Nordrhein-Westfalen: Koalitionsvertrag, 2000-2005 (Archiv)
Der Inhalt des von Ihnen gesuchten Artikels wurde überarbeitet, um größtmögliche Aktualität zu gewährleisten. Den aktuellen Artikel finden Sie hier.Der knapp 130 Seiten umfassende Koalitionsvertrag für die Regierungsperiode 2000 bis 2005 "Eine Allianz für Nordrhein-Westfalen" enthält an vielen Stellen Bezüge zur nachhaltigen Entwicklung, so:
Kap. I: Neue Arbeit durch Innovation, Qualifikation, Wachstum und nachhaltige Entwicklung
3.Umwelt - Nachhaltigkeit und ökologischer Strukturwandel in NRW
"Wir orientieren uns am Leitbild der Nachhaltigkeit. Die Agenda 21 ist dafür unsere wichtigste Grundlage. Die Entwicklung und Einführung neuer produktionsintegrierter und damit an den Ursachen der Umweltzerstörung ansetzender Technologien und Verfahren sowie innovativer Produkte und Dienstleistungen werden zur Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen."
3.1.AGENDA 21
"Die Aktivitäten der Landesregierung zur Agenda 21 NRW und zur nachhaltigen Entwicklung werden von einem “green cabinet” auf Staatssekretärsebene koordiniert. Die Federführung liegt beim Ministerium für Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Zur Begleitung des Prozesses beruft die Landesregierung im Sommer 2000 einen Zukunftsrat.
Der Auftakt für den Agenda 21 NRW-Prozess erfolgt Ende 2000/Anfang 2001 mit der Berufung des Zukunftsrates, einer Anhörung im Landtag und der Auftaktveranstaltung für den Agenda-Prozess.
Die Ergebnisse der Agenda 21 NRW sollen im Jahr 2003 vorliegen und in einen Beschluss des Landtages mit Vorschlägen zum weiteren Verfahren und zur politischen und administrativen Umsetzung münden."
3.16.Stiftung “Umwelt und nachhaltige Entwicklung"
"Die Gründung einer Stiftung “Umwelt und nachhaltige Entwicklung” wird im Jahr 2000 erfolgen. Sie erhält im Jahr 2000 einen Abschlag von 10 Mio. DM."
- Der gesamte Koalitionsvertrag kann hier heruntergeladen werden: Koalitionsvertrag 2000 in NRW ( 446.37 KB )