sich einig über den Verzicht auf den Bau einer weiteren Müllverbrennungsanlage.

Die Koalition wird über das Beteiligungscontrolling sicherstellen, dass die BSR die abfallwirtschaftlichen Leitlinen des Senats umsetzt.

Sie setzt sich für eine zeitnahe Verabschiedung der Gewerbeabfallverordnung ein.

Es ist zu prüfen, ob und wie Straßenreinigungsgebühren für öffentliche Großflächen wie Grünanlagen, Spielplätze, Schulen und Sportplätze angemessen reduziert werden können.

Um die unsachgemäße Lagerung von Abfällen (z.B. Bauabfälle), sog. "illegale Deponien", weiter einzuschränken, wird die Koalition das Rechtsinstrument der Anordnung von Sicherheitsleistungen in Berlin zügig und konsequent nutzen.

Nachhaltiger Schutz des Bodens und des Wassers

Die Belastungen der Böden sind zu verringern, ihre Versiegelung zu begrenzen. Der sparsamere Umgang mit Flächen soll eine höhere Priorität erhalten. Dies wird erreicht durch Flächenrecycling und Entsiegelungskonzepte. Berlin wird ein Entsiegelungskonzept entwickeln, das auf Einsparungen von Regenwasserentgelt setzt.

Auf lange Sicht sollte im Sinne der Zukunftsfähigkeit nicht mehr Fläche neu bebaut werden als gleichzeitig entsiegelt und renaturiert wird. Daher hat ein konsequentes Flächenrecycling Vorrang.

Die vom Berliner Abgeordnetenhaus beauftragte Erarbeitung einer Bodenschutzkonzeption wird abgeschlossen. Mit der Umsetzung wird begonnen.

Die wesentlichen wasserwirtschaftlichen Ziele Berlins für die folgenden Jahre sind die dauerhafte Sicherung einer autarken Trinkwasserversorgung (Grundwassergewinnung im Stadtgebiet), der Qualität des Grundwassers durch entsprechende Vorsorgemaßnahmen und die Qualitätsverbesserung der Berliner Oberflächengewässer entsprechend der Gewässergüteklasse II. Hierzu ist die Sicherung der Trinkwasserbrunnen und die Verhinderung von Bodenverunreinigungen unerlässlich.

Das Grundwassermanagement wird auf der Grundlage des Berliner Wassergesetzes und der Grundwassersteuerungsverordnung zur Gewährleistung eines stadtweit siedlungs- und umweltverträglichen Grundwasserstandes konsequent fortgesetzt. Grundwasserentnahmebewilligungen werden nur auf dieser Grundlage erteilt.

Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie wird in enger, länderübergreifender Zusammenarbeit mit der Flußgebietsgemeinschaft Elbe erfolgen. Dabei ist auch eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung vorzusehen.

Beim Bau von Bundeswasserstraßen wird sich die Koalition beim Bund für eine Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes in Uferbereichen und bei der Uferbefestigung einsetzen.

Der Anschluss aller Grundstücke an die Abwasserkanalisation ist voranzutreiben. Die Genehmigungsfähigkeit von Kleinkläranlagen ist zu prüfen. Die Sanierung der Mischwasserkanalisation mit dem Ziel, die Oberflächengewässer bei starken Regenfällen von der Einleitung aus den Überläufen der Mischwasserkanalisation zu entlasten, wird kontinuierlich fortgesetzt.

Lernen und Forschen für die Umwelt

Das Thema Umweltbildung ist in den schulischen Rahmenplänen zu verankern. Auch in der vorschulischen Bildung und bei der offenen Jugendarbeit muss Umweltbildung künftig Eingang finden. Die Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern und Lehrerinnen und Lehrern auf diesem Gebiet muss gesichert sein. Außerschulische Lernorte, wie z.B. Gartenarbeits- und Waldschulen sind zu erhalten, ihre Öffnungszeiten sind flexibler zu gestalten. Das Projekt "Grün macht Schule" wird fortgeführt. Die Senatsverwaltungen für Bildung und für Jugend sollen künftig eine aktivere Rolle bei der Förderung umweltpädagogischer Projekte spielen.

