Aachener Stiftung Kathy Beys

Nachhaltigkeit in der Abfallentsorgung

Einleitung

Nachhaltige Abfallwirtschaft beinhaltet eine Schonung der natürlichen Ressourcen und damit auch eine Verminderung der Emissionen. Nachdem Produkte und Materialien ihre finale Nutzung erfahren haben, fallen diese unweigerlich als Abfall an. Im weitesten Sinne können die angefallenen Stoffe als Emissionen definiert werden. Diese Abfälle können nun einer Vielzahl von Verwertungs-, Beseitigungs- und Behandlungsmethoden unterzogen werden. Das Umweltstatistikgesetz regelt dabei die Durchführung bestimmter abfallstatistischer Erhebungen und stellt somit die Grundlage für die statistischen Ämter des Bundes und der Länder dar.

Ziele der Abfallwirtschaft

Die Drei Ziele der Abfallwirtschaft sind das Vermeiden - verwerten und beseitigen von Abfällen. Man spricht bei dieser Gliederung auch von der sogenannten Abfallhierarchie. Ging es früher noch um die reine Beseitigung des Abfalls hat man heute das Potenzial der Abfälle als Rohstoffe erkannt. Die Vermeidung von Abfall bedeutet auch, weniger (natürliche) Rohstoffe zu verbrauchen. Die Verwertung von Abfall meint hingegen, dass Rückführen der Abfälle und Energie in den Wirtschaftskreislauf. Bei der deutschen Abfallwirtschaft handelt es sich um einen bedeutenden Wirtschaftszweig welcher hoch entwickelte Technologien zur Verfügung stellt, um den Abfall als Ressource effizient nutzen zu können und zurückbleibende Restabfälle umweltverträglich zu beseitigen.

Das gegenwärtige dreigliedrige System der Abfallhierarchie soll jedoch in Zukunft auf die Vermeidung und Verwertung reduziert werden, sodass eine Beseitigung von Müll gar nicht mehr notwendig ist. Bis zum Jahr 2020 soll so z.B. eine hochwertige Verwertung zumindest der Siedlungsabfälle erreicht werden. Damit würde eine klimaschädliche Deponierung von Abfällen überflüssig werden.
In Zukunft soll die Abfallwirtschaft auch auf europäischer und internationaler Ebene weiter ausgebaut werden. Hierbei wird der Ressourcen- und Klimaschutz im Fokus stehen. So soll etwa durch die Minimierung klimaschädlicher Methan- und CO2-Emissionen sowie durch die Substitution fossiler Energieträger die Umwelt geschützt werden. Deutschland trägt hierzu mit hochtechnologische und neuartiger Technik bei.

Nachhaltige Abfallentsorgung

Im Kontext der Abfallwirtschaft lässt sich Nachhaltigkeit als eine schonende Nutzung erneuerbarer und nicht erneuerbarer Rohstoffe definieren. Damit eine nachhaltige Abfallentsorgung möglich ist, sollte bei sämtlichen Stufen des Stoffflusses, also von der Rohstoffgewinnung über die Produktion bis zur Entsorgung auf unnötige Rohstoffnutzung verzichtet werden. Dabei ist besonders bei den Prozessen der Abfallwirtschaft auf die Freisetzung von Schadstoffen zu achten. Die Abfallvermeidung und Abfallverwertung sind dabei wesentliche Maßnahmen zum Erreichen von Nachhaltigkeit, da hierdurch Stoffströme eingespart und Energieressourcen geschont werden können. Als Faustregel kann festgehalten werden: Je höher der Vermeidungseffekt, desto nachhaltiger ist die Maßnahme.

Neben den direkten Auswirkungen durch zum Beispiel reduzierte Abfallmengen und Transportaufwendungen nehmen auch die indirekten Effekte eine zentrale Rolle bei der Nachhaltigkeit in der Abfallentsorgung ein. Gemeint ist hier beispielsweise die Verwendung von Maßnahmen zur Einsparung von Wasser, Energie und anderen Rohstoffen. Auch die Verringerung der Luft- und Abwasserbelastung durch ausbleibende Produktionen von Gegenstände, die im Laufe ihres Lebenszyklus zu Abfall geworden wären, ist eine Form der Nachhaltigkeit. Diese indirekten Effekte sind oftmals um einiges ausgeprägter als direkte Auswirkungen.
Durch die Wiederverwertung von Abfällen ist ebenso eine Einsparung von Energie und Stoffen möglich, wenn auch in geringerem Umfang als bei der Abfallvermeidung. Verdeutlich wird dies durch Stoffstrombilanzen. Diese stellen die Stoff- und Energieströme von Produktions-, Verwertungs- und Behandlungsverfahren dar und ermöglichen eine Gegenüberstellung der Verfahren. Zudem dienen die Stoffstrombilanzen als Instrument zur Beurteilung der Nachhaltigkeit einer Maßnahme.

