Aachener Stiftung Kathy Beys

WGBU: Welt im Wandel, 2013

Welt im Wandel: Menschheitserbe Meer

Der Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) veröffentlichte 2013 wieder sein Umweltgutachten "Welt im Wandel" mit dem diesjährigen Titel: "Welt im Wandel- Menschheitserbe Meer".
Darin stellt der WBGU den Diskurs zu den Meeren in den Kontext der Großen Transformation zur klimaverträglichen, nachhaltigen Gesellschaft, der er 2011 das Hauptgutachten „Gesellschaftsvertrag für eine Große Transformation“ gewidmet hat.

In dieser Niederschrift schrieb der WBGU, dass "bei einer ungebremsten Weiterentwicklung der Treibhausgasemissionen das Erdsystem innerhalb weniger Jahrzehnte planetarische Leitplanken durchbrechen und in Bereiche gesteuert würde, die mit einer nachhaltigen Entwicklung unvereinbar sind."
Um dies zu verhindern, muss innerhalb der nächsten Jahrzehnte weltweit der Ausstieg aus der fossilen Energieerzeugung, aus der energieintensiven Urbanisierung und der emissionsintensiven Landnutzung gelingen. Nach Ansicht des WBGU sollten die Meere eng in diese Transformation zur klimaverträglichen, nachhaltigen Gesellschaft einbezogen werden, da diese das Potenzial besitzen, die Transformation wesentlich zu unterstützen. Außerdem ist die Transformation auch für den langfristigen Erhalt der Meeresökosysteme notwendig.

Bereits im Jahr 2006 hat sich der WBGU in seinem Sondergutachten „Die Zukunft der Meere – zu warm, zu hoch, zu sauer“ mit den Meeren beschäftigt. Dabei wurde insbesondere die Schnittstelle zwischen Treibhausgasemissionen und den Meeren (z. B . Erwärmung, Meeresspiegelanstieg, Ozeanversauerung) näher betrachtet. In dem Gutachten von 2013 begutachtet der WBGU beispielhaft die Themen Nahrung und Energie, die bereits in seinem Hauptgutachten 2011 zur Transformation im Mittelpunkt standen.
Die Themen sind beispielsweise die nachhaltige Nutzung von Fischbeständen, die nachhaltige Aquakultur sowie die Entwicklung mariner erneuerbarer Energiesysteme. Dabei stellen sie fest, dass die Meere und ihre Ökosysteme durch die Auswirkungen des Klimawandels und der Meeresversauerung bedroht sind. Der WBGU zeigt, dass ein nachhaltiger Umgang mit den Meeren dringend notwendig ist, dass eine Transformation zur klimaverträglichen, nachhaltigen Gesellschaft auch mit den Meeren möglich ist und dass sie weltweit erhebliche Vorteile für eine nachhaltige Energieversorgung sowie für die Ernährungssicherheit bringen kann.

Die Meeres-Governance

Um eine Trendwende in Richtung eines nachhaltigen Umgangs mit den Meeren zu erwirken, möchte der WGBU eine neue Meeres- Governance für die Gestaltung von Schutz und Nutzung der Meere entwickeln und verabschieden. Es existiert bereits ein Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (United Nations Convention on the Law of the Sea, UNCLOS), also ein umfassender internationaler Vertrag, der gemeinsam mit begleitenden Abkommen als eine Art „Verfassung der Meere“ fungiert. Allerdings wurde das Seerechtsübereinkommen bereits 1982 verabschiedet, sodass darin jüngere Erkenntnisse nicht oder nur unzureichend berücksichtigt worden sind.
Außerdem hat die bestehende Meeres-Governance in verschiedenen Bereichen versagt: Erstens weil die zwischenstaatlich vereinbarten Regelungen nicht ausreichend sind und zweitens, weil es an der konsequenten Umsetzung dieser Regelungen fehlt und weil Fehlverhalten kaum durch Sanktionen verhindert wird.
Angesichts dieser Herausforderungen stellt der WBGU zehn Kriterien für eine künftige Meeres-Governance auf, die eine langfristige Erhaltung von Öko- systemleistungen, biologischer Vielfalt und Erträgen aus nachhaltiger Meeresnutzung sichern soll.

