Global Reporting Initiative
Wollen Unternehmen zunächst ihre Berichterstattung nach außen verbessern, empfiehlt sich eine Orientierung an den Vorgaben und Indikatoren der Global Reporting Initiative (GRI). Ihre GRI-Leitlinien (GRI Guidelines) haben sich international als Standard der nachhaltigen Berichterstattung etabliert. Sie sind entstanden und werden weiterentwickelt in einer Kooperation von hunderten Unternehmen, Investoren, Ratingagenturen, Wirtschaftsprüfern, Verbänden, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Wissenschaftlern.Aufgabe der GRI war und ist es, weltweit anwendbare Richtlinien für sogenannte Sustainability Reports zu entwickeln, für Großunternehmen, aber auch für klein- und mittelständische Unternehmen, andere Organisationen wie Städte und Kommunen sowie für Regierungen und NGOs. Ziel ist die standardisierte, vergleichbare Darstellung der ökonomischen, ökologischen und sozialen respektive gesellschaftlichen Leistungen (Performance) des jeweiligen Berichtenden für unterschiedlichste Anspruchsgruppen (Stakeholder).
Weltweit nutzen aktuell mehr als 5000 Unternehmen, Verbände und Organisationen aus über 70 Ländern die Vorgaben der 1997 gegründeten GRI. Die meisten 19 Dax-30-Konzerne orientieren sich bei ihren Nachhaltigkeitsberichten daran. Die Standards machen Firmen einer Branche vergleichbar, sofern diese die relevanten Daten herausrücken.
Die Vorgaben werden ständig weiterentwickelt. Im Mai 2013 hat die Global Reporting Initiative die 4. Generation ihres Standards (G4) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt. Die neue Maßgabe lautet: „Weniger ist mehr“. Unternehmen sollen die Berichte abspecken und sich auf die für ihre Wertschöpfungskette wesentlichen Informationen konzentrieren: zu Wirtschaft, Umwelt, Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Gesellschaft und Produktverantwortung. Es geht nicht mehr nur um das Abhaken von Leistungsindikatoren, sondern sie sollen die Herangehensweise des Managements erläutern. Das sei sinnvoll, sagen Beobachter, erfordere aber einen Strategieprozess. Zudem sind die Anforderungen strenger: Künftig gibt es keine starke Abstufung von Erfüllungsniveaus (C – A+), sondern nur noch „in Einklang mit GRI“ – entweder generell oder umfangreich. Das macht es Einsteigern schwerer, verhindert aber Greenwashing und erhöht Glaubwürdigkeit. Zwei Jahre Übergangszeit gewährt die GRI.
Bereits seit der Revision 2006 zum G3-Leitfaden vereinfachten die Leitlinien teilweise die Berichterstattung über wirtschaftliche, ökologische und soziale Aspekte, teilweise aber waren seither von Unternehmen auch mehr Informationen gefordert. Die Wirtschaftlichkeit erhielt ein größeres Gewicht – künftig nun ergänzt um die Materialität, also die Bedeutung dieser Aspekte für die Geschäftsentwicklung. Das soll Analysten und Investoren mehr Qualität und Klarheit bieten und Firmenvergleiche erleichtern.
Seit Mai 2010 kooperieren die Global Reporting Initiative (GRI) und der UN Global Compact. Im Zuge dessen hat die GRI für die zehn Prinzipien des UN Gobal Compact ein Set von Berichterstattungsleitlinien und -indikatoren entwickeln und in ihre GRI-Standards aufgenommen. Sie sollen den mehr als 10.000 UN-GC-Mitgliedern (darunter mehr als 700 Unternehmen) aus 145 Ländern helfen, ihre eingegangene Verpflichtung zu erfüllen, transparent über Fortschritte bei öko-sozialen Leistungen zu berichten. Sie böten auch Finanzanalysten eine Benchmark, so die GRI. Im Gegenzug empfiehlt der UN Global Compact seinen Mitgliedern die GRI-Leitlinien für deren Nachhaltigkeitsberichtserstattung.
Zur Historie
Die Global Reporting Initiative (GRI) wurde 1997 von der Coalition of Environmentally Responsible Economies (CERES) in Partnerschaft mit dem UN-Umweltprogramm UNEP ins Leben gerufen und startete offiziell am 6. Juli 2000. Der erste Entwurf der GRI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung (GRI's Sustainability Reporting Guidelines) lag im März 1999 vor. Er wurde in einer Pilotphase (1999-2000) an 21 Unternehmen getestet und von zahlreichen weitere Unternehmen und nicht unternehmensgebundenen Experten kommentiert. Seit September 2002 befindet sich das GRI Sekretariat in Amsterdam, Niederlande.
Die Übersetzung des GRI Leitfadens 2002 hat das Centre for Sustainability Management (CSM) an der Leuphana Universität Lüneburg (Prof. Dr. Stefan Schaltegger) durchgeführt. Für kleinere und mittlere Unternehmen hat die GRI das Handbuch High 5! (Communicating your Business Success through Sustainability Reporting. A guide for Small and Not-So-Small Business, 2004) entwickelt, das eine verschlankte Anleitung zum Sustainability Reporting darstellt (Kurzinfo ).
Online ist auch der Standard G3 von 2006 verfügbar. Unternehmen erhalten eine Übergangszeit von zwei Jahren, bis sie die im Mai 2013 zunächst auf englisch veröffentlichten neuen G4-Leitlinien anwenden müssen.
In den noch gültigen G3-Leitlinien heißt es:
„Nachhaltigkeitsberichte, die auf dem GRI-Berichtsrahmen basieren, legen diejenigen Ergebnisse offen, die innerhalb des Berichtszeitraums im Zusammenhang mit dem Engagement, der Strategie und dem Managementansatz der Organisation erzielt wurden. Berichte können unter anderem für folgende Zwecke verwendet werden:
• Benchmarking und Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung in Bezug auf Gesetze, Standards, Verhaltensregeln, Leistungsstandards und freiwillige Initiativen
• zur Veranschaulichung, wie die Organisation sich Ansprüchen an die Nachhaltigkeit gegenüber sieht und diese selbst mitgestaltet und
• um die Leistung innerhalb der Organisation und mit anderen Organisationen über einen Zeitraum hinweg zu vergleichen.
(…)
Der GRI-Berichtsrahmen soll als allgemeingültiger Rahmen für die Berichterstattung einer Organisation über ihre ökonomische, ökologische und gesellschaftlich/soziale Leistung dienen. Er ist für die Verwendung in Organisationen unabhängig von ihrer Größe, ihrer Branche oder ihrem Standort konzipiert. Er berücksichtigt praktische Gegebenheiten, wie sie in den unterschiedlichen Organisationen vorzufinden sind – von kleinen Organisationen bis hin zu solchen, die umfassend und geografisch weit verbreitet tätig sind. Der GRI-Berichtsrahmen umfasst allgemeine und branchenspezifische Inhalte, auf deren allgemeine Anwendbarkeit
auf die Berichterstattung der Nachhaltigkeitsleistung einer Organisation sich eine große Vielzahl an Stakeholdern auf der ganzen Welt verständigt hat.
Der GRI-Leitfaden (Sustainability Reporting Guidelines) basiert auf Prinzipien zur Abgrenzung der Inhalte eines Berichts und zur Qualitätssicherung der berichteten Informationen. Der GRI-Leitfaden enthält außerdem Standardangaben, bestehend aus Leistungsindikatoren und anderen offenzulegenden Angaben, sowie Anleitungen zu technischen Aspekten der Berichterstattung.“
Nach einführenden Erläuterungen informieren die Leitlinien im ersten Teil darüber, wie die Nutzer den Inhalt, die Qualität und die Berichtsgrenzen ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung bestimmen können.
Der zweite Teil führt Standardangaben auf, die die Berichterstatter machen sollen und die jeweils detailliert beschrieben und erläutert werden - zu diesen Leistungsbereichen gibt es jeweils detaillierte Indikatoren:
1. Strategie und Analyse
2. Organisationsprofil
3. Berichtsparameter
4. Governance, Verpflichtungen und Engagement
5. Managementansatz und Leistungsindikatoren
Ökonomische Leistungsindikatoren
Ökologische Leistungsindikatoren
Gesellschaftliche Leistungsindikatoren:
Arbeitspraktiken & Menschenwürdige Beschäftigung
Menschenrechte
Gesellschaft
Weitere Informationen zu den Indikatoren der GR3 finden Sie hier (link https://www.globalreporting.org/resourcelibrary/German-G3-Reporting-Guidelines.pdf).
Weitere Informationen zu den Indikatoren der GR3 finden Sie hier.
Hier finden Sie die Details zu den neuen GRI G4-Leitlinien und Indikatoren auf englischer Sprache.
Interne Links zum Thema Berichterstattung
Externe Links
Global Comapct
Global Reporting
Sustainability Disclosure Database