Aachener Stiftung Kathy Beys

Koalitionsvertrag, 2013-2018

Der Koalitionsvertrag zwischen der großen Koalition CDU/CSU und SPD ist der dritte in der deutschen Geschichte und gilt für die 18. Legislaturperiode. Er trägt den Titel "Deutschlands Zukunft gestalten" und soll für die Jahre 2013 bis 2018 gelten.

Gliederung

Präambel
I. Wachstum, Innovation und Wohlstand
II. Vollbeschäftigung, gute Arbeit und soziale Sicherheit
III. Solide Finanzen
IV. Zusammenhalt der Gesellschaft
V. Moderner Staat, innere Sicherheit und Bürgerrechte
VI. Starkes Europa
VII. Verantwortung in der Welt
VIII. Arbeitsweise der Koalition


Präambel

"Die Koalition aus CDU, CSU und SPD will dafür Sorge tragen, dass die Grundlagen für unseren Wohlstand und den Zusammenhalt gesichert und ausgebaut werden. Wir wollen, dass alle Menschen in Deutschland – Kinder, Frauen und Männer, Junge und Alte, in Ost und West – ein gutes Leben führen können und unser Land auf seinem guten Weg weiter vorankommt. (…)"

Unter der Überschrift Energiewende voranbringen – Wirtschaftsstandort sichern heißt es im Sinne der Nachhaltigkeit:
"Für die Lebensqualität heutiger und zukünftiger Generationen sowie für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes ist die Energiewende eine der größten Herausforderungen. Sie schützt Umwelt und Klima, macht uns unabhängiger von Importen und sichert Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Deutschland. Wir wollen sie zu einer Erfolgsgeschichte machen und Deutschland zu einem der modernsten Energiestandorte der Welt entwickeln. Wir wollen bei ihrer Umsetzung Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit miteinander in Einklang bringen und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sichern. Dazu werden wir zügig das Erneuerbare Energien Gesetz mit dem Ziel reformieren, den Kostenanstieg wirksam zu begrenzen, den Leitungsausbau der Trassen zu beschleunigen und Ausbaukorridore für die Erneuerbaren Energien festzulegen. Höhere Effizienz ist ein wesentlicher Faktor eines modernen Industrielandes, das international Vorbildcharakter hat."

Im Folgenden werden Auszüge aus dem Koalitionsvertrag mit nachhaltigkeits-relevanten Bezügen aufgelistet:

I. Wachstum, Innovation und Wohlstand

1.1. Deutschlands Wirtschaft stärken

"Unsere Strategie für nachhaltigen Fortschritt:"
Verschiedene Faktoren führen dazu, eine nachhaltige, wachstumsorientierte und vorausschauende Wirtschaftspolitik in den nächsten Regierungsjahren zu verfolgen: Dazu zählen u.a. verschärfte internationale Konkurrenz, auch aus den schnell wachsenden Schwellenländern, ein rasanter wissenschaftlicher und technischer Fortschritt, insbesondere die Digitalisierung, der demografische Wandel u. a. mit dem Fachkräftemangel, und die Knappheit natürlicher Ressourcen. Daher soll auf diesen vier Handlungsfeldern die neue Wirtschaftspolitik gestaltet werden:

  • "Innovation:" Damit Deutschland in den nächsten Jahren ein wettbewerbsfähiger Industrie- und Produktionsstandort bleibt, der gleichzeitig die Potenziale für neue Arbeitsplätze in industriebezogenen und stärker wissensbasierten Dienstleistungen, vor allem im Mittelstand erschließt, sind Innovationen notwendig.Deshalb möchte die Regierung zum einen die Chancen der Digitalisierung zur Modernisierung unserer Volkswirtschaft nutzen. Zum anderen möchte sie 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Forschung und Entwicklung investieren, um in diesen Bereichen zu den globalen Spitzenreitern zu gehören.
  • "Investitionen:" Im Zusammenhang mit den Innovationen, müssen in Deutschland Investitionen getätigt werden, die wiederum Wachstum und Beschäftigung sichern. Die Investitionen sollen für mehrere Faktoren getätigt werden: Zur Schaffung einer robusten Einkommensentwicklung und zum Ausbau sowohl einer sauberen, sicheren und bezahlbaren Energieversorgung als auch der nachhaltigen Modernisierung der Infrastruktur. Dabei setzen sie sowohl auf mehr Investitionen der öffentlichen Hand als auch auf bessere Rahmenbedingungen für private Investitionen. Insgesamt wollen sie eine Gesamtinvestitionsquote erreichen, die oberhalb des Durchschnitts der OECD liegt.
  • "Integration in gute und produktive Arbeit:" Da der demographische Wandel zunimmt, stellt die Sicherung einer qualifizierten Fachkräftebasis eine wichtige Aufgabe dar. Das Zielt lautet demnach eine Vollbeschäftigung mit guten und produktiven Arbeitsplätzen.
  • "Internationalisierung:" Die internationale Wettbewerbsfähigkeit stellt eine besondere Stärke der deutschen Unternehmen dar. Gleichzeitig entscheidet sie über Erfolg und Wohlstand. Daher sollen globale Märkte und stabile Finanzsysteme gestärkt werden, da sie Voraussetzung für ein wachstumsfreundliches Investitionsklima sind. Dafür sollten internationale Regeln konsequent umgesetzt und weiterentwickelt werden.
1.4 "Die Energiewende zum Erfolg führen"
  • Energiewende und Klimaschutz
Die Energiewende, die momentan vollzogen wird, stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Industriegesellschaft dar. Dabei steht der Aspekt der Nachhaltigkeit besonders im Vordergrund, da nachhaltiges Handeln die Umwelt und das Klima schützt, die Länder unabhängiger von Importen macht und Arbeitsplätze und die Wertschöpfung in Deutschland sichert. Daher soll die Große Koalition engagierten Klimaschutz zum Fortschrittsmotor entwickeln und dabei Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit stärken. Das Ziel ist die Entwicklung zu einer Energieversorgung ohne Atomenergie. Nebenher soll mit stetig wachsendem Anteil Erneuerbare Energien konsequent und planvoll fortgesetzt werden.
Im Zuge dieser Entwicklung sollen die internationalen und nationalen Ziele zum Schutz des Klimas eingehalten werden und sich die Große Koalition in der Europäischen Union für 2030 für ambitionierte Ziele auf der Grundlage der weltweiten langfristigen Ziele für 2050 einsetzen. Darüber hinaus möchte sie sich auch international für ambitionierte Klimaschutzziele und verbindliche Vereinbarungen engagieren: "Die Erreichung ambitionierter europäischer Klimaschutzziele darf nicht zu Nachteilen für energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Industrien führen und ist so zu gestalten, dass carbon leakage vermieden wird."

