BMU: Umweltpolitisches Schwerpunktprogramm (Archiv)
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Im Entwurf eines „Umweltpolitischen Schwerpunktprogramms“ des BMU 1998 werden die Managementregeln einer nachhaltigen Entwicklung vorgestellt. Diese lauten:
- Erneuerbare Naturgüter (wie z.B. Holz oder Fischbestände) dürfen auf Dauer nur im Rahmen ihrer Erneuerungsfähigkeit genutzt werden, andernfalls gingen sie zukünftigen Generationen verloren. (Regeneration)
- Nicht-erneuerbare Naturgüter (wie z.B. Metalle oder Erdöl) dürfen nur in dem Maß genutzt werden, wie ihre Funktionen durch andere Materialien oder andere Energieträger nicht ersetzt werden können. (Substitution)
- Die Freisetzung von Stoffen oder Energie darf auf Dauer nicht größer sein als die Anpassungsfähigkeit der Ökosysteme - z.B. des Klimas, der Wälder und der Ozeane. (Anpassungsfähigkeit)
Die Umwelt soll langfristig eine bestimmte Qualität erreichen oder behalten. Diese Umweltziele sind an den konkreten Umweltproblemen (z.B. Ozonloch, saurer Regen) auszurichten. Die Umweltpolitik muss angeben, in welchen konkreten Schritten diese Umweltziele erreicht werden sollen. Bei den erforderlichen Maßnahmen, um diese UmweltHANDLUNGsziele zu erreichen, muss zwischen umweltpolitischen, wirtschaftlichen, sozialen und sonstigen Zielen abgewogen werden. Die Handlungsziele sollen aber möglichst kostengünstig erreicht werden.
In der Umweltpolitik sollen neue Akzente gesetzt werden:
- Nachhaltige Entwicklung soll zur Aufgabe aller Politikbereiche gemacht werden, vor allem Wirtschafts-, Finanz-, Verkehrs-, Raumordnungs- und Landwirtschaftspolitik, aber auch auf kommunaler Ebene.
- Nachhaltige Entwicklung soll zur eigenverantwortlichen Aufgabe aller Bürger und aller gesellschaftlichen Gruppen gemacht werden.
- Das Umweltrecht soll auf hohem Niveau harmonisiert und vereinfacht werden; so soll z.B. ein Umweltgesetzbuch alle umweltrelevanten Vorschriften zusammenfassen, vereinfachen und schneller vollziehbar machen.
- Nachhaltigkeit soll messbar gemacht werden; so soll z.B. das „Umwelt-Barometer Deutschland“ eingeführt werden. Umwelt-Barometer Deutschland Das Umwelt-Barometer Deutschland (aus dem Entwurf eines „Umweltpolitischen Schwerpunktprogramms“ des BMU 1998, Zusammenfassung; Umwelt 5/1998)
Umwelt-bereich | Messgröße („Schlüsselindikator“) | Umweltziel |
Klima | Messgröße für die Freisetzung von Treibhausgas: Jährliche CO2-Freisetzung | Senkung der CO2-Freisetzung um ein Viertel bis 2005 auf der Basis von 1990 |
Luft | Messgröße für Luftbelastung: saure Schadgase (SO2, NOx, Ammoniak) flüchtige organische Verbindungen | Senkung der Freisetzung um 70 % bis 2010 auf der Basis von 1990 |
Boden | Messgröße für Flächennutzung: Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche pro Tag | Senkung auf 30 Hektar pro Tag bis 2020 |
Natur | Messgröße für Naturräume: Ökologische Vorrangflächen | Sicherung von 10-15 % der nicht besiedelten Fläche des Jahres 1998 als ökologische Vorrang-flächen zum Aufbau eines Biotopverbundsystems bis 2020 |
usw.
Diese Messgrößen sind jährlich zu erheben und darauf zu prüfen, ob das angestrebte Ziel erreicht werden kann.
Nach Ansicht des BMU besteht für folgende Handlungsfelder und Zielsetzungen der entscheidende Handlungsbedarf:
- Schutz der Erdatmosphäre
- Schutz des Naturhaushaltes
- Schonung der Ressourcen (Energieträger, Rohstoffe, Wasser, Boden)
- Schutz der menschlichen Gesundheit
- umweltschonender Verkehr.
- Entkopplung der Verkehrsentwicklung von der wirtschaftlichen Entwicklung
- Senkung der CO2-Freisetzung im Straßenverkehr um 5 % bis 2005
- Senkung der Freisetzung von Substanzen, aus denen Ozon gebildet werden kann, um 70 bis 80 % bis 2010
- Senkung von krebserzeugenden Luftschadstoffen und Ultrafeinstäuben, u.a. Benzol und Rußpartikel um 75 % bis 2010
- Senkung des durchschnittlichen Treibstoffverbrauchs von Pkw und Kombi um 25 % bis 2005 bzw. 33 % bis 2010
- Verminderung des Verkehrslärms auf Werte von 65 Dezibel oder weniger
- Verringerung der verkehrsbedingten Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes durch Senkung des Flächenverbrauchs und der Zerschneidung von Landschaftsräumen.
- Erneuerbare Naturgüter (wie z.B. Holz oder Fischbestände) dürfen auf Dauer nur im Rahmen ihrer Erneuerungsfähigkeit genutzt werden, andernfalls gingen sie zukünftigen Generationen verloren. (Regeneration)
- Nicht-erneuerbare Naturgüter (wie z.B. Metalle oder Erdöl) dürfen nur in dem Maß genutzt werden, wie ihre Funktionen durch andere Materialien oder andere Energieträger ersetzt werden können. (Substitution)
- Die Freisetzung von Stoffen oder Energie darf auf Dauer nicht größer sein als die Anpassungsfähigkeit der Ökosysteme - z.B. des Klimas, der Wälder und der Ozeane. (Anpassungsfähigkeit)
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