DIHT: Deutscher Industrie- und Handelstag (Archiv)
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Der Deutsche Industrie- und Handelstag (
DIHT ) ist die Spitzenorganisation der
82 Industrie- und Handelskammern . Der DIHT ist beteiligt an dem Umweltkommunikations- und Informationssystem
IHK-UMKIS .
Zum Thema Nachhaltigkeit bietet der DIHT das Positionspapier "Gemeinsam für mehr Nachhaltigkeit in Umwelt- und Energiepolitik. Forderungen der Wirtschaft zur Bundestagswahl 2002":
"Um zukunftsfähig zu bleiben, braucht Deutschland mutige Reformen. Dies gilt auch für die Umweltpolitik der kommenden Legislaturperiode. Der Umweltschutz hat sich stärker als bisher am Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung zu orientieren. Deutschland muss seinen Einfluss auf die internationale und die EU-Umweltpolitik erhöhen und zugleich im eigenen Rechtssystem eine höhere Flexibilität schaffen, um internationale Regelungen wirtschaftsverträglich umsetzen zu können.
Die Wirtschaft erwartet, dass auch im Umweltschutz stärker als bisher auf die Eigenverantwortung und auf die Kraft des Marktes gesetzt wird. Notwendig ist ein neuer Umweltdialog als intensive Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft, um die Potenziale für freiwilliges Handeln für den Umweltschutz und für einen Abbau von Bürokratie gemeinsam zu nutzen.
Wir fordern:
1. Die Integration der Umweltpolitik in die Politik der nachhaltigen Entwicklung muss verbessert werden. "Mehr..." 1. Die Integration der Umweltpolitik in die Politik der nachhaltigen Entwicklung muss verbessert werden. Durch Vorlage einer Nachhaltigkeitsstrategie hat die Bundesregierung anerkannt, dass kein Politikbereich, auch nicht die Umweltpolitik, beanspruchen kann, Vorrang vor anderen wichtigen Interessen der Gemeinschaft zu genießen. Nachhaltigkeitspolitik ist nicht nur die Integration des Umweltschutzes in andere Politikbereiche, sie verlangt vielmehr auch umgekehrt die Integration wichtiger Belange der Wirtschaftspolitik in die Umweltpolitik. Diese hat sich daher an allgemein anerkannten und nachvollziehbaren Indikatoren und Zielen einer Nachhaltigkeitspolitik messen zu lassen. Die Indikatoren wiederum müssen einer breiten gesellschaftlichen Diskussion unterworfen werden. Das Monitoring anerkannter Indikatoren ist auszubauen.
2. Der Einfluss auf die internationale und europäische Umweltpolitik muss verstärkt werden. "Mehr..." 2. Der Einfluss auf die internationale und europäische Umweltpolitik muss verstärkt werden. Vorschriften für umweltgerechtes Verhalten werden heute überwiegend international erlassen. Die Entwicklung zu stärkerer internationaler Abstimmung wird von der Wirtschaft begrüßt. Vorschriften sind das Ergebnis oft langjähriger Diskussionsprozesse innerhalb der Kommission, im Ministerrat und im Parlament. Die Bundesregierung muss sich stärker als bisher schon in die Entstehungsphase von neuen Vorschriften einschalten, mitverhandeln, für eigene Lösungen werben. Die Präsenz des Bundes in Brüssel muss dafür auf der Arbeitsebene erhöht werden. Vorsorge ist besser als Nachsorge – dies gilt auch für den Effekt einer Einflussnahme auf die Umweltpolitik der EU.
Unverständnis herrscht auf Seiten der Wirtschaft, wenn in internationalen Verhandlungen weitreichende Entscheidungen getroffen werden, etwa über neue Klagerechte von Umweltverbänden oder über Berichtspflichten von Unternehmen, ohne dass in Deutschland eine öffentliche Diskussion über die Konsequenzen geführt worden wäre. Die von Deutschland und der EU ohne angemessene Diskussion gezeichnete "Aarhus-Konvention" wird die Partizipation von Umweltgruppen massiv erweitern, ohne dass die Folgen für das deutsche Rechtsschutzsystem und für die Innovationsfähigkeit deutscher Unternehmen zuvor thematisiert worden wären.
