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Aus dem Vorwort:
"Die Landesregierung hat im Dezember 2000 den Umweltplan Baden-Württemberg beschlossen. Darin werden die Leitvorstellungen für eine dauerhaft umweltgerechte Entwicklung des Landes am Beginn des 21. Jahrhunderts zusammengefasst und erläutert. Mit dem Umweltplan will die Landesregierung einen Orientierungsrahmen für die staatlichen Akteure und die Gesellschaft schaffen, um auf dieser Grundlage die Kräfte zur Sicherung der hohen wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Qualität des Standorts Baden-Württemberg zu bündeln und den Standort langfristig zu sichern. ...Die Landesregierung legt mit dem Umweltplan ein umfassendes Gesamtkonzept für die Umweltpolitik der nächsten zehn Jahre vor, das alle Entscheidungsebenen von der Europäischen Union über den Bund und das Land bis hin zu den Kommunen umfasst. Mögen auch die Kompetenzen geteilt sein, die Probleme sind es nicht. Es geht folglich darum, trotz der unterschiedlichen Aufgaben und Befugnisse der verschiedenen staatlichen Ebenen eine aufeinander abgestimmte Umweltpolitik zu betreiben. Neben der Wahrnehmung der eigenen Kompetenzen wird das Land alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen, die umweltpolitischen Vorstellungen auf allen politischen Entscheidungsebenen einzubringen und mehrheitsfähig zu machen.
Bei der Auswahl ihrer Entscheidungen wird die Landesregierung durch einen neu einzurichtenden Beirat für nachhaltige Entwicklung in Baden-Württemberg unterstützt werden. Mit der Einrichtung des Beirats, der regelmäßigen Umweltberichterstattung und entsprechenden Indikatoren, soll die Umsetzung der Ziele sichergestellt werden."
Der Umweltplan gliedert sich in drei Teile. Der "Allgemeine Teil" umfasst die Abschnitte
Umweltpolitik in Baden-Württemberg
Gesellschaftliches Umfeld
Ein Umweltplan für Baden-Württemberg
Ziele der Umweltpolitik in Baden-Württemberg
Strategien und Instrumente zur Umsetzung der Ziele
Im "Besonderen Teil" werden für neun medienbezogene Handlungsfelder Ziele formuliert und Maßnahmen zur Erreichung der Ziele benannt. Die Handlungsfelder sind:
Schonung natürlicher Ressourcen
Klimaschutz
Luftreinhaltung
Schutz vor Lärm
Gewässerschutz
Bodenschutz
Schutz der biologischen Vielfalt
Abfallwirtschaft
Technik und Risikovorsorge
Der Teil "Umsetzung und Fortschreibung" wird definiert, auf welche Art und Weise überprüft werden soll, ob die selbstgesetzten Umweltziele erreicht wurden, und ist gegliedert in die Abschnitte
Akteure und Verursacher
Umsetzung des Umweltplans
Fortschreibung des Umweltplans
In diesem Umweltplan fehlen allerdings konkrete Zahlen wie z.B. die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme (derzeit 4.000 ha/a) oder der Flächenversiegelung auf eine definierte Anzahl von Hektar pro Tag. Hier wird lediglich als Maßnahme lediglich die Erstellung eines "Leitfadens Entsiegelung" in Aussicht gestellt. Weiteres Beispiel ist der Schutz der biologischen Vielfalt
Vorgesehen ist auch die Einberufung eines Beirates für eine nachhaltige Entwicklung: "Der Beirat für eine nachhaltige Entwicklung in Baden-Württemberg wird bei der Landesregierung eingerichtet werden. Er wird mit Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen und / oder wissenschaftlicher Einrichtungen, die sich mit einer nachhaltigen Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft befassen, besetzt werden. Dabei sollen vorrangig Persönlichkeiten berufen werden, deren Institutionen ihren Sitz in Baden-Württemberg haben oder die auf sonstige Weise dem Land verbunden sind. Der Beirat gibt sich für seine Arbeit an dem Bericht eine Geschäftsordnung und wird den Bericht dem Ministerpräsidenten übergeben. Dem Beirat wird eine Geschäftsstelle für nachhaltige Entwicklung in Baden-Württemberg zugeordnet, die beim Ministerium für Umwelt und Verkehr eingerichtet wird."