Klimaschutz
Der Klimaschutz soll in der Energiepolitik weiterhin eine wichtige Position einnehmen. Deshalb sollen die Treibhausgasemissionen national bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand 1990 reduziert werden. International, d.h. auf der Ebene der Europäischen Union möchte die Koalition eine Reduktion um mindestens 40 Prozent bis 2030 als Teil einer Zieltrias aus Treibhausgasreduktion, Ausbau der Erneuerbare Energien und Energieeffizienz erreichen.
Im Bezug auf die europäischen Ziele und der Ergebnisse der Pariser Klimaschutzkonferenz 2015 wollen sie einen Reduktionszielwert von 80 bis 95 Prozent im Jahr 2050 festhalten. Darüber hinaus sollen in einem breiten Dialoprozess weitere Maßnahmen in Form eines Klimaschutzplans erfolgen.

Damit die Koalition einen wirksamen Emissionshandel auf europäischer Ebene erzielen kann, muss die Reduzierung der emittierten Treibhausgasmengen zentrales Ziel des Emissionshandels bleiben. In dem Fall sollten Korrekturen nur dann erfolgen, wenn die Ziele zur Minderung der Treibhausgase nicht erreicht werden. Auch bei der von der EU- Kommission geplanten Herausnahme von 900 Mio. Zertifikaten aus dem Handel (backloading) muss sichergestellt werden, dass es sich um einen einmaligen Eingriff in das System handelt. Deshalb sollten die Zertifikate nicht dauerhaft dem Markt entzogen werden und nachteilige Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Branchen und industrielle Arbeitsplätze ausgeschlossen werden.
In diesem Rahmen möchte sich die Koalition für ein weltweites Klimaschutzabkommen einsetzen und den Ausbau erneuerbarer Energien weltweit durch Kooperationen und Programme mit anderen Staaten, insbesondere Schwellen- und Entwicklungsländern, voranbringen.

Erneuerbare Energien
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist in einem Korridor gesetzlich klar festgelegt: Im Jahr 2025 sollen 40 bis 45 Prozent, 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035. Dazu soll jährlich der Fortgang des Ausbaus im Hinblick auf Zielerreichung, Netzausbau und Bezahlbarkeit überprüft werden(Monitoring). Auf der Basis dieser Korridore möchte sich die Koalition mit den Ländern auf eine synchronisierte Planung für den Ausbau der einzelnen Erneuerbaren Energien verständigen wollen. Ziel ist es die die Ausbauziele der Erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung einer breiten Bürgerbeteiligung zu erreichen und die Kosten zu begrenzen. Dafür ist ebenfalls ein Dialog mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten von Nöten, damit festgelegt werden kann, inwiefern diesen Zielen dienende Förderbedingungen europarechtskonform weiterentwickelt werden können. Zusätzliche Einnahmen aus dem Emissionshandel sollen in dem Bereich der Erneuerbaren Energien eingesetzt werden.

  • Energieeffizienz
Weiter in den Mittelpunkt rückt die Senkung des Energieverbrauchs durch mehr Energieeffizienz. Denn Fortschritte bei der Energieeffizienz erfordern einen sektorübergreifenden Ansatz, der Gebäude, Industrie, Gewerbe und Haushalte umfasst und dabei Strom, Wärme und Kälte gleichermaßen in den Blick nimmt. Ausgehend von einer technisch-wirtschaftlichen Potenzialanalyse wollen sie Märkte (wie z.B. den "klimafreundlichen Wärmemarkt") für Energieeffizienz entwickeln und dabei alle Akteure einbinden.

