BMELV: Agrarbericht, 2003 (Archiv)
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Aus der Kurzfassung des Berichts 2003
Ziele und Schwerpunkte der Ernährungs- und Agrarpolitik
(1) Eine zukunftsfähige Agrarwirtschaft hat viele Aufgaben. Bei der Erzeugung von Lebensmitteln und Rohstoffen muss sie den Wünschen der Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso Rechnung tragen wie den weitergehenden Anforderungen der Gesellschaft. Lebensmittelsicherheit, tier- und umweltgerechte Wirtschaftsweisen verbunden mit dem Erhalt biotischer und abiotischer Ressourcen sind Kriterien, an denen die Agrarwirtschaft zunehmend gemessen wird. Strukturelle Vielfalt, Vielseitigkeit der Leistungen und die Ausrichtung auf hohe Qualität bieten der Agrarwirtschaft langfristige wirtschaftliche Perspektiven und sichern gerade im Prozess der Globalisierung der Agrarmärkte Arbeitsplätze. Die Bundesregierung hat die Verbraucher- Ernährungs- und Agrarpolitik neu ausgerichtet. Erfolge sind sichtbar; dies dokumentiert dieser Bericht. Die Hauptziele dieser Politik sind vorsorgender Verbraucherschutz, Qualitätssicherung, eine tier- und umweltgerechte Erzeugung in wettbewerbsfähigen Unternehmen und die Entwicklung ländlicher Räume. Die begonnene Agrarwende wird fortgesetzt und vertieft. ... Die Europäische Agrarpolitik muss diesen Zielen entsprechend gestaltet werden. Die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Halbzeitbilanz der Agenda 2000 tragen dem weitgehend Rechnung. ...
(2) Die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher sollen auch im Lebensmittelbereich systematisch bei allen politischen Entscheidungen einbezogen werden.
(3) Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf sichere Lebensmittel. Die Erhöhung der Lebensmittelsicherheit bleibt deshalb vorrangiges Ziel der Bundesregierung.
(4) Mit der am 1. August 2002 in Kraft getretenen Änderung des Grundgesetzes besitzt der Tierschutz nun Verfassungsrang. Hierdurch wird der Tierschutz gestärkt und die Wirksamkeit tierschützender Bestimmungen verbessert.
(5) Kernstück der nationalen Agrarpolitik ist die Ausrichtung der Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung an den Prinzipien der Nachhaltigkeit. Dies ist wesentlicher Teil der Strategie der Bundesregierung für eine nachhaltige Entwicklung, die 2002 beschlossen wurde. Eine vielseitige, multifunktionale Landwirtschaft, aussagekräftige Qualitätssiegel, regionale Initiativen und zusätzliche Einkommensmöglichkeiten (z.B. Landwirte als Energiewirte) sowie entsprechende staatliche Anreize verbessern die Wettbewerbsfähigkeit, nutzen die Wirtschaftspotentiale ländlicher Räume und tragen zur Erhöhung deren Wertschöpfung bei. Der Schutz und die Erhaltung der Natur und Landschaft sind ein wesentliches Element einer nachhaltigen Entwicklung und besitzen als Dienstleistung erhebliche wirtschaftliche Perspektiven.
(6) Die gesetzliche Verpflichtung der Forstwirtschaft zur Nachhaltigkeit umfasst die Erzeugung des wichtigsten nachwachsenden Rohstoffs Holz und die Gewährleistung der vielfältigen Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes. Eine naturnahe Waldwirtschaft ist darum Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Forst- und Holzwirtschaft bilden eine Einheit und müssen an den Kriterien der Nachhaltigkeit ausgerichtet werden. Deshalb soll das Bundeswaldgesetz entsprechend reformiert werden.
