Nationales Klimaschutzprogramm 2000, 2005
Einleitung
Bei Klimaschutzprogrammen handelt es sich um politische Instrumente, deren Sinn und Zweck darin besteht, das Klima nachhaltig zu schützen. Erreicht werden, soll diese Aufgabenstellung mit der langfristigen Senkung der Treibhausgasemissionen eines Landes. Als Reaktion auf den erhöhten Kohlendioxid-Ausstoß in vielen Industrieländern verpflichtete sich Deutschland 1995 auf dem Klimagipfel in Berlin seine CO2-Emissionen zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde das "Nationale Klimaschutzprogramm 2000" verabschiedet. Oberstes Ziel war die Minderung des Kohlendioxidaustoßes um 25 % bis 2005 im Vergleich zum Basisjahr 1990. Am 13. Juli 2005 wurde das nationale Klimaschutzprogramm 2000 fortgeschrieben und wird anschließend als nationales Klimaschutzprogramm 2005 betitelt. In der aktuellen Version des nationalen Klimaschutzprogramms werden Zielvorstellungen und Hanldungsmaßnahmen im Bezug auf die Reduzierung der Emissionen unter anderem für die Sektoren Verkehr, private Haushalte, Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen festgelegt.Zielsetzung des Nationalen Klimaschutzprogramms
Um die internationale Verpflichtung Deutschlands, die Senkung der Treibhausgasemissionen, zu garantieren, wurden in dem nationalen Klimaschutzprogramm folgende Zielsetzung festgelegt:- Minderung der Emission von Kohlendioxid bis 2005 gegenüber 1990 um 25 Prozent.
- Minderung der Emissionen der sechs Treibhausgase des Kyoto-Protokolls im Zeitraum 2008 - 2012 im Rahmen der EU-Lastenverteilung um 21 Prozent. Die Basisjahre sind für CO2, CH4, N2O 1990 und für H-FKW, FKW und SF6 1995.
- die Verdoppelung des Anteils der erneuerbaren Energien bis 2010 gegenüber 2000 und weitere deutliche Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien nach 2010.
- der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) durch eine Quotenregelung mit dem Ziel, die CO2-Emissionen zusätzlich um 10 Mio. t bis 2005 und um 23 Mio. t bis 2010 zu senken.
- die deutliche Steigerung der Energieproduktivität in den kommenden Jahren.
Maßnahmen zum Erreichen der Zielsetzung
Zur Erfüllung der angestrebten Ziele musste ein umfangreiches Maßnahmenbündel geschnürt werden. Aus diesem Maßnahmenbündel ging unter anderem das "Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)" und die Verabschiedung der "Energiesparverordnung hervor. Die KWK lässt sich als gleichzeitige Gewinnung von mechanischer Energie, die in der Regel unmittelbar in elektrischen Strom umgewandelt wird, und nutzbarer Wärme für Heizzwecke oder für Produktionsprozesse in einem Heizkraftwerk beschreiben. Verabschiedet wurde das Gesetz um KWK-Anlagen, welche mit fossilen Brennstoffen betrieben werden zu modernisieren. Modernisierten Anlagen, die bis spätestens Ende 2005 wieder in Betrieb genommen wurden, ist bis 2010 ein Bonus auf den eingespeisten Strom von durchschnittlich ca. 1,65 Cent pro Kilowattstunde garantiert worden. Festgelegt wurde das Gesetz am 1. April 2002. Im Rahmen einer Novellierung wurde deutliche Ausweitung der Förderung beschlossen. Ziel ist es bis 2020 ein Viertel der Stromversorgung durch Kraft-Wärme-Kopplung zu bewältigen.Als weitere Maßnahme, zur Senkung der Treibhausgasemissionen, wurde am 1.Februar 2002 die "Energiesparverordnung" in das deutsche Wirtschaftsverwaltungsrecht integriert. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) orientiert sich an einem primärenergetischen Ansatz. Gemeint ist das die in der Kette von der Energiegewinnung bis zur Energienutzung entstehenden Verluste, die etwa bei der Elektrizität rund zwei Drittel des Primärenergieeinsatzes betragen, soweit wie möglich dem Endverbraucher zugerechnet werden. Hierdurch wird für einen Wettbewerbsgleichheit zwischen den Energieträgern gesorgt. Die Energieeinsparverordnung zielt darauf den Energiebedarf von Neubauten gegenüber dem bisherigen Standard um rund 30 Prozent abzusenken. Zudem sind im Gebäudebestand Nachrüstverpflichtungen sowie die Ausweitung und Verschärfung der Anforderungen bei baulichen Maßnahmen vorgesehen. Als weitere Maßnahme, zur Senkung der Treibhausgasemissionen, wurde am 1.Februar 2002 die "Energiesparverordnung" in das deutsche Wirtschaftsverwaltungsrecht integriert. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) orientiert sich an einem primärenergetischen Ansatz. Gemeint ist das die in der Kette von der Energiegewinnung bis zur Energienutzung entstehenden Verluste, die etwa bei der Elektrizität rund zwei Drittel des Primärenergieeinsatzes betragen, so weit wie möglich dem Endverbraucher zugerechnet werden. Hierdurch wird für eine Wettbewerbsgleichheit zwischen den Energieträgern gesorgt. Die Energieeinsparverordnung zielt darauf den Energiebedarf von Neubauten gegenüber dem bisherigen Standard um rund 30 Prozent abzusenken. Zudem sind im Gebäudebestand Nachrüstverpflichtungen sowie die Ausweitung und Verschärfung der Anforderungen bei baulichen Maßnahmen vorgesehen.
