Ethikkommission für eine sichere Energieversorgung
Einleitung
Aus dem 48 Seiten umfassenden Abschlussbericht der Ethikkommission Sichere Energieversorgung "Deutschlands Energiewende: Ein Gemeinschaftswerk für die Zukunft", der am 30. Mai 2011 veröffentlicht wurde, geht hervor, dass"der schnellstmögliche Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie ethisch gut begründet ist, aus Sicht der Kommission geboten und nach Maßgabe der Umsetzung der Maßnahmen möglich ist. Im besten Fall kann der vorgenannte Zeitraum des Ausstiegs von zehn Jahren (bis 2022) verkürzt werden."
Laut Aussage gebe es bereits "durch Wissenschaft und Forschung, technologische Entwicklungen sowie die unternehmerische Initiative zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle einer nachhaltigen Wirtschaft" risikoärmere Alternativen, wie die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, die effizientere Nutzung und gesteigerte Produktivität von Energie sowie klimagerecht eingesetzte fossile Energieträger. Der Ausstieg solle jedoch so gestaltet werden, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und des Wirtschaftsstandortes Deutschland nicht gefährdet wird. Das angestrebte Ziel "setzt ein konsequentes, zielorientiertes und politisch wirksames Monitoring (Analyse, Bewertung, Handlungsempfehlung) voraus", zu dem der Bericht Vorgehen und Institutionen näher beschreibt. Es wird hierbei unterstrichen, dass eine Energiewende nur mit einer gemeinsamen Anstrengung aller Akteure in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gelingen wird.
Die Ethikkommission empfiehlt die Einrichtung einer Position eines unabhängigen Parlamentarischen Beauftragten für die Energiewende beim Deutschen Bundestag, der Fortschritte für die Energiewende in einem jährlichen Monitoring-Prozess dokumentieren soll, und die Schaffung eines Nationalen Forums Energiewende, die den gesellschaftlichen Dialog anregen und intensivieren soll.
Laut Empfehlung sollen die sieben Atommeiler, die aufgrund des Moratoriums bis Mitte Juni abgeschaltet wurden, für immer vom Versorgungsnetz abgekoppelt werden, da deren Leistung problemlos ersetzt werden könne. Die übrigen Atomkraftwerke sollen in der Reihenfolge des von ihnen ausgehenden Risikos und ihrer Bedeutung für die Stromversorgung abgeschaltet werden. Hierzu soll der von der Kommission vorgeschlagene Monitoring-Prozess und der Parlamentarische Beauftragte für die Energiewende jährlich die Grundlage für die Entscheidung liefern, wann und welches Atomkraftwerk abgeschaltet werden könne. Bis Mitte Juni soll der Ausstieg aus der Atomenergie bereits gesetzlich eingeleitet sein.
"Wir werden die Empfehlungen der Ethik-Kommission als Richtschnur unseres Handelns nehmen", kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel an.
Hintergrund
Die von Angela Merkel am 22. März 2011 berufene "Ethikkommission für sichere Energieversorgung" stand unter der Leitung von Klaus Töpfer (ehemaliger Umweltminister und Chef des UN-Umweltprogramms) und Matthias Kleiner (Chef der Deutschen Forschungsgemeinschaft). Der Kommission gehörten 17 unterschiedliche Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kirchen an. Die Kommission wurde nach den Nuklearunfällen von Fukushima eingesetzt, um innerhalb von drei Monaten über Risiken und gesellschaftliche Bewertungen der Kernenergie und anderer Energieformen zu beraten und Vorschläge für den Übergang zu erneuerbaren Energien zu erarbeiten. Am 4. April 2011 trat die Ethikkommission im Bundeskanzleramt in Berlin erstmals zusammen.Zusammen mit der Reaktorsicherheitskommission (RSK) überprüfte die Ethikkommission vom 15. März bis zum 15. Juni 2011 die Sicherheit aller 17 deutschen Kernkraftwerke nach neuen Standards. Aufgabe der Reaktorsicherheitskommission war neben der Überprüfung der technischen Sicherheit, die Beratung der Bundesregierung in Angelegenheiten der Sicherheit der Kernkraftwerke und der damit in Zusammenhang stehenden Fragen der Sicherung kerntechnischer Anlagen und der Entsorgung radioaktiver Abfälle.
Vom 18.04.-20.04.2011 fand eine 3-tägige Tagung im brandenburgischen Liebenberg statt. Nach Aussage von Klaus Töpfer "gehe es zwar darum, auf die Kernenergie in Deutschland zu verzichten, (...) die Energiewende dürfe aber weder die Bürger beim Strompreis überlasten noch Arbeitsplätze oder den Klimaschutz gefährden." Offen blieb damals nach der Tagung, ob man ein konkretes Datum oder eine Zeitspanne für den Atomausstieg empfehlen wird.
Aufgaben der Ethikkomission
Der Interneseite der Bundesregierung zufolge ist die Hauptaufgabe der Komission, das Abwegen von Risiken. Gemeint ist damit folgendes:"Die Arbeit der Ethikkommission ist darauf gerichtet, eine neue gesellschaftliche Risikoabwägung vorzunehmen. Welches die konkreten Risiken sind, wird unter anderem ein Ergebnis der technischen Sicherheitsüberprüfung der Kernkraftwerke sein. Diese Überprüfung ist Aufgabe der Reaktorsicherheitskommission. Sie wird Mitte Mai einen entsprechenden Bericht vorlegen.
Bei den Abwägungen, wie wir künftig mit diesen Risiken umgehen, ist die Ethikkommission gefragt. Sowohl der Bericht der Reaktorsicherheitskommission über die Ergebnisse der Überprüfung aller 17 deutschen Kernkraftwerke als auch die Einschätzung der Ethikkommission gehen in die politischen Entscheidungen der Bundesregierung ein. Es geht darum, welche und wie viele Kernkraftwerke dauerhaft stillgelegt werden. Im Zuge des dreimonatigen Moratoriums sind die sieben ältesten Kraftwerke und das Kraftwerk Krümmel abgeschaltet." (Quelle: Bundesregierung)
Dokumente
Abschlussbericht "Deutschlands Energiewende. Ein Gemeinschaftswerk für die Zukunft
Interne Links
Externe Links
Homepage Bundesregierung
Reaktorsicherheitskommission (RSK)
n-tv: Artikel zur dreitägigen Klausurtagung
Süddeutsche: Artikel zur dreitägigen Klausurtagung