In Zeiten knapper werdender Ressourcen sind verschiedene Strategien entwickelt worden, die sich untereinander ergänzen sollen:

  • Effizienzstrategien: zur optimalen Verwertung / Nutzung von Abfallströmen,
  • Konsistenzstrategien: im Sinne einer Orientierung an Verträglichkeitsgrenzen, z.B. zur konsequenten Verringerung des Abfallaufkommens
  • Suffizienzstrategien: Einschränkung des Verbrauchs von Materie und Energie durch Verhaltensänderungen
Vermeidung
Leider gibt es kein allgemeingültiges Patentrezept für die Abfallvermeidung. Gegenwärtig handelt es sich vielmehr um ein freiwilliges Verhalten. Selbst mit rechtlichen Instrumenten kann die Vermeidung von Abfällen derzeit nur teilweise durchgesetzt werden. Als Beispiel dient die Bepfandung der Einwegflaschen für Getränke. Aufgrund dessen ist die Stärkung der verhaltensbeeinflussenden Instrumente von zentraler Bedeutung. Gemeint sind hier ökonomische Instrumente wie Zuschüsse, Steuern und Abgabenregelungen. Eine weitere Möglichkeit wäre zudem das Einführen von Abgaben auf die bei der Produktion verarbeiteten Rohstoffe.
Grundsätzlich kann die Abfallvermeidung in verschiedene Kategorien gegliedert werden:

1. Keine Verwendung von Gegenstände, die später zu Abfall werden (z.B. Einwegverpackungen, Ablehnung von Werbebroschüren im Briefkasten)
2. Wiederverwendung von Gegenständen (z.B.: Mehrwegflaschen; Verkaufen, Verleihen und Verschenken von gebrauchten Gegenständen)
3. Überlegtes Einkaufen, um z.B. den Verderb von Lebensmitteln zu vermeiden
4. Reparatur von Gegenständen
5. Nutzung langlebiger Gegenstände
6. Verringerung des Materialeinsatzes bei der Herstellung von Gebrauchsgegenständen
7. Umweltgerechte Produktgestaltung

Weitere Begriffe der Kreislaufwirtschaft


Kreislaufwirtschaftsgesetz

Anlass und Ziel
Mit der Einführung des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) soll die EU-Abfallrahmenrichtlinie in ein deutsches Recht umgesetzt und das bestehende deutsche Abfallrecht erneuert werden. Zweck des KrWG's ist eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes. Auch soll damit eine effizientere Nutzung von Ressourcen einhergehen, die durch die Abfallvermeidung bzw. durch das Recycling von Abfällen angetrieben wird. Weiterhin wird eine praktikablere und rechtssichere Verwendung des Gesetzes ermöglicht werden, indem EU-rechtliche Begriffe und Definitionen übernommen werden. Zudem werden unnötige Hürden durch die Bürokratie abgebaut und verschiedene Regelungen zur besseren Umsetzung ausgestaltet.

Nachhaltige Inhalte im KrWG

Fünfstufige Abfallhierarchie
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz beruht auf einer fünfstufigen Abfallhierarchie. Durch dieses wird die grundsätzlich Reihenfolge aus Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling und sonstiger, u.a. energetischer Verwertung von Abfällen und schließlich der Abfallbeseitigung festgelegt. Hierbei steht der Umweltschutz stets im Zentrum. Die Kreislaufwirtschaft visiert deswegen primär die Abfallvermeidung an. Aber auch das Recycling befindet sich im Blickfeld. Wichtig ist jedoch dabei das etablierte ökologisch hochwertige Entsorgungsverfahren nicht gefährdet werden.
Umgesetzt wird die Hierarchie in den Stufen Vermeidung, Verwertung, Beseitigung. Die beste Verwertungsoption wird durch abfallspezifische Rechtsverordnungen gewährleistet. Gegenwärtig werden die bestehenden Verordnungen am Maßstab der Hierarchie überprüft.

