Bundestag
Aufgaben und Funktionen des BundestagesDer Bundestag wird alle vier Jahre vom Volk gewählt. Hier werden unterschiedliche Auffassungen über den politischen Weg der Bundesrepublik Deutschland formuliert und diskutiert. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages umfassen die Gesetzgebung und Kontrolle der Regierungsarbeit. Der Bundestag, seine Ausschüsse und von ihm berufenen Enquete-Kommissionen, befassen sich mit Gesetzesentwürfen, großen und kleinen Anfragen, Anträgen, sowie Debatten zu verschiedenen Einzelproblemen.
Struktureller Aufbau
Der Bundestag wird durch den Bundestagspräsidenten repräsentiert. Dieser hat protokollarisch nach dem Bundespräsidenten und noch vor der Bundeskanzlerin und dem Bundesratspräsidenten, das zweithöchste Amt inne.
Geschichte
Am 7. September 1949 fand die erste konstituierende Sitzung des Deutschen Bundestages nach dem Zweiten Weltkrieg statt. Im Dezember 1990 wurde das erste gesamtdeutsche Parlament nach der Wiedervereinigung gewählt. Hiernach gab es folgende weitere Bundestage:
- 12. Bundestag (1990 - 1994)
- 13. Bundestag (1994 - 1998)
- 14. Bundestag (1998 - 2002)
- 15. Bundestag (2002 - 2005)
- 16. Bundestag (2005 - 2009) mit Informationen zu den Positionen und Wahlprogrammen der Parteien zur Bundestagwahl 2009
- 17. Bundestag (2009 - 2013) mit Informationen zu den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2013
- 18. Bundestag (2013 - )
Probleme der globalen Umwelt- und Entwicklungspolitik gewannen Mitte der 1980er Jahre, aufgrund des erstmaligen Einzugs der Partei Bündnis 90/die Grünen in den Bundestag, an Bedeutung. Diese Themen umfassten in den vergangenen Jahren u.a. Diskussionen über den sauren Regen, das Ozonloch, die Gentechnologie, Gewässerverschmutzung, Klimawandel, u.v.m. Diese Themen wurden vor allem in parteiübergreifenden Enquete-Kommissionen behandelt.
Dokumente
So arbeitet der Deutsche Bundestag - 17. Bundestag
Interne Links
Externe Links
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Bundeskanzlerin
Bundesratspräsidenten
Dokumentations- und Informationssystem (DIP) des Deutschen Bundestages