Im Rahmen der Fortschreibung des nationalen Klimaschutzprogramms 2005 wurde Bilanz über die Klimaschutzpolitik der Regierung, in den letzten fünf Jahren gezogen. Hierbei wurden Lücken, in dem Maßnahmenbündel, in den Bereichen Verkehr und private Haushalte identifiziert, welche durch ergänzende Maßnahmen geschlossen werden sollen.
Für den Vehrkehrssektor bedeutet dies:
- Zusätzliche Haushaltsmittel für Investitionen in die Schieneninfrastruktur in Höhe von insgesamt (Teil des Zukunftsinvestitionsprogramms)
- Einführung einer streckenabhängigen Autobahnbenutzungsgebühr für schwere Lkw ab 2003
- breitere Förderung verbrauchsarmer Pkw mit CO2-Emissionen von höchstens 120 g/km („Fünf-Liter- Auto“ oder besser) im Rahmen der Kfz-Steuer. Vereinbarungen mit der Automobilindustrie über Beiträge zur Verbrauchsminderung (z.B. verstärkter Einsatz von Leichtlaufölen und Verbrauchsanzeigen)
- breitangelegte Informations-und Aufklärungskampagne zum Fahrverhalten unter Einbindung der Automobilindustrie sowie der Automobil- und der Umweltverbände
- Einführung einer emissionsdifferenzierten Landegebühr auf deutschen Flughäfen; darüber hinaus wird sich die Bundesregierung für die Einführung einer EU-weiten emissionsbezogenen Luftverkehrsabgabe einsetzen
- Durchführung einer integrierten Verkehrsplanung und einer klimagerechten Siedlungsplanung
- Umsetzung einer verkehrswirtschaftlichen Energiestrategie
- Einsatz von Telematik und Flottenmanagementsystemen
- Anreizmechanismen zur Verminderung der Transportintensität und zu Steigerung der Energieeffizienz des Verkehrssektors zu schaffen
- Technische Verbesserungen an Fahrzeugen und Kraftstoffen und Förderung alternativer Kraftstoffe und Antriebsformen
- Information über ressourcenschonendes Verkehrsverhalten zu veröffentlichen
Bilanz
Aufgrund hoher Treibhausgasemissionen in Deutschland wurde durch die Bundesregierung das nationale Klimaschutzprogramm verabschiedet. Beim Regierungswechsel 1998 zeigte der Trend jedoch ein nicht Erreichen der ambitionierten Ziele. Grund dafür war das fehlende Umsetzen erforderlicher Maßnahmen. Trotz dieser schwierigen Ausgangslage und des kurzen verbliebenen Zeitraums bis 2005 hat die Bundesregierung nach dem Regierungswechsel 1998 an den bestehenden Klimaschutzzielen festgehalten. Mit der ökologischen Steuerreform, den Entscheidungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien sowie weiteren Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits wichtige Weichenstellungen zur Umsetzung dieser Ziele vorgenommen. In einem Abstimmungsprozess zum Klimaschutzprogramm haben sich die Ressorts darüber hinaus bereits auf eine Reihe wichtiger Maßnahmen verständigt. Unter Berücksichtigung der seit der Regierungsübernahme 1998 ergriffenen Maßnahmen wurde bis 2005 im Vergleich zu 1990 eine CO2-Minderung in einer Größenordnung von voraussichtlich 18 bis 20 Prozent (etwa 180 - 200 Mio. t CO2) erreicht. Dies bedeutet, dass mit zusätzlichen Maßnahmen noch ein CO2-Minderungspotenzial von 50 bis 70 Millionen Tonnen zu erschließen ist. Die interministerielle Arbeitsgruppe „CO2-Reduktion“ hat sich in ihren Beratungen an den folgenden Minderungspotenzialen in den einzelnen Sektoren orientiert:- Private Haushalte und Gebäudebe- reich 18 bis 25 Millionen Tonnen,
- Energiewirtschaft und Industrie 20 bis 25 Millionen Tonnen,
- Verkehr 15 bis 20 Millionen. Sollte sich bei der Umsetzung des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung herausstellen, dass der Minderungsbeitrag einzelner Sektoren durch bestimmte Maßnahmen nicht zu erbringen ist, sind zunächst andere Maßnahmen in diesem Sektor zu prüfen. Sollte das Minderungsdefizit weiter bestehen, muss dies durch verstärkte Anstrengungen in anderen Sektoren kompensiert werden.
Dokumente
Kurzfassung des Nationalen KlimaschutzprogrammsUnterrichtung des Bundestages über das Nationale Klimaschutzprogramm
Interne Links
Externe Links
BMU: Nationales KlimaschutzprogrammÜberblick über das Nationale Klimaschutzprogramm
Nationale Klimaschutzstrategie