"II Maßnahmen:
Land-, Forst- Fischerei- und Ernährungswirtschaft haben eine erhebliche Bedeutung für die Sicherung der Nahrungsmittelversorgung, als Rohstoff- und Energielieferanten, für die Pflege und den Erhalt der Kulturlandschaft, der biologischen Vielfalt sowie zur Stabilisierung des ländlichen Wirtschaftsraumes. Sie sichern Arbeitsplätze in den vornehmlich ländlich geprägten Regionen.
– Der Erhalt und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ist eine wichtige Voraussetzung, damit sie diesen Funktionen auch gerecht werden kann. Landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer müssen sich stärker als bisher über die einzelnen Stufen der Erzeugung integrieren. Hierfür ist in Ausbildung und Beratung die Grundlage zu legen und die Förderung neu auszurichten.
– Während die Situation auf den Agrarmärkten weiterhin von zentraler Bedeutung für die wirtschaftliche Situation der Agrar- und Ernährungswirtschaft ist, werden in der Agrarmarktpolitik grundlegende Änderungen vollzogen.
– Nachwachsende Rohstoffe haben ein erhebliches Potenzial für zusätzliche Arbeitsplätze in ländlichen Gebieten. Sie leisten mit Abstand den größten Beitrag bei der Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien. Sowohl im Treibstoff- wie auch im Wärme- und Strombereich hat sich eine dynamische Entwicklung vollzogen.
– Die Förderung der ländlichen Entwicklung ist für die Bundesregierung ein wichtiger Baustein aktiver Politikgestaltung für die Menschen auf dem Lande.
– REGIONEN AKTIV ist ein Pilotprojekt im Rahmen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung und liefert Hinweise zur Weiterentwicklung der Politik für den ländlichen Raum. Die bislang gesammelten Erfahrungen haben z. B. ihren Niederschlag in dem Fördergrundsatz „Integrierte ländliche Entwicklung“ in der GAK gefunden. REGIONEN AKTIV setzt auf eine weitere Intensivierung des Dialogs mit den Ländern sowie auf eine Verbreitung der Erfahrungen in Politik und alle ländlichen Gebiete in Deutschland.
– Die agrarsoziale Sicherung gewährleistet, dass die landwirtschaftlichen Familien eine soziale Absicherung erhalten, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
– Die Bundesregierung wird weiterhin die Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Grünen Gentechnik gezielt fördern. Am 4. Februar 2005 ist das Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts in Kraft getreten, mit dem ein Teil der europäischen Freisetzungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde. Das Gentechnikrecht soll den Rahmen für die weitere Entwicklung und Nutzung der Gentechnik in allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen setzen. Die Regelungen werden so ausgestaltet werden, dass sie Forschung und Anwendung in Deutschland befördern. Der Schutz von Mensch und Umwelt bleibt oberstes Ziel des deutschen Gentechnikrechts.
– Das Reduktionsprogramm chemischer Pflanzenschutz ist als neuer Baustein der Pflanzenschutzpolitik 2005 intensiv vorangetrieben worden. Wichtige Maßnahmen waren die Änderung der Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz, Erhebungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Hopfen-, Gartenbau und im Zuckerrübenanbau, Arbeiten zur Verbesserung von Kontrollen im Pflanzenschutz und die Intensivierung der Forschung.
– Der Umwelt- und Ressourcenschutz hat für die Bundesregierung einen hohen Stellenwert. Die Vermeidung oder, wo dies nicht möglich ist, die Verminderung schädlicher Emissionen ist dabei ein wichtiges Anliegen. Der Schutz und die Erhaltung von Natur und Landschaft sind ein wesentliches Element einer nachhaltigen Entwicklung.
– Im Zusammenhang mit der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, der Erholung der Bevölkerung, der nachhaltigen Produktion des Rohstoffes Holz sowie der Entwicklung ländlicher Räume erfüllen die Wälder wichtige Aufgaben. Eine nachhaltige Waldwirtschaft muss auf Stabilität, Naturnähe und Leistungsfähigkeit ausgerichtet sein, um den Ansprüchen an den Wald genügen zu können. Die nachhaltige und naturnahe Waldwirtschaft ist Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung.
– Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben sich auf dem Europäischen Rat vom 15./16. Dezember 2005 in Brüssel auf einen Finanzrahmen für den EU-Haushalt für die Jahre 2007 bis 2013 geeinigt.
– Im Rahmen der EU-Erweiterungen wurden mit Bulgarien und Rumänien nach dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen am 14. Dezember 2004 im April 2005 die Beitrittsverträge unterzeichnet.
– Bei der WTO-Ministerkonferenz in Hongkong wurde ein Zwischenergebnis erreicht, das mit dem Geist der GAP-Reform und dem europäischen Agrarmodell in Einklang steht.
– Die Sicherung der Ernährung und damit schrittweise Verwirklichung des Rechts eines jeden Menschen auf ausreichende und gesunde Nahrung stellt eine der größten globalen Herausforderungen dar."