(7) In der Fischereipolitik setzt sich die Bundesregierung angesichts dramatisch zurückgehender Fischbestände und der Bedeutung der Fische für die Ernährung zukünftiger Generationen für international abgestimmte Maßnahmen zum Schutz und Wiederaufbau der Fischbestände ein. Die Bundesregierung begrüßt deshalb die von der Europäischen Kommission im Mai 2002 vorgelegten Vorschläge zur grundlegenden Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik. Ziel ist es, eine dauerhaft mit dem Schutz der Meeresökosysteme, dem Artenschutz und der Bestandserhaltung verträgliche Bewirtschaftung der Meere sowie in der Aquakultur durchzusetzen. Besonderes Augenmerk gilt dabei dem Schutz der Meeressäuger, insbesondere der Wale.
(8) Die Bundesregierung setzt sich für die Erhaltung und nachhaltige Entwicklung der ländlich geprägten Regionen als Lebens- Wirtschafts-, Erholungs- und Naturräume ein. Sie unterstützt den über den landwirtschaftlichen Bereich hinausgehenden Ansatz der EU-Kommission, die 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik für Maßnahmen der ländlichen Entwicklung zu stärken und die integrierte ländliche Entwicklung voranzubringen. Langfristiges Ziel ist die Förderung nachhaltiger Wirtschafts- und Lebensbereiche im ländlichen Raum, in die die Land- und Forstwirtschaft eingebunden sind, die aber auch über den Agrarbereich hinausgehen.
(9) Die Agrarsozialpolitik ist Teil der Politik für ländliche Räume. Hauptziele der Agrarsozialpolitik sind auch zukünftig die ökonomische und soziale Absicherung der in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Menschen und die soziale Flankierung des Agrarstrukturwandels. Generationengerechtigkeit und Verlässlichkeit prägen auch das eigenständige agrarsoziale Sicherungssystem. Dieses Sicherungssystem, das auf die besonderen Verhältnisse der Landwirte als Unternehmer ausgerichtet ist, bedarf infolge des weiter fortschreitenden Strukturwandels auch zukünftig der solidarischen Mitfinanzierung durch Bundesmittel. Es wird ebenso wie alle sozialen Sicherungssysteme im Lichte geänderter gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen ständig auf seine Zielgerichtetheit, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit hin überprüft und fortentwickelt.
(10) Die verbraucherrelevante Forschung soll ausgebaut werden, die Forschungsprogramme und -aufgaben besser an die neuen Anforderungen der Agrar- und Verbraucherpolitik angepasst und effizienter organisiert werden. In der Ressortforschung des BMVEL sollen die bisherigen Forschungseinrichtungen der Produkt- und Ernährungsforschung in einer neuen Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel zusammengeführt werden.
(11) Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist 1992 und im Rahmen der Agenda 2000 reformiert worden, indem die Preisstützung auf wichtigen Agrarmärkten verringert und flächen- bzw. tierbezogene Ausgleichszahlungen eingeführt wurden. Es besteht jedoch weiterhin Reformbedarf, insbesondere weil die "klassischen Instrumente" der Marktpolitik (interne Preisstützung, Exporterstattungen, staatliche Intervention) tendenziell eine nicht marktgerechte Produktion begünstigen.
(12) Die weitere Liberalisierung des Agrarhandels als Ergebnis der laufenden WTO-Verhandlungen wird erhebliche Auswirkungen auf die europäische und nationale Agrarwirtschaft haben. Es besteht weiterer Reformbedarf, um den Verpflichtungen aus der Uruguay-Runde und den Vereinbarungen von Doha gerecht werden zu können. Die Verhandlungen sind auf die Ziele Verbesserung des Marktzugangs, Abbau aller Formen von Exportsubventionen und handelsverzerrender interner Agrarstützung gerichtet. Dabei ist die Integration der Entwicklungsländer in den Welthandel vordringlich. Um den Chancen und Herausforderungen der Globalisierung besser gerecht zu werden, ist auch die Etablierung internationaler Mindeststandards im sozialen, gesundheitlichen und ökologischen Bereich eine wesentliche Aufgabe.
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Interne Links
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- BMELV - Agrarbericht, 2000
- BMELV - Agrarbericht, 2003
- BMELV - Agrarbericht, 2006
- BMELV - Forschungsplan, 2002
- BMELV - Nachhaltigkeitsstrategie, 2000