Abfallvermeidung
Da das Prinzip der Produktverantwortung als Grundsatz der modernen Abfallwirtschaft gilt ist dieses mittlerweile auch im europäischen Recht verankert. Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz behält deswegen die Regelungen zur Produktverantwortung bei. Zudem soll ein Signal zur Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung hin zu einer einheitlichen haushaltsnahen Wertstofferfassung gegeben werden.
Damit eine Steigerung der Ressourceneffizienz erfolgen kann, sind die Ansätze und Instrumente der Abfallvermeidung dynamisch und kontinuierlich zu erweitern. In der Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) ist festgelegt, dass durch die Mitgliedstaaten bis zum Jahre 2013 Abfallvermeidungsprogramme zu erstellen sind, in denen Abfallvermeidungsziele formuliert und aktuell bestehende Abfallvermeidungsmaßnahmen zusammengestellt und bewertet sind. Des Weiteren sollen darauf aufbauende Maßnahmen konzipiert werden.Die Abfallvermeidungspolitik soll hierdurch gestärkt und gegenüber den Bürgern transparenter gestaltet werden. Hinzu kommt das der Bund durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz zur Erstellung eines Abfallvermeidungsprogramms verpflichtet, an dem sich die Länder beteiligen können. Der bürokratische Aufwand für die Programmerstellung kann hierdurch minimiert werden.

Verbesserung der Ressourceneffizienz – Verstärkung des Recyclings
Damit eine effizientere Nutzung der Ressourcen möglich ist, wurden die Vorgaben für das Recycling verschärft. So soll für das Recycling bis 2020 eine Quote von mindestens 65% und eine stoffliche Verwertungsquote von mindestens 70% eingehalten werden (§ 14 KrWG). Diese Quoten sollen die nationalen Erfolge der Kreislaufwirtschaft sichern und Impulse zur Weiterentwicklung geben. Zudem überprüft die Bundesregierung bis Ende 2016, ob die Quote für Bau- und Abbruchabfälle angehoben werden kann.
Um das Recycling weiter zu fördern gibt es eine Getrennthaltungspflicht. In Zukunft soll neben den allgemeinen Getrennthaltungspflichten ein grundsätzliches Vermischungsverbot für gefährliche Abfälle eingeführt werden.
Bis 2015 soll zudem flächendeckend die getrennte Sammlung von Bioabfällen eingeführt werden. Dabei soll das hohe Potenzial als Ressource der werthaltigen Abfälle besser erschlossen werden.
Neu ist hingegen die gesetzliche Absicherung der Qualitätssicherungssysteme für die Bioabfall- und Klärschlammverwertung.

Die Ausführliche Fassung des KrWG'S finden Sie hier: Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen.

Ressourcenmanagement und Siedlungsabfallwirtschaft
Der Rat für nachhaltige Entwicklung hat sich mit der Frage beschäftigt vor welchen Herausforderungen die Abfallwirtschaft steht und wie sich diese in ein Ressourcenmanagement umwandeln lassen. Entsprechend dieser Aufgabenstellung hat der Rat eine Studie in Auftrag gegeben. Im Challenger Report „Ressourcenmanagement und Siedlungsabfallwirtschaft“ von Henning Friebe werden der gegenwärtige Sachstand und die Zukunftsperspektiven aufgeführt. Darüber hinaus skizziert der Report die Herausforderungen auf europäischer Ebene und schlägt Schritte zur nachhaltigen Ausgestaltung der Abfallwirtschaft vor. Bereits im Jahre 2011 hat der Rat für nachhaltige Entwicklung mit der Studie „Wie Deutschland zum Rohstoffland wird“ auf die Wichtigkeit der Kreislaufwirtschaft hingewiesen. In dieser Studie wird die Vision einer absoluten Kreislaufwirtschaft beschrieben. Um sich dieser Vision anzunähern, muss die Abfallwirtschaft in Richtung Ressourecnschutz weiterentwickelt werden. Wie genau dies erfolgen soll und welche Prozesse dazu in Gang gesetzt werden müssen, wird im Challenger Report dargelegt. Darunter befindet sich beispielsweise die Ausgestaltung der erweiterten Produzentenverantwortung oder die Anforderungen an ein nachhaltiges Produktdesign. Für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft müssen auch vermehrt Sekundärrohstoffe eingesetzt und rückgewonnen werden.

Der Challenger Report ist online unter diesem Link verfügbar. Eine Kurzfassung des Reports finden Sie hier.




Dokumente

Wege zu einer nachhaltigen Abfallwirtschaft
Nachhaltige Abfallwirtschaft in Deutschland

Interne Links

Externe Links

Abfall- und Kreislaufwirtschaft
BMU - Abfallwirtschaft: Aktuelle Nachrichten
Nachhaltige Entsorgung von Siedlungsabfällen
Destatis

Schlagworte

Abfall, Abfallwirtschaft, Endlager, Müll, Nachhaltigkeit, Produktion, Ressourceneffizienz, Vermeiden, Verschmutzung, Verwerten, Wiederverwertung

Letzte Aktualisierung

07.10.2015 11:37

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