In diesem Rahmen greift ebenfalls der "Nationale Aktionsplan Energieffizienz".
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  • Strommarktdesign
Damit eine Versorgungssicherheit gewährleistet wird, muss man weiterhin auf konventionelle Kraftwerke zurückgreifen, wie z.B. Braunkohle, Steinkohle und Gas. Solange keine anderen Möglichkeiten (wie z. B. Speicher oder Nachfragemanagement) ausreichend und kostengünstig zur Verfügung stehen, kann Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenenergie nicht entscheidend zur Versorgungssicherheit beitragen. Daraus ergibt sich das Erfordernis einer ausreichenden Deckung der Residuallast. Durch den kontinuierlichen Aufwuchs der Erneuerbaren Energien werden in Zukunft hocheffiziente und flexible konventionelle Kraftwerke benötigt. Ein Entwicklungspfad für den konventionellen Kraftwerkspark lässt sich nicht ohne eine klare Kenntnis des Ausbaus der Erneuerbaren Energien beschreiben.
Daher werden verschiedene Mechanismen benötigt, mit denen die jeweils erforderlichen Kapazitäten langfristig am Markt gehalten werden können.

  • Ausstieg aus der Kernenergie
Der Ausstieg aus der Kernenergie soll spätestens 2022 erfolgen, wenn das letzte Kernkraftwerk in Deutschland abgeschaltet wird. Auch auf europäischer Ebene wird Deutschland weiter für die Energiewende werben.

Auch die Sicherheit der Kernkraftwerke ist in Deutschland bis zum letzten Betriebstag zu gewährleisten. Deshalb sind weiterhin Investitionen in die Anlagen und fachkundiges Personal bei Betreibern, Behörden und Sachverständigen erforderlich. Weiterhin ist der Schutz der Kraftwerke und Abfalllager vor Sabotage- und Terrorakten ist auf rechtssicherer Grundlage sicherzustellen. Bund und Länder arbeiten bei der Atomaufsicht so eng wie möglich zusammen.

Die Endlagerfrage möchte die Koalition aus Verantwortung für die nachfolgenden Generationen lösen. Deswegen werden die Errichtung des Endlagers Konrad und die Schließung des Endlagers Morsleben vorgetrieben und die Voraussetzungen für die Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II geschaffen.

Das Strahlenschutzrecht soll ebenfalls modernisiert werden. Der radiologische Notfallschutz zur Bewältigung von Katastrophen in kerntechnischen Anlagen wird auf Grundlage der Erfahrungen von Fukushima konzeptionell anpasst.

Den Einsatz umwelttoxischer Substanzen bei der Anwendung der Fracking- Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten der Fracking-Technologie wird von der Koalition abgelehnt. Denn die unkonventionelle Erdgasgewinnung, insbesondere bei der Schiefergasförderung hegt ein erhebliches Risikopotential. Die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt sind wissenschaftlich noch nicht hinreichend geklärt.
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Außerdem möchte die Bundesregierung zur Beratung von Bundesregierung und Parlament bei der Umsetzung der Energiewende ein „Forum Energiewende (Energierat)“ für einen ständigen Dialog mit Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und gesellschaftlich relevanten Gruppen bilden.


Das Kabinett der großen Koalition 2013

Das schwarz-rote Kabinett hat als Bundeskanzlerin Angela Merkel(CDU) und als Vizekanzler Sigmar Gabriel(SPD). Chef des Bundeskanzleramtes im Ministerrang ist der vorherige Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU).

Die fünf Ministerien der CDU:
  • Innen: Thomas de Maizière
  • Finanzen: Wolfgang Schäuble
  • Verteidigung: Ursula von der Leyen
  • Gesundheit: Hermann Größe
  • Bildung und Forschung: Johanna Wanka
Die drei Ministerien der CSU:
  • Verkehr/digitale Infrastruktur: Alexander Dobrindt
  • Ernährung/Landwirtschaft: Hans-Peter Friedrich
  • Wirtschaftliche Zusammenarbeit/Entwicklung: Gerd Müller
Die sechs Ministerien der SPD:
  • Wirtschaft und Energie: Sigmar Gabriel
  • Auswärtiges Amt: Frank-Walter Steinmeier
  • Arbeit und Soziales: Andrea Nahles
  • Justiz und Verbraucherschutz: Heiko Maas
  • Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Manuela Schweig
  • Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Barbara Hendricks
Staatsminister im Kanzleramt:
  • Kultur und Medien (CDU): Monika Grütters
  • Staatsminister bei der Bundeskanzlerin (CDU): Helge Braun
  • Migration, Flüchtlinge und Integration (SPD): Aydan Özoguz

Dokumente

Koalitionsvertrag 2013-2018, (PDF)

Interne Links

Externe Links

spiegel-online.de
cdu.de
zeit.de
stern.de
faz.de
zeit.de

Schlagworte

Bundesregierung, Carbon Capture and Storage (CCS), CDU, Koalitionsvertrag, SPD

Letzte Aktualisierung

18.11.2015 09:52

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