Das Projekt "Freiwilliges Ökologisches Jahr" wird auch künftig gesichert.

Die vorhandenen Potenziale der Umwelt- und Energieforschung in Berlin werden weiter entwickelt.

Umwelt und Gesundheitsschutz

Die Koalition setzt sich bundespolitisch für einen verbesserten Verbraucherschutz ein. Sie stärkt den Verbraucherschutz im Sinne der Nachhaltigkeit und sichert eine verlässliche Information und Beratung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Es wird dabei ein integrierter Ansatz verfolgt und eine Vernetzung von Gesundheits- und Umweltschutz gewährleistet.

Die Koalition wird sich dafür einsetzen, mit den Mobilfunkbetreibern eine Vereinbarung zu schließen, nach der sich diese verpflichten, die "Schweizer Vorsorgewerte" einzuhalten und diese gegenüber dem Land Berlin nachzuweisen.

Im Hinblick auf die angestrebte Länderfusion von Berlin und Brandenburg werden die Umweltstandards unter Beteiligung der Verbände angeglichen und die jeweils fortschrittlichere Gesetzgebung wird zur Grundlage gemacht."

16. Frauenpolitik

Zentrales Politikziel dieser Koalition ist ein tatsächlich gleichberechtigtes Verhältnis zwischen den Geschlechtern in allen Lebens- und Arbeitsbereichen. Die Koalitionsparteien werden Gender Mainstreaming als politische Querschnittsaufgabe und gleichstellungspolitische Reformstrategie für Berlin ausgestalten. Die Koalitionsparteien wirken darauf hin, dass sich insbesondere die höchste Führungsebene aktiv für die Umsetzung dieser Reformstrategie einsetzt und in ihrem Zuständigkeitsbereich die Voraussetzungen dafür schafft, dass Gender Mainstreaming im alltäglichen Verwaltungshandeln wirkungsvoll berücksichtigt wird.

1. Instrumente des Gender Mainstreaming

Gender Mainstreaming, als gesetzliche Grundlage im Amsterdamer Vertrag für alle Mitgliedsstaaten verankert, werden die Koalitionsparteien auf Grundlage eines Senatsbeschlusses kurzfristig für Berlin umsetzen. Dieser Senatsbeschluss enthält die Verpflichtung, im Land Berlin das Politikziel der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebens- und Arbeitsbereichen durchzusetzen. Dazu werden wir die von der Europäischen Union vorgeschlagenen Verfahren ausdrücklich für alle Politikbereiche nutzen und mit den Instrumenten der Verwaltungsmodernisierung und der Haushaltskonsolidierung verknüpfen. ...

Der öffentliche Dienst ist nicht nur der größte Berliner Arbeitgeber, sondern auch der größte Leistungsanbieter für Frauen. Aus dieser besonderen Verantwortung heraus muss der öffentliche Dienst Fraueninteressen umfassend berücksichtigen und steht in besonderer Verantwortung für die Umsetzung des Gender Mainstreaming. Gender-Training ist in die Aus- und Fortbildung insbesondere der Führungskräfte der Verwaltung aufzunehmen. Die Fachkompetenz von Beiräten ist einzubeziehen. ...

Die Leistungen der Verwaltung dürfen zukünftig nicht allein unter Kostengesichtspunkten betrachtet werden, sondern sind auch daran zu messen, welchen konkreten fach- und gleichstellungspolitischen Zielbeitrag sie leisten. Der Einsatz moderner Steuerungsinstrumente muss deswegen auch dahingehend genutzt werden, erzielte Gleichstellungsfortschritte oder -defizite erkennbar zu machen (Gleichstellungscontrolling).

