Nordrhein-Westfalen: Koalitionsvertrag 2010-2015
Am 13. Mai 2012 kam es zu einer vorgezogenen Landtagswahl in Nordrhein- Westfalen aus der die Koalition von SPD ud Grünen als Wahlsieger hervorging.Der Koalitionsvertrag vom Juli 2010 von SPD und Bündnis 90/Die Grünen NRW für die 15. Legislaturperiode 2010-2015 steht unter dem Motto "Gemeinsam neue Wege gehen" und enthält folgende Punkte im
Kapitel I. Neue Wege gehen, mehr Chancen eröffnen, alle Potenziale nutzen
In diesem einleitenden Kapitel des Koalitionsvertrages werden zum Thema Nachhaltigkeit u.a. folgende Kernaussagen getroffen:
"Wir wollen unsere Wirtschaft stärken und zugleich wirksamen Klima- und Umweltschutz sicherstellen. Der richtige Weg ist, beides zusammen zu führen: Mit ökologischer Erneuerung und Klimaschutz sind große wirtschaftliche Chancen verbunden. (...) Mit dem „Fortschrittsmotor Klimaschutz“, mit der „ökologischen industriellen Revolution“ entstehen neue Arbeitsplätze, wird die Wettbewerbsfähigkeit des Landes gestärkt und rückt der Klimaschutz in das Zentrum der Politik. (...)
Die Zukunft der Wirtschaft und der Industrie ist ökologisch. Deshalb gilt: Nur wenn wir in der Wirtschafts- und Industriepolitik ökologisch umsteuern, machen wir die Wirtschaft Nordrhein-Westfalens fit für die Zukunft und schonen das Klima. Allein in der energetischen Gebäudesanierung liegen Potentiale für zehntausende überwiegend mittelständische Arbeitsplätze. Auch eine Energiewende, die auf Erneuerbare Energien, Einsparung und Effizienz setzt, ist angesichts von Ressourcenknappheit und Klimawandel für NRW Pflicht und Chance zugleich. Nur eine nachhaltige Wirtschaft ist langfristig eine starke und stabile Wirtschaft. (...)
Umweltprobleme bedrohen nach wie vor Mensch und Umwelt. Luftschadstoffe, Gifte und Lärm machen krank. Der Klimawandel bedroht unsere Erde. Der Flächenverbrauch geht unvermindert weiter und trägt mit dazu bei, dass das Überleben zahlreicher Tier- und Pflanzenarten bedroht ist. Der Staat hat die Aufgabe, Mensch und Umwelt zu schützen, das Naturerbe zu wahren und Profitstreben durch Raubbau und Verschwendung zu beenden. Der Mensch hat ein Grundrecht auf gesundes Leben. Das hat Vorrang vor privatwirtschaftlichen Interessen. Es geht darum, mit einer neuen Umweltwirtschaftsstrategie ökologische Verantwortung mit ökonomischer Vernunft zu verbinden. (...)"
Unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit sind des Weiteren vor allem die Kapitel IV und V von Interesse, aus denen im Folgenden einige Kernaussagen zitiert werden:
Kapitel IV. Wirtschaft, Klimaschutz, Energie
Die ökologische Herausforderung: industriell – innovativ - beschäftigungswirksam
NRW ist ein Industrieland, dessen Strukturen sich wandeln müssen. Von besonderer Bedeutung für diesen industriellen Wandel ist eine Neuausrichtung, die auf Nachhaltigkeit, auf Klimaschutz sowie auf Ressourcen- und Energieeffizienz abzielt. Unsere Wirtschaftspolitik ist Motor dieses Fortschrittes. Wir müssen die traditionellen und innovativen Stärken des Standortes und der Industrieunternehmen in Nordrhein-Westfalen nutzen, um auch den ökologischen Fortschritt in NRW, Deutschland, Europa und weltweit zu beschleunigen. Mit alledem wollen wir Arbeitsplätze sichern und schaffen. (...)
CO-Pipeline
Wir wollen einen nachhaltig ausgerichteten Industrie- und Chemiestandort NRW. Mit Blick auf die umstrittene CO-Pipeline für den Transport von hochgiftigem Kohlenmonoxid von Dormagen nach Krefeld-Uerdingen halten wir fest: Bei der CO-Pipeline dürfen Sorgen und Ängste der Menschen nicht weiter ignoriert werden. Auch die Arbeitsplatzsicherung an den Standorten hat für uns eine große Bedeutung. Die Beschlüsse der Verwaltungsgerichte haben Sicherheitsmängel deutlich gemacht. Sie haben darüber hinaus Abwägungsdefizite des Gesetzes bei der Gemeinwohlorientierung festgestellt. Damit ist die Verfassungsmäßigkeit des Rohrleitungsgesetzes in Frage gestellt (Gemeinwohlorientierung der Enteignung). Es wurde mit einer Vielzahl von Planungs- und Ausführungsfehlern sowie mit einer defizitären Kommunikationsstrategie dazu beigetragen, dass vorhandene Zweifel an einem sicheren Betrieb der CO-Pipeline stetig verstärkt worden sind. Die Landesregierung muss bis Ende 2010 das Rohrleitungsgesetz evaluieren. In § 6 II des Rohrleitungsgesetzes heißt es dazu: “Die Landesregierung überprüft bis zum 31. Dezember 2010 die Auswirkungen dieses Gesetzes und unterrichtet den Landtag“. In diesem Zusammenhang wollen wir den bislang versäumten Versuch unternehmen, in Vermittlung zwischen Unternehmen und Betroffenen einen Dialogprozess und eine umfassende Problemlösung auszuloten. Dabei soll auch ein Ausbau der Produktion von Kohlenmonoxid am Standort Uerdingen geprüft werden.
(...)
Wirtschaftsförderung nachhaltig gestalten"
Die Landesregierung will durch eine Innovationskultur in Wirtschaft und Wissenschaft die gute Stellung nordrhein-westfälischer Unternehmen auf dem internationalen Markt stärken.
"Deshalb werden wir
- eine neue Innovationsoffensive für NRW starten und damit im Umfeld von Wachstumsbranchen den gezielten Ausbau und die Stärkung landesweiter Netzwerke zwischen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen initiieren.
- den Brückenschlag zwischen kleinen und mittelständischen Unternehmen, dem Handwerk und der Forschung erleichtern. Durch gezielte Förderung, beispielsweise in Form des Beratungs- und Innovationsschecks sollen Unternehmen bei Forschungseinrichtungen oder mittelständischen Unternehmen über ein spezielles Zertifizierungssystem die Möglichkeit geben, sich durch ein anerkanntes Label als „ressourceneffizienter Betrieb“ am Markt zu positionieren.
Die Koalition verplfichtet sich "Mensch und Umwelt in NRW nachhaltig zu schützen". Hierzu soll NRW zum Vorreiter in der "ökologisch-industriellen Revolution" gemacht werden. Die Industriegesellschaft soll konsequent zum wechselseitigen Nutzen von Ölonomie und Ökologie umgebaut werden um "den Schutz unserer Umwelt, nachhaltiges Wirtschaften und neue Arbeitsplätze zu ermöglichen."
Die Auswirkungen des Klimawandels soll mit einer NRW-Klimafolgenstrategie begegnet werden.
Agenda 21
"Wir werden den unterbrochenen Agenda-21-Prozess in NRW (Nachhaltigkeitsstrategie NRW) wieder aufnehmen und die vielen lokalen Agenda-Prozesse neu beleben. Die Arbeit der Stiftung „Umwelt und Entwicklung“ wird wieder verstärkt und finanziell besser abgesichert." Mehr zur Agenda 21 in NRW finden Sie hier im Lexikon.
UN-Dekade der Bildung für nachhaltige Entwicklung 2005-2014
Das Thema Bildung für nachhaltige Entwicklung soll im Rahmen einer landesweiten Bildungsstrategie systematisch in allen schulischen und außerschulischen Bildungsbereichen umgesetzt werden. Außerdem sollen die Stellen für das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) verdoppelt werden.
Umweltwirtschaftsstrategie
"Wir entwickeln deshalb eine Umweltwirtschaftsstrategie NRW und starten ein umfassendes, ressortübergreifendes Umweltwirtschaftsprogramm. Wir wollen ökologische Leitmärkte entwickeln, zum Beispiel für Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Rohstoff- und Materialeffizienz. Die EU-Fördermittel für NRW werden unter den Förderressorts stärker am ökologischen Umbau der Industriegesellschaft orientiert. Wir werden einen Umweltwirtschaftsbericht NRW veröffentlichen.(...) Wir wollen Ressourcen- und Energieeffizienz als eigenständigen Schwerpunkt innerhalb betriebswirtschaftlicher Studiengänge verankern und überdies an einer nordrhein-westfälischen Hochschule einen originären Lehrstuhl für Ressourceneffizienz einrichten."
Ökologische Abfallwirtschaft
Der bisherige Abfallwirtschaftsplan soll aufgehoben werden und durch einen neuen ökologischeren Abfallwirtschaftsplan ersetzt werden. Dieser soll Abfallvermeidung fördern, konsequentere Kreislaufwirtschaft stärken und hohe ökologische Standards sichern.
"Die Anstrengungen, Bioabfälle getrennt zu erfassen, werden verstärkt. Die Biogasnutzung soll als Mindeststandard bei der Biomüllverwertung festgeschrieben werden. (...)
Wir setzen uns für wirksame Maßnahmen zur Stärkung der Mehrwegsysteme ein, um insbesondere die mittelständisch geprägte Getränkewirtschaft in NRW zu unterstützen. Dazu gehören eine klare und verbindlich vorgeschriebene Kennzeichnungspflicht für Einweg und Mehrweg sowie neue ökologische und finanzielle Lenkungsinstrumente."
Grundrecht "Gesund Leben" - Umweltpolitik als Gesundheits- und Sozialpolitik
Die Landesregierung will die Menschen in Nordrhein-Westfalen vor den Folgen, die der Klimawandel bzw. Umweltverschmutzung verursachen, schützen. Vor allem Umweltgifte, Luftschadstoffe, Lärm und Elektrosmog werden als Faktoren genannt, die der landesweite "Masterplan Umwelt und Gesundheit NRW" bekämpfen soll. Hierzu soll
- Aufstellung von "Aktionsprogrammen Umwelt und Gesundheit" in den Kommunen.
- der Feinstaub bekämpft werden (auch in Hinblick auf die bevorstehenden EU-Regelungen).
- die EU-Umgebungslärmrichtlinie konsequent und einheitlich umgesetzt werden.
- straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen gegen Verkehrslärm umgesetzt werden.
Interne Links
- Nordrhein-Westfalen
- Nordrhein-Westfalen: Koalitionsvertrag 2012 - 2017
- Nordrhein-Westfalen: Agenda21
- Nordrhein-Westfalen: Agenda21-Transfer
- Landesportal Nordrhein-Westfalen
- Landesregierung von Nordrhein-Westfalen