Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (Archiv)
Der Inhalt des von Ihnen gesuchten Artikels wurde überarbeitet, um größtmögliche Aktualität zu gewährleisten. Den aktuellen Artikel finden Sie hier.Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) ist die erste Adresse für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mti Generationengerechtigketit. Sie will dazu beitragen, als praxisnahes Forschungsinstitut an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik das Wissen um Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit in Deutschland und Europa zu vertiefen und zu veröffentlichen.
Das Motto der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationien (SRzG) lautet: "Handle so, dass die Folgen deines Handelns den zukünftigen Generationen mindestens ebenso große Chancen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse lassen, wie sie den heutigen Generationen besitzen."
"Eine der populärsten und weitreichendsten Aktionen der SRzG ist ihr Engagement für die Verankerung von Nachhaltigkeit im Grundgesetz. Unsere Rechtsordnung schützt derzeit vorwiegend die Rechte lebender Menschen. Wir sind jedoch auch verantwortlich für zukünftige Menschen und Generationen. Diesen Generationen eine Garantie für ihre Existenz und ihre Lebenschancen einzuräumen, ist heute in besonderer Weise nötig, weil die heute lebenden Generationen in der Lage sind, Mensch und Natur mit Wirkung auf Jahrtausende zu verändern. Es ist deshalb das Gebot der Stunde, eine rechtlich verbindliche Schranke für den Raubbau an der Natur zu setzen. Das Grundgesetz, die deutsche Verfassung, muss auch die Rechte zukünftiger Generationen gewährleisten. Ausgehend von einer Übersetzung eines Entwurfs der französischen Organisation "Conseil pour les droits des générations futures" haben wir eine Neufassung des Art. 20a GG (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen) verfasst. Sie lautet:
Art. 20a (neu): Schutz nachrückender Generationen(1) Der Staat schützt die Rechte und Interessen nachrückender Generationen nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.(2) Er gewährleistet, dass schädlich wirkende Stoffe die Umweltmedien Luft, Wasser, Boden und Atmosphäre nur soweit belasten, als diese sie aufgrund ihrer natürlichen Regenerationsfähigkeit im entsprechenden Zeitraum wieder abbauen können."
- Jugendorganisation YOIS (Youth for Intergenerational Justice and Sustainability )
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