2. Landesgleichstellungsgesetz

Das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) bleibt von zentraler Bedeutung für die Frauenförderung in Berlin. Die mit dem LGG gesetzlich vorgeschriebene Steigerung des Frauenanteils im gehobenen und höheren Dienst, insbesondere in Führungspositionen, und bei der Gremienbesetzung ist weiter voranzutreiben und auch bei insgesamt sinkendem Personalbestand des Öffentlichen Dienstes sicherzustellen.

Die Vorgaben des LGG zur Frauenförderung in der freien Wirtschaft werden forciert und konsequent umgesetzt. Die Vorgaben des § 13 des Landesgleichstellungsgesetzes sind von den Vergabestellen konsequenter als bisher zu erfassen und Gegenstand des jährlichen Berichts.

Die Koalitionsparteien fordern die Bezirke auf, zur Einhaltung des § 21 LGG "Verwirklichung des Gleichstellungsgebots in den Bezirken" die Arbeitsbedingungen der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragen den Anforderungen nach der Fusion der Bezirke anzupassen.

3. Frauen-Projekte-Infrastruktur

Die Angebote und Leistungen der Berliner Frauenprojekte sind unverzichtbare Bestandteile der kulturellen und sozialen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger.

Die Koalitionspartner bekräftigen ihre Absicht, die spezifische Infrastruktur der Frauenprojekte und -maßnahmen zu unterstützen.

Die Koalitionsparteien werden die Frauenprojekte kontinuierlich evaluieren und in diesem Zusammenhang auf vorhandene Qualitätssicherungsprogramme aufbauen. Damit Veränderungen innerhalb der Infrastruktur ermöglicht und Voraussetzungen geschaffen werden, sind neue Wege zu gehen. Zur Verstetigung der Projekte zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitssituation von Frauen wird geprüft, inwieweit Träger Leistungsverträge mit einer Laufzeit von drei Jahren erhalten.

4. Anti-Gewalt-Arbeit

Die Koalitionsparteien werden dafür Sorge tragen, Frauen vor Gewaltsituationen größtmöglichen Schutz zu bieten.
Das Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt (BIG) soll seine erfolgreiche und umfangreiche Arbeit deshalb fort- und weitere Maßnahmen in die Praxis umsetzen. Die effektive Kooperation von Justiz, Jugend- und Sozialämtern, medizinischen Einrichtungen sowie Beratungs- und Schutzeinrichtungen (insbesondere vor Ort in den Bezirken) soll weiter ausgebaut, intensiviert und verbessert werden. Maßnahmen der mobilen Intervention, der Vernetzung und gezielten Information und Fortbildung zur Sensibilisierung für "Gewalt gegen Frauen" in den Verwaltungen sind weiterhin flächendeckend im Land Berlin bereit zu halten.
Die Koalitionsparteien verpflichten sich, das neue Gewaltschutzgesetz, mit dem der Misshandler und nicht das Opfer die gemeinsame Wohnung verlassen muss, in Berlin konsequent umzusetzen und in das ASOG (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz) aufzunehmen. Die Koalitionsparteien unterstützen darüber hinaus die Entwicklung und Umsetzung eines regionalen Aktionsplans gegen Gewalt gegen Frauen.

Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen sind nach wie vor oftmals die einzige Rückzugsmöglichkeit für die betroffenen Frauen und Kinder und deshalb unverzichtbar. Sie werden daher weiterhin gezielt gefördert.

Das Modell-Projekt "Signal - Hilfe für Frauen, eine Initiative gegen Gewalt gegen Frauen" im Benjamin-Franklin-Klinikum soll in allen Berliner Krankenhäusern umgesetzt werden. Die Koalitionsparteien wirken darauf hin, dass dieses Projekt Teil der Grundversorgung jedes Krankenhauses - unabhängig von der Trägerschaft - wird.

Interne Links

Externe Links

Letzte Aktualisierung

31.12.2014 10:06

Diesen Artikel: