Aachener Stiftung Kathy Beys

Nordrhein-Westfalen (Archiv)

Der Inhalt des von Ihnen gesuchten Artikels wurde überarbeitet, um größtmögliche Aktualität zu gewährleisten. Den aktuellen Artikel finden Sie hier.

Landesregierung

Das Land Nordrhein-Westfalen wurde von Mai 2005 bis Mai 2010 von einer Koalition aus CDU und FDP regiert. Der Ministerpräsident war Jürgen Rüttgers von der CDU. Von 1995 bis 2005 wurde das Land Nordrhein-Westfalen von einer Koalition aus SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN regiert. Der knapp 130 Seiten umfassende Koalitionsvertrag für die Regierungsperiode 2000 bis 2005 "Eine Allianz für Nordrhein-Westfalen" enthält an vielen Stellen Bezüge zur nachhaltigen Entwicklung.


Nachhaltigkeit in der Koalitionsvereinbarung 2005 - 2009

In der Koalitionsvereinbarung 2005-2009 zwischen CDU und FDP ging es u.a. um das Thema
Umwelt- und Naturschutz.


Landesweiter Nachhaltigkeitsplan

Ein verbindlicher, übergreifender nationaler Plan für Nachhaltigkeit in Nordrhein-Westfalen liegt bislang noch nicht vor.

Nachhaltigkeit in der Praxis

Schon in der vorangegangenen Legislaturperiode wurde ein Eine-Welt-Beirat beim Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichtet. Dieser berät die Landesregierung in Fragen der nachhaltigen Entwicklung und des nachhaltigen Wirtschaftens. Er hat sich am 1. Juli 1996 konstituiert. Der Eine-Welt-Beirat hat im Januar 1998 mit den "Richtungsimpulsen" sein erstes Gutachten vorgelegt. Der Beirat hat darin vier Empfehlungen an die Landesregierung ausgesprochen:


  • mit internationalen Partnern ein Kooperationskonzept "Situationsgerechte Technologien" zu erarbeiten
  • einen Bericht zu erstellen, der sich mit den neuen Möglichkeiten dezentraler Energieversorgung bei uns und in den Ländern des Südens befasst
  • das "Zukunftsinvestitionsprogramm Arbeit und Umwelt" der Landesregierung für den Dialog zwischen Nord und Süd nutzbar zu machen
  • 1999 einen Kongress über ein "Zukunftsfähiges Nordrhein-Westfalen" durchzuführen.
In der Legislaturperiode 2001-2005 wollte der Beirat die Perspektiven, die sich aus den Leitbegriffen "Eine Welt" und "Nachhaltige Entwicklung" ergeben, auf die Ebene der Landespolitik übersetzen. Mit den vorgelegten Richtungsimpulsen wollte er den in der Koalitionsvereinbarung gesetzten Anspruch, die Eine-Welt-Politik als Querschnittsaufgabe der Landespolitik zu verstehen, unterstützen.

Seit November 2005 ist die Seite des Eine-Welt-Beirates beim Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nicht mehr zu erreichen.

Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV, früher MURL = Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft) bietet verschiedene Themen zur nachhaltigen Entwicklung:


  • Das MUNLV hat im Sommer 2000 seine Bilanz 1995 - 2000 vorgelegt. Darin spielen nachhaltige Entwicklung und Agenda 21 eine tragende Rolle. Mehr dazu hier.
  • Zur Umsetzung der Agenda 21 gibt es in Nordrhein-Westfalen eine gemeinsame Initiative des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport NRW, der Staatskanzlei NRW und des Clearing-house for Applied Futures/Büro für angewandte Zukünfte, CAF GmbH, in Wuppertal, die seit 2001 unter der Bezeichnung Agenda-Transfer.Agentur für Nachhaltigkeit firmiert.
  • "Die Vorschläge des Landes Nordrhein-Westfalen für eine zukunftsfähige europäische Agrar- und Verbraucherpolitik orientieren sich an den beiden folgenden zentralen Leitgedanken:1. Die Agrarpolitik der Europäischen Union orientiert sich strikt am Prinzip der Nachhaltigkeit, d.h. sie muss ökonomische, ökologische und soziale Aspekte gleichrangig beachten. D.h., Fragen der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe sind mit den Erfordernissen des Umwelt-, Natur- und Tierschutzes sowie mit der Forderung nach sozialer Gerechtigkeit in Einklang zu bringen. 2. Wir brauchen in Zukunft eine konsequente Verbraucherorientierung in der EU. Das bedeutet natürlich zuerst einmal: gesundheitliche Unbedenklichkeit der Lebensmittel. Dazu gehört aber auch, die Qualität der Lebensmittel viel stärker als bisher in den Vordergrund zu stellen. Folgt man diesen Leitgedanken, besteht Handlungsbedarf in fünf zentralen Bereichen:
  1. Die Europäische Agrarpolitik muss Umwelt- und Tierschutzaspekte noch stärker integrieren und im System der Direktzahlungen (Tier- und Flächenprämien) berücksichtigen. Dabei sind auch Anforderungen an eine nachhaltige Landwirtschaft hinsichtlich des Gewässer-, Boden- und Naturschutzes einzubinden. Die Höhe der Transferzahlungen muss in Zukunft die Leistungsfähigkeit der Empfänger (Landwirte) berücksichtigen. Das ganze System muss für Betroffene und Außenstehende einfacher und verständlicher werden.
  2. Die Entwicklung des Ländlichen Raums als zweite Säule der europäischen Agrarpolitik ist finanziell und inhaltlich zu stärken. Die Förderung gesellschaftlich erwünschter Leistungen der Landwirtschaft für Umwelt- und Naturschutz, Tierschutz und Landschaftspflege muss verstärkt werden. Darüber hinaus muss die zweite Säule zu einem sektorübergreifenden Werkzeug für die Entwicklung der ländlichen Räume weiterentwickelt werden, das den Regionen mehr Spielraum für eigenständige Konzepte bietet. Dieser Bereich muss langfristig einen echten Schwerpunkt der europäischen Förderpolitik darstellen.
  3. Dem Tierschutz ist in der EU stärker als bisher Rechnung zu tragen. Zum einen sind für alle landwirtschaftlichen Nutztiere EU-weit verbindliche Anforderungen zu erlassen, die den Tieren artgerechtes Verhalten ermöglichen. Derzeit unzureichende Regelungen sind zu verbessern. Handlungsbedarf besteht vor allem bei den Anforderungen für Schweine, Kälber, Mastgeflügel und Pelztiere. Außerdem sollten Schlachttiertransporte in der Regel auf max. vier Stunden begrenzt werden. Sonstige Tiertransporte (z.B. Zuchttiere, Kälber, Ferkel) müssen nach strengen Kriterien ablaufen und entsprechend kontrolliert werden. Dem Tierschutz zu wider laufende Regelungen wie Exporterstattungen für lebende (Schlacht)Tiere sind ersatzlos zu streichen.
  4. In diesem Zusammenhang dürfen auch Schutzimpfungen gegen bestimmte Tierseuchen nicht länger tabuisiert werden, sondern müssen als Option in eine auf die jeweilige Situation abgestimmte Bekämpfungsstrategie mit einbezogen werden. Die strikte Nicht-Impfpolitik der EU hat versagt. Die Politik des rigorosen Tötens ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus ethischen Gründen inakzeptabel.
  5. Wirksamer Verbraucherschutz erfordert Kennzeichnung, Transparenz und Information. Deshalb brauchen wir EU-weit eindeutige Qualitätsstandards für die Zusammensetzung von Futtermitteln, einheitliche Regelungen für Bezug und Anwendung von Tierarzneimitteln, klare und verständliche Kennzeichnungsregeln für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Regelungen, die die Informationsrechte der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Produkte gegenüber Behörden und Unternehmen stärken. Es wird deutlich, die Agrar- und Verbraucherpolitik der EU müssen umfassend umgestaltet und weiterentwickelt werden. Kosmetische Änderungen der ersten und zweiten Säule der Agrarpolitik reichen nicht aus.
Dies ist ein mehrstufiger Prozess, der in aufeinander folgenden Eta ppen ablaufen muss. Die nordrhein-westfälischen Eckpunkte für die künftige Ausrichtung berücksichtigen daher den Zeitrahmen und die geltende Beschlusslage der AGENDA 2000. Es werden Vorschläge für Anpassungen der AGENDA 2000 bis 2006 vorgelegt und Leitlinien für die Ausrichtung der Agrar- und Verbraucherpolitik ab dem Jahr 2007 entwickelt.



Das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen (MGSFF) bietet verschieden Projekte und Initiativen, z.B.

Links

Letzte Aktualisierung

18.11.2015 11:07

Diesen Artikel: