Umweltbericht und Umwelterklärung (Archiv)
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Umweltberichte dienen dazu, die Umweltleistung von Unternehmen, Kommunen, Behörden, Organisationen u.ä. zu dokumentieren. Die Umweltberichterstattung erfolgt oftmals freiwillig, oder weil es einen politischen Auftrag gibt (z.B. vom Parlament oder Gemeinderat), oder weil sich ein Unternehmen oder eine Organisation hierzu verpflichtet hat.
Umweltpolitik nach EN ISO 14001
Mit der Internationalen Norm EN ISO 14001 (DIN EN ISO 14001: 2005 - 02, veröffentlicht am 1.2.2005 mit dem Titel: Umweltmanagementsysteme - Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung (ISO 14001:2004)) wird der Umweltschutz systematisch im Management verankert. Allerdings ist der Anhang A Anleitung zur Anwendung der Spezifikationen eines Umweltmanagementsystems nicht Bestandteil der externen Zertifizierung (= Bestätigung der Normenkonformität). So müssen nach ISO 14001 zertifizierte Unternehmen lediglich ihre Umweltpolitik veröffentlichen, nicht aber die konkreten Zahlen, Daten und Maßnahmen. Mehr Informationen auf folgenden Webseiten:
- Die deutsche Website zur Umweltmanagementnorm ISO 14001 von Dr. Ludwig Glatzner, Büro für Umwelt, Qualität und Sicherheit, Münster
- ISO14001-Register
- Informationen zur ISO 14001 in der Schweiz auf der BUWAL-Webseite
EMAS bzw. EMAS II ist ein Instrument der EU, mit dem Unternehmen und Organisationen ihre Umweltleistung überprüfen und nachweisen können. EMAS steht für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung. EMAS stellt über die EN ISO 14001 hinausgehende zusätzliche Anforderungen an das Umweltmanagementsystem. So ist regelmäßig die Wirksamkeit des Umweltmanagementsystems mittels interner Umweltbetriebsprüfungen zu überprüfen. Die jeweiligen Umweltziele und Programme zur Reduzierung von Umweltbelastungen und zur kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes müssen umgesetzt werden. In einer umfassenden und detaillierten Umwelterklärung müssen das Umweltmanagementsystem sowie die den Umweltschutz betreffenden Daten und Fakten (Umwelteinwirkungen, Umweltleistungen) anhand von Umweltkennzahlen öffentlich dargestellt werden, ohne dass aber Bebetriebsgeheimnisse offengelegt werden müssen. Die Umwelterklärung muss von einem Umweltgutachter überprüft (= auditiert) und für gültig erklärt (= validiert) werden. Nach EMAS muss die Umwelterklärung (der Umweltbericht) veröffentlicht werden.
Mehr Informationen auf folgenden Webseiten:
- EMAS in Deutschland
- EMAS-Register
- EMAS in Österreich
- Umweltberichterstattung in Deutschland - Ranking der Umweltberichte 2000
- The International Corporate Environmental Reporting Site
- NGOs und ISO 14000: ECOLOGIA (ECOlogists Linked for Organizing Grassroots Initiatives and Action) mit ihrer Seite
- Engaging ISO 14000 for the Environment
- Umweltverschmutzung
- Umweltverträglichkeitsprüfung