Zehn Kriterien für eine künftige Meeres-Governance

  1. "Adaptives Management zielt darauf, die Wissensbasis für die Governance kontinuierlich zu verbessern und sie zeitnah für den Umgang mit den Meeren zu nutzen. Adaptives Management soll im Sinne eines Lernprozesses das Wissen über Ökosystemstruktur und -dynamik vertiefen und somit Schutz und Bewirtschaftung der Meere iterativ verbessern.
  2. Anreize für Innovationen für eine nachhaltige und risikoarme Nutzung der Meere sollen Akteure belohnen, die statt kurzfristiger Gewinnmaximierung lang frostig gedachte, nachhaltige Geschäftsmodelle für Nutzung und Schutz der Meere entwickeln.
  3. Eine klare Zuweisung von Nutzungsrechten ist notwendig, um die Übernutzung des Kollektivguts Meer zu verhindern. Dies ermöglicht die Ausschließbarkeit von Nutzern und somit eine Koordinierung der Nutzung, sei es über Märkte oder über Verhandlungen. Zudem können die gesellschaftlichen Kosten der Nutzung nach dem Verursacherprinzip den Nutzern angelastet werden, so dass die externen Kosten internalisiert werden.
  4. Ohne ein bisher unerreichtes Niveau globaler Kooperationskultur und globaler Kooperationsmechanismen sind Schutz und nachhaltige Nutzung des globalen Kollektivguts Meer unmöglich. Globale Kooperation ist Grundlage für die Entwicklung internationaler Übereinkommen für Meeresschutz und -nutzung sowie für deren gemeinschaftliche Umsetzung.
  5. Subsidiäre Entscheidungsstrukturen, die Entscheidungskompetenzen primär bei dezentralen Entscheidungsträgern auf regionaler oder lokaler Ebene und sekundär bei zentralen internationalen Stellen ansiedeln, sind für die Akzeptanz globaler und nationaler Regulierungen entscheidend. Darüber hinaus wird durch eine derart verstandene Subsidiarität die effiziente Durchsetzung der Regulierungen erleichtert.
  6. Transparente Informationen stellen sicher, dass die relevanten Daten für alle Akteure zugänglich sind.
  7. Partizipative Entscheidungsstrukturen ermöglichen es, Interessen offenzulegen und führen zu Entscheidungen, die für alle Akteure nachvollziehbar sind.
  8. Faire Verteilungsmechanismen sollen die gerechte Aufteilung der Gewinne aus mariner Ressourcennutzung sowie der Kosten, z.B. von Schutz, Monitoring, Überwachung und Sanktionierung, gewährleisten. Dies gilt für die Kosten- und Nutzenteilung sowohl zwischen Staaten als auch zwischen verschiedenen Verwaltungsebenen eines Staates.
  9. Konfliktlösungsmechanismen sind notwendig, um die vielfältigen Nutzungsinteressen verschiedener Akteure (z.B. Staaten und Individuen) abzustimmen.
  10. Sanktionsmechanismen auf den verschiedenen Governance-Ebenen sind zentrale Instrumente, um die Einhaltung von Nutzungsregelungen durchzusetzen."

Dokumente

WGBU- "Welt im Wandel- Menschheitserbe Meer" 2013

Interne Links

Externe Links

WBGU
Umweltgutachten 2011
Hauptgutachten 1993-2011
Sondergutachten 1995-2009
Hans-Joachim Schellnhuber im Gespräch mit Georg Ehring: Ziel einer "Partnerschaft für den Klimaschutz"- deutschlandfunk
"WGBU-Gutachten "Grosse Transformation" als videobasierte Lehrveranstaltung- Deutsches Institut für Entwicklungspolitik

Schlagworte

Gutachten, WBGU

Letzte Aktualisierung

30.09.2015 08:30

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