Auch darf es nicht sein, dass wesentliche Eckpunkte einer neuen Chemikalienpolitik beschlossen werden und erst danach festgestellt wird, dass eine Gruppe von Betroffenen wie die Verwender von Chemikalien an der Diskussion nicht beteiligt wurde. Ein weiteres Beispiel schlechten Politikmanagements ist die Entscheidung über einen neuen Grenzwert für Feinstaub in der EU. Auch hier wurde entschieden, ohne dass die Konsequenzen für die Bundesrepublik hinreichend verlässlich bekannt waren. Eine Politik gegen wichtige Belange der Gesellschaft wird Akzeptanzprobleme provozieren und ist das Gegenteil gelebter Demokratie.
3. Das deutsche Umweltrecht muss modernisiert werden. "Mehr..." 3. Das deutsche Umweltrecht muss modernisiert werden. Viele wollen das Projekt "Umweltgesetzbuch" noch einmal angehen. Auch die Wirtschaft unterstützt das Ziel, die Zahl der Vorschriften des Umweltrechts zu reduzieren und sinnvoll neu zu ordnen. Unverzichtbar dafür ist aber eine Änderung des Grundgesetzes: Der Bund sollte die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für alle Bereiche des Umweltschutzes erhalten. Dies ermöglicht ihm etwa vorzuschreiben, dass die Prüfung von Gewässer- und Immissionsschutzfragen in einem einheitlichen Genehmigungsverfahren vorzunehmen ist. Besteht weiterhin keine Bereitschaft, eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes vorzunehmen, wird es ein "Umweltrecht aus einen Guss" zwangsläufig nicht geben. Auch bleiben dann Chancen für eine Entbürokratisierung von Genehmigungsverfahren ungenutzt.
Bei neuen Regelungen muss die Folgenabschätzung optimiert werden. Wenn die nachhaltige Entwicklung oberstes Prinzip ist und wirtschaftliches Handeln deshalb auf seine Umwelt- und Sozialverträglichkeit geprüft wird, müssen auch neue Maßnahmen der Umweltpolitik vor Erlass systematisch und sorgfältig auf ihre technische Machbarkeit, Zumutbarkeit und Wirtschaftsverträglichkeit geprüft werden. Für eine solche Folgenabschätzung sind Methoden weiter zu entwickeln und konsequent anzuwenden. Die notwendige Zeit für eine angemessene Folgenabschätzung ist vorzusehen. Eine enge Abstimmung mit der IHK-Organisation, deren gesetzlicher Auftrag es ist, den Staat hinsichtlich des Gesamtinteresses der Wirtschaft zu beraten, ist als Bestandteil einer Folgenabschätzung zu gewährleisten.
Bei der anstehenden Anpassung des deutschen Rechtsschutzsystems an die Aarhus-Konvention muss auf die Vermeidung von Verzögerungen für Unternehmensinvestitionen geachtet werden. Für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit dringend erforderliche Innovationen an den Anlagen der deutschen Industrie dürfen nicht durch Rechtsbehelfe von Umweltgruppen mit aufschiebender Wirkung vereitelt werden. Partizipation in der Entscheidungsfindung wird akzeptiert, die Wahrnehmung von Kontrolle durch demokratisch nicht legitimierte Gruppen aber abgelehnt.
4. Privatisierungspotenziale müssen vorurteilsfrei erschlossen werden. "Mehr..." 4. Privatisierungspotentiale müssen vorurteilsfrei erschlossen werden. Im Rahmen einer notwendigen Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind die Zuständigkeiten für die Abfallentsorgung grundlegend neu zu ordnen. Staatliche Kontrolle der Abfallwirtschaft bleibt notwendig, die Entsorgung selbst aber kann vollständig dem Markt überlassen werden. Dabei kann zunächst der hausmüllähnliche Gewerbeabfall bis 2005 aus der Überlassungspflicht entlassen werden. Danach kann auch die Hausmüllentsorgung privatisiert werden. Die Wirtschaft übernimmt dann die Entsorgung der Haushalte im Wettbewerb. Andienungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle sind zu streichen.
Auch die Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Wasser kann durch Unternehmen unter Aufsicht des Staates sichergestellt werden. Dies belegen Erfahrungen in anderen Staaten Europas. Private und staatliche Betriebe sind umfassend steuerlich gleichzustellen. Im Wassermarkt ist von der öffentlichen Ausschreibung intensiver als bisher Gebrauch zu machen. Wo Wettbewerb möglich ist, sollte er gefördert werden. Alsbald aufzuheben ist eine jüngst in das Wasserhaushaltsgesetz aufgenommene Regelung, die eine ortsnahe Wassergewinnung zum Prinzip erhebt. Dies behindert Wettbewerb am Markt und schafft natürliche Monopole – keine günstige Voraussetzung für moderate Wasserpreise.
5. Die Belastung durch Umweltabgaben muss vermindert werden. "Mehr..." 5. Die Belastung durch Umweltabgaben muss vermindert werden. Dass eine neue Steuer bestimmte umweltentlastende Effekte hat, sie Teile der Wirtschaft nicht belastet und ihr Aufkommen segensreich verwendet wird, macht diese Steuer nicht unanfechtbar. Der DIHK lehnt die missverständlich als "Ökosteuer" bezeichnete Energiesteuer ab, da sie den Staatsanteil weiter erhöht, dem Bürger und der Wirtschaft Kaufkraft entzieht und in ihrer Lenkungswirkung zweifelhaft bleibt. Mit der Verwendung des Aufkommens wird zudem lediglich der Reformdruck in der Sozialversicherung vorübergehend abgemildert. Die Fortsetzung des Experiments "Öko-Steuer" wird abgelehnt. Statt dessen muss schnellstens eine Strategie zur Senkung der Steuerlast entwickelt werden und diese mit einer Reform der Sozialversicherung kombiniert werden, die den Kostendruck problemorientiert mindert.
Die Abwasserabgabe hat ihre Funktion erfüllt, sie kann abgeschafft werden. Die Abgabe hatte zu einer Zeit ihre Berechtigung, als das Ordnungsrecht "nur" die Anwendung allgemein anerkannter Regeln der Technik vorschrieb und so flankierend ein ökonomischer Hebel zur weiteren Fortentwicklung der Abwassertechnik wirken konnte. Inzwischen müssen alle Abwassereinleiter den Stand der Technik beachten und ggf. noch strengere Minderungsmaßnahmen wegen der Empfindlichkeit des Gewässers anwenden. Die Abgabe hat daher heute nur noch eine Finanzierungsfunktion zulasten der Kommunen, Bürger und Unternehmen.
6. Beim Klimaschutz muss weiter auf Freiwilligkeit gesetzt werden. "Mehr..." 6. Beim Klimaschutz muss weiter auf Freiwilligkeit gesetzt werden. Deutschland hat sein selbstgestecktes Ziel zur Senkung von klimawirksamen Emissionen fast erreicht. Die Industrie hat daran maßgeblichen Anteil. Es gibt daher gute Gründe, weiterhin auf freiwillige Selbstverpflichtungen zum Klimaschutz zu setzen. Vor diesem Hintergrund ist das von der EU zur Diskussion gestellte Instrument des Handels mit Emissionsberechtigungen kritisch zu sehen. Jedenfalls müssen bereits erbrachte Vorleistungen der deutschen Wirtschaft berücksichtigt und die Beteiligung am Handel als Alternative zur freiwilligen Selbstverpflichtung angesehen werden. Angesichts vieler noch offener Fragen, auch zur Einbindung in das geltende Anlagenzulassungsrecht, empfiehlt sich eine starke Überarbeitung des Kommissionsvorschlags. Der Bund ist aufgefordert, das deutsche Konzept gegenüber der EU offensiv als gleichberechtigte Alternative zu vertreten.
7. Wirtschaftlichkeit muss gleichrangiges Ziel nachhaltiger Energiepolitik werden. "Mehr..." 7. Wirtschaftlichkeit muss gleichrangiges Ziel nachhaltiger Energiepolitik werden. Eine einseitige Politik zugunsten regenerativer Energien bei gleichzeitigem Ausstieg aus der Kernenergie führt in Verbindung mit der einsamen deutschen Vorreiterrolle beim Klimaschutz zu massiven Belastungen für die Volkswirtschaft. Der Verlust wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze in Energiewirtschaft und energieintensiver Industrie wäre die Folge. Eine nachhaltige Energieversorgung muss die Kosten für die Reduktion von Treibhausgasen wesentlich stärker als bisher berücksichtigen. Nur dann gelingt es, mit dem vorhandenen Kapital den größtmöglichen Effekt für den Klimaschutz zu erreichen. Dazu müssen die Innovationspotentiale sämtlicher Energieversorgungsoptionen im Wettbewerb freigesetzt werden. Die direkte staatliche Steuerung des Energieträger-Mix ist dagegen weder effizient noch umweltpolitisch zielführend.
Für die Herausbildung eines nachhaltigen Energieträger-Mix muss die Entwicklung regenerativer Energien stärker in den Wettbewerbsprozess einbezogen werden. Um weitere politisch bedingte Belastungen der Energiepreise zu verhindern, sollte die Förderung regenerativer Energien aus Haushaltsmitteln erfolgen und im Ausschreibungswettbewerb vergeben werden. Die Umlagefinanzierung energiepolitischer Maßnahmen – auch für die Kraft-Wärme-Kopplung – muss abgeschafft werden. Kurzfristig sind zumindest die zusätzlichen Belastungen der stromverbrauchenden Wirtschaft aus der Förderung regenerativer Energien zu begrenzen. Solche Belastungsbegrenzungen müssen für alle gewerblichen Stromverbraucher gelten. Gleichzeitig muss das Neubauverbot im Atomgesetz aufgehoben werden, um bei Bedarf die Entwicklung und den Einsatz noch sicherer Kernkraftwerke zu ermöglichen. Die Forschungsförderung für alle Energieversorgungsoptionen muss verstärkt werden, damit auch die fossilen Energieträger langfristig zu einer nachhaltigen Energieversorgung beitragen können.
8. Die Verpackungsverordnung muss novelliert werden. "Mehr..." 8. Die Verpackungsverordnung muss novelliert werden. Dringlich ist eine baldige Novellierung der Verpackungsverordnung. Dabei bleibt zu hoffen, dass eine echte Neuorientierung der Verpackungspolitik noch möglich ist, also durch die Auslösung des Zwangspfand-Automatismus keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden. Die geltende Verordnung muss ersetzt werden durch ein stärker dem Wettbewerb verpflichtetes System. Neue Erkenntnisse über die Bewertung von Verpackungen und Verwertungsverfahren sind ebenso zu berücksichtigen wie technologische Fortschritte. Erfahrungen mit marktgerechten, unbürokratischen Entsorgungskonzepten sind aufzugreifen.
9. Chemikalienpolitik muss mit Augenmaß betrieben werden. "Mehr..." 9. Chemikalienpolitik muss mit Augenmaß betrieben werden. Die von der EU-Kommission mit dem Weißbuch Chemikalienpolitik angestoßene Entwicklung sieht der DIHK mit großer Sorge. Zwar ist es richtig, die Risiken von Chemikalien zu prüfen und sicherzustellen, dass Gefahren verhütet werden. Das vorgesehene Registrierungsverfahren ist aber viel zu bürokratisch und zu kostenträchtig. Es wird dazu führen, dass zahlreiche Stoffe der Spezialchemie vom EU-Markt verschwinden. Dies wird bei zahlreichen Anwendern von Chemikalien zu massiven Problemen führen. Es drohen Produktionsverlagerungen aus der EU heraus. Die Bundesregierung hat sich der kritischen Bewertung der Chemikalienstrategie inzwischen angeschlossen. Gemeinsam gilt es nun, Verbündete in Europa zu finden und bei der Formulierung der konkreten Vorschriften für mehr Augenmaß in der Chemikalienpolitik zu sorgen.
10. Die Umwelthaftung muss kalkulierbar gestaltet werden. "Mehr..." 10. Die Umwelthaftung muss kalkulierbar gestaltet werden. Bei der geplanten EU-weiten Ordnung der Umwelthaftung von Unternehmen muss auf eine kalkulierbare Regelung besonders geachtet werden. Wenn die Haftung präventiv wirken soll, muss bei rechtmäßigem Verhalten eine Sanierungspflicht des Unternehmens ausgeschlossen sein. Andernfalls entsteht eine letztlich uferlose, unkalkulierbare neue Pflicht, gegen deren finanzielle Folgen auch keine Versicherung möglich ist. Die Kommission war mit ihrem Richtlinienvorschlag insoweit auf dem richtigen Weg. Die Bundesregierung ist aufgefordert, im Ministerrat für eine tragbare Lösung zu werben.
11. Die Regelungen zum Biotopschutz müssen korrigiert werden. "Mehr..." 11. Die Regelungen zum Biotopschutz müssen korrigiert werden. Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes in dieser Legislaturperiode sind weitere erhebliche Ansprüche auf Ausweisung von neuen Schutzgebieten geschaffen worden. Zusätzlich zum Flächenbedarf für den europäischen Biotopverbund Natura 2000 und zu den Vogelschutzgebieten soll jetzt auch noch ein nationaler Biotopverbund aufgebaut werden. Die Regelungen des BNatSchG müssen dahingehend klargestellt werden, dass Vernetzungspotenzial von Flächen Grund für eine Ausweisung sein kann, eine prozentuale Mindestfläche aber nicht gefordert wird. Auch in der Flächennutzung dürfen Belange des Natur- und Umweltschutzes gegenüber wirtschaftlichen Belangen kein generelles Primat genießen. Durch Festlegungen in übergeordneten Raumordnungsprogrammen gesicherte wirtschaftliche Entwicklungsspielräume dürfen nicht nachträglich den Ansprüchen einzelner Fachplanungen geopfert werden. Zu streichen ist der gesetzliche Biotopschutz. Für diesen gibt es keine Begründung mehr, da die Verwaltung alle Möglichkeiten hat, wertvolle Flächen durch eine konkrete Ausweisung unter Schutz zu stellen.
Das Umweltmanagementsystem EMAS hatte in den ersten Jahren erfreulichen Zuspruch in der Wirtschaft. Seit Anfang 2001 gehen die Teilnehmerzahlen in der Wirtschaft deutlich zurück. Die Unternehmen können nicht mehr erkennen, warum sie ihr Umweltmanagement nach einem staatlich geregelten System organisieren und prüfen lassen und die Ergebnisse veröffentlichen sollen, wenn dem keinerlei Vorteile gegenüberstehen. Die zugesagte Deregulierung ist bislang nicht erreicht. Die unlängst beschlossene Privilegierungsverordnung ist selbst als Einstieg in die Deregulierung unzureichend. EMAS als gemeinsame Initiative von Staat und Wirtschaft muss schnellstens die versprochene angemessene staatliche Würdigung durch Überwachungserleichterungen, Gebührensenkungen oder andere Maßnahmen erfahren. Bleibt dies aus, braucht sich niemand zu wundern, wenn die Unternehmen sich zurückziehen."'>12. Ein neuer Umweltdialog zwischen Wirtschaft und Staat muss begonnen werden. "Mehr..."
'''12. Ein neuer Umweltdialog zwischen Wirtschaft und Staat muss begonnen werden. Der DIHK regt an, auch auf Bundesebene einen institutionellen Rahmen für eine Umweltkooperation von Staat und Wirtschaft zu schaffen. Die Vorbilder in den Bundesländern zeigen, dass das Miteinander von Staat und Wirtschaft ein gutes Klima für eigenverantwortlich gestalteten Umweltschutz schaffen kann. Im Rahmen einer Umweltkooperation auf Bundesebene kann das beiderseitige Verständnis für die Belange der anderen Seite erhöht werden. Gegenstand eines nationalen Umweltkooperation können sein: die Minderung bestimmter Umweltbelastungen durch freiwillige Maßnahmen, die Verbesserung des materiellen Umweltschutzes bei gleichzeitigem Abbau von Bürokratie und die frühzeitige Folgenabschätzung bei wichtigen neuen internationalen oder EU-Regelungen.
Das Umweltmanagementsystem EMAS hatte in den ersten Jahren erfreulichen Zuspruch in der Wirtschaft. Seit Anfang 2001 gehen die Teilnehmerzahlen in der Wirtschaft deutlich zurück. Die Unternehmen können nicht mehr erkennen, warum sie ihr Umweltmanagement nach einem staatlich geregelten System organisieren und prüfen lassen und die Ergebnisse veröffentlichen sollen, wenn dem keinerlei Vorteile gegenüberstehen. Die zugesagte Deregulierung ist bislang nicht erreicht. Die unlängst beschlossene Privilegierungsverordnung ist selbst als Einstieg in die Deregulierung unzureichend. EMAS als gemeinsame Initiative von Staat und Wirtschaft muss schnellstens die versprochene angemessene staatliche Würdigung durch Überwachungserleichterungen, Gebührensenkungen oder andere Maßnahmen erfahren. Bleibt dies aus, braucht sich niemand zu wundern, wenn die Unternehmen sich zurückziehen."
Weitere Pressemitteilung der DIHK mit Nachhaltigkeitsbezug:
"Global Compact " durch Landes-Umweltallianzen umsetzen. Rot-grünes Mehrheitsvotum gefährdet Wirtschaftsstandort Deutschland. DIHK zur Enquete-Kommission "Nachhaltige Energieversorgung" . DIHK lehnt EU-Vorschlag zum CO2-Emissionshandel ab.
Letzte Aktualisierung 15.02.2012 11:57
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