Aachener Stiftung Kathy Beys

ILO: Arbeitsrechte und Menschenrechte

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen in Genf mit dem Ziel, soziale Gerechtigkeit sowie Menschen- und Arbeitsrechte voran zu bringen. Sie wurde 1919 zu Zeiten des Völkerbundes gegründet und etabliert seither ein System von internationalen Arbeitsnormen. Schwerpunkte der Arbeit der ILO sind neben der Formulierung auch die Durchsetzung internationaler Arbeits- und Sozialnormen. Dazu gehören insbesondere die Kernarbeitsnormen, die soziale und faire Gestaltung der Globalisierung sowie die Schaffung von menschenwürdiger Arbeit als einer zentralen Voraussetzung für die Armutsbekämpfung.

Die ILO setzt sich insbesondere gegen Ausbeutung und Diskriminierung ein. Die Kernnormen enthalten
  • die Vereinigungs- und Organisationsfreiheit für Beschäftigte,
  • das Verbot von Zwangsarbeit,
  • das Verbot der schlimmsten Formen von Kinderarbeit,
  • die Forderung gleicher Entlohnung und
  • das Diskriminierungsverbot.
Im Juni 2011 hat sie ihre Normensetzung erstmals auf den informellen Sektor ausgedehnt: Die Internationale Arbeitskonferenz, das oberste Organ der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), hat auf ihrer 100. Tagung in Genf eine historisch einzigartige Arbeitsnorm über „menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte“ verabschiedet.

Organisatorische Besonderheit ist, dass ihre 185 Mitgliedstaaten nicht nur durch Repräsentanten von Regierungen in den Organen der ILO vertreten sind, sondern auch durch Repräsentanten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Damit erhalten die ILO-Normen eine besonders gewichtige Bedeutung in der globalisierten Wirtschaft. Für Unternehmen gelten ihre Normen als Maßstab des Wirtschaftens in eigenen Betrieben sowie für ihre Zuliefererketten.

Die ILO arbeitet mit zwei Formen von Standards und Instrumenten. Sie beschließt entweder Konventionen oder Übereinkommen, die rechtlich bindende internationale Verträge sind, die durch die Mitgliedsstaaten ratifiziert werden können, oder sie beschließt Empfehlungen, die als nicht bindende Leitlinien dienen. Bisher existieren insgesamt 188 Übereinkommen und 198 Empfehlungen. Die Mitgliedsstaaten müssen der ILO darüber informieren, wie sie die ratifizierten Übereinkommen umsetzen und in ihre nationale Gesetzgebung für Arbeitsrecht und Arbeitsschutz fließen lassen.

In der ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit vom 18. Juni 1998 antwortet sie auf die Herausforderungen der Globalisierung der Wirtschaft. Zwar sei die Globalisierung der Wirtschaft ein Faktor des Wirtschaftswachstums, das als wesentliche Voraussetzung für sozