Artenschutzkonvention
Convention on Biological Diversity - CBD
Die Veränderungen der Umwelt bedrohen die Zukunft der Menschheit. Manche Änderungen sind direkt und unmittelbar für den Menschen spürbar, z.B. der Klimawechsel oder die Häufigkeit von Ozonalarm. Andere tiefgreifende Veränderungen vollziehen sich eher unbemerkt. Hierzu zählt der rapide weltweite Artenschwund. So sterben 100 bis 200 Arten an Pflanzen und Tieren aus - pro Tag! Welche globalen Auswirkungen dies haben wird, lässt sich nur schwer abschätzen. Dabei geht es nicht nur um so „prominente“ bedrohte Arten wie Nashorn-, Schildkröten-, Elefanten- oder Tigerarten. Auch die vielen unauffälligen „kleinen“ Lebewesen, die weit unten in der Nahrungskette bzw. einem ökologischen System stehen, können, wenn sie aussterben, gravierende Änderungen im ökologischen Gleichgewicht bewirken. So sieht die Artenschutz-Konvention die biologische Vielfalt der Welt aus ökologischen, genetischen, sozialen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, erzieherischen, kulturellen und ästhetischen Gründen als von hohem Wert an. Ihre Erhaltung und nachhaltige Nutzung sind von entscheidender Bedeutung, um die Gesundheits-, Nahrungs- und andere Bedürfnisse der Erdbevölkerung zu befriedigen und gleichzeitig die Gesundheit und Stabilität der Ökosysteme unserer Welt zu schützen.Die Biodiversitätskonvention ist ein Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt. Die Welt soll die biologische Vielfalt erhalten und ihre Grundelemente auf gerechte und ausgewogene Art nachhaltig nutzen. Konkret heißt dies, dass die Nutzung so erfolgen muss, dass die biologische Vielfalt langfristig nicht weiter gefährdet wird. Die Länder haben das Recht, über ihre biologischen Ressourcen zu verfügen, sind aber auch dafür verantwortlich, dass ihre biologische Vielfalt erhalten bleibt und dass ihre biologischen Ressourcen auf nachhaltige Weise genutzt werden.
Weltweit sollen Tier- und Pflanzenarten geschützt und ihre bedrohten Lebensräume und das dort vorhandene genetische Potential gesichert werden. So verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, Gesetze zum Schutz gefährdeter Arten auszuarbeiten, Schutzgebiete zu schaffen und eine umweltgerechte Entwicklung der umliegenden Gebiete zu fördern, geschädigte Ökosysteme zu rehabilitieren und wiederherzustellen und die Erhaltung bedrohter Arten durch die Unterstützung lokaler Gruppen zu fördern.
Außerdem verpflichten sich die Unterzeichner, bei Projekten, die die biologische Vielfalt gefährden, eine Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen, um Schäden zu vermeiden bzw. auf ein Minimum zu begrenzen.
Die Konvention verlangt auch, dass die Unterzeichnerstaaten den Zugang zu Genmaterial innerhalb ihrer Grenzen zur nachhaltigen Nutzung erleichtern. Dabei ist eine gerechte Verteilung der Vorteile und Gewinne anzustreben, welche die Ergebnisse von Forschung und Entwicklung sowie die kommerzielle und anderweitige Nutzung von Genressourcen mit sich bringt. Die Unterzeichnerstaaten müssen dabei auch den Entwicklungsländern umweltgerechte Technologien verschaffen, die sie zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt benötigen. Dieser Technologietransfer erfolgt zu gerechten und möglichst günstigen Bedingungen und umfasst auch die Anerkennung von Patentrechten.
Bis Ende 1993 unterzeichneten 167 Staaten die Biodiversitätskonvention. Nach ihrer Ratifizierung durch 30 Staaten (darunter auch Deutschland) trat diese Konvention am 29.12.1993 in Kraft. Inzwischen haben sich 178 Vertragsstaaten verpflichtet, die biologische Vielfalt zu schützen und sie nachhaltig zu nutzen.
Vertragsstaatenkonferenzen (COP)
Seit des Inkrafttretens 1993 gab es bisher insgesamt 10 Folgekonferenzen ("Conference of Parties" - COP). Eine Zeitachse mit Akionen und Konferenzen finden Sie hier (PDF).
Seit 2004 finden gleichzeitig zur COP die "Conference of the Parties serving as the meeting of the Parties to the Protocol" (COP-MOP) statt. Dies sind Folgekonferenzen zu dem 2003 als Zusatz zur Biodiversitätskonvention in Kraft getretenen Cartagena-Protokolls "Internationales Protokoll über die biologische Sicherheit" (The Cartagena Protocol on Biosafety). Eine Übersicht über die Dokumente zu den Cartagena-Folgekonferenzen finden Sie hier.
Stadt (Land) | Datum | Homepage | |
Nassau, Bahamas | 28.11. - 9.12.1994 | COP1 | |
Jakarta, Indonesien | 06. - 17.11.1995 | COP2 | |
Buenos Aires, Argentinien | 04. - 15.11.1996 | COP3 | |
Bratislava, Slowakei | 04. - 15.05.1998 | COP4 | |
Nairobi, Kenia | 15. - 26.05.2000 | COP5 | |
Den Haag, Niederlande | 07. - 19.04.2002 | COP6 | |
Kuala Lumpur, Malaysia | 09. - 20.02.2004 | COP7 | MOP1 |
Montreal, Kanada | 30.05. - 03.06.2005 | MOP2 | |
Curitiba, Brasilien | 20. - 31.03.2006 | COP8 | MOP3 |
Bonn, Deutschland | 19. - 30.05.2008 | COP9 | MOP4 |
Nagoya, Japan | 18. - 29.10.2010 | COP10 | MOP5 |
Dokumente
Interne Links
- Biodiversität
- Biodiversitätskonferenz, Bahamas, 1994
- UN-Dekade für die biologische Vielfalt 2011-2020
- Weltgipfel in Rio 1992
- UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC)
- Biodiversitätskonvention
- Walddeklaration
- Weltwüstenkonferenzen
- Homepage der Artenschutz-Konvention
- Informationsplattform Clearing-House Mechanismus (CHM) Deutschland zum zentralen Informations-, Kommunikations- und Kooperationssystem des Internationalen Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD)
- "Artenschutz" auf der BMU-Webseite