Aachener Stiftung Kathy Beys

UN Biodiversitätskonferenz in Nassau/Bahamas, 1994

Die Biodiversitätskonvention ("Biodiversity Convention" oder "Convention on Biological Diversity", CBD) ist eines der zentralen Ergebnisse der Rio-Konferenz 1992. Bis Ende 1993 unterzeichneten 167 Staaten diese Konvention. Nach ihrer Ratifizierung durch 30 Staaten (darunter auch Deutschland) trat sie am 29.12.1993 in Kraft. Den gesamten Wortlaut findet man hier und das CBD-Handbuch hier.

Die Biodiversitätskonvention hat in Artikel 23 die Konferenz der Mitgliedsstaaten (COP) (Conference of the Parties) als oberstes Entscheidungsgremium zur Überwachung der Umsetzung ihrer Vereinbarungen eingesetzt. Spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten sollte die erste Konferenz der Mitgliedsstaaten stattfinden, in diesem Fall also Dezember 1994. Dieser Termin wurde auch eingehalten, die erste COP fand vom 28.11.-9.12.1994 in Nassau/Bahamas statt. Es folgten weitere COPs in Jakarta/Indonesien (1995), Buenos Aires/Argentinien (1996), Bratislava/Slowakische Republik (1998) und Nairobi/Kenia (2000).
Die Dokumente aller COPs sind im Internet verfügbar.

Auf der ersten COP in Nassau wurde u.a. ein Bericht der COP zur nächsten Sitzung der Kommission für nachhaltige Entwicklung (CSD) (Committee on Sustainable Development) sowie ein mittelfristiges Arbeitsprogramm für die Periode von 1995 bis 1997 verabschiedet.

In diesem Bericht wird u.a. angekündigt, dass die COP
  1. den Bedarf und die Modalitäten eines Protokolls für die Biodiversitätskonvention prüfen lässt,
  2. ein "Clearing-House"-Verfahren zum Voranbringen technischer und wissenschaftlicher Zusammenarbeit einrichten will,
  3. ein untergeordnetes Gremium für wissenschaftliche, technische und technologische Beratung (SBSTTA) (Subsidiary Body on Scientific, Technical and Technological Advice) einrichten wird.
Außerdem schlägt die COP der UN-Vollversammlung vor, den 29. Dezember, den Tag des Inkrafttretens der Biodiversitätskonvention, zum Internationalen Tag des Artenschutzes zu erklären.

Clearing-House-Verfahren
Das angesprochene Clearing-House-Verfahren ist das Schlüsselinstrument, um die drei Oberziele (1. Erhaltung der Artenvielfalt, 2. Nachhaltige Nutzung der Arten, 3. faire und gleichberechtigte Aufteilung des Nutzens der genetischen Ressourcen) der Artenschutz-Konvention voranzubringen und umzusetzen. Nach dem Handbuch der Artenschutz-Konvention bedeutet das Clearing-House-Verfahren im Artenschutz, technische und wissenschaftliche Kooperation einzurichten und voranzutreiben, wobei Informationen zum gegenseitigen Vorteil ausgetauscht werden. Hierbei handelt es sich im Prinzip um ein Netzwerk des Artenschutzes, wo Informationen, Ideen und Kontakte ausgetauscht werden. Die Grundprinzipien des Clearing-House-Verfahrens lauten: neutral, kosteneffektiv, effizient, öffentlich zugängig, unabhängig und transparent.

Biosafety-Protokoll
Auf der 5. COP in Nairobi am 24. Mai 2000 wurde ein Protokoll über biologische Sicherheit unterzeichnet.
Das Biosafety-Protokoll regelt den internationalen Handel mit genetisch veränderten Organismen. Dabei orientiert es sich am Vorsorgegrundsatz. Für den grenzüberschreitenden Verkehr gentechnisch veränderter Organismen (GVO) wurden international verbindliche Mindest-Standards aufgestellt. Den einzelnen Ländern sind aber noch höhere Sicherheitsvorkehrungen freigestellt.
Die Bundesregierung hat - wie bislang 70 weitere Staaten - das Protokoll über biologische Sicherheit, das sog. Biosafety-Protokoll, unterzeichnet. Inzwischen haben sich 178 Vertragsstaaten verpflichtet, die biologische Vielfalt zu schützen und sie nachhaltig zu nutzen.



Dokumente
Wortlaut der Artenschutz-Konvention

Interne Links
Externe Links
Homepage der Artenschutz-Konvention
Informationsplattform Clearing-House Mechanismus (CHM) Deutschland zum zentralen Informations-, Kommunikations- und Kooperationssystem des Internationalen Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity CBD)
Clearing-House-Verfahren
Deutscher Clearing-House Mechanismus (CHM) Dokumentenarchiv zu den Entscheidungen und Beschlüssen der Vertragsstaatenkonferenzen des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt (archive.org)

Schlagworte

Abkommen seit 1992, Artenschutz, Biodiversität, Walfang

Letzte Aktualisierung

14.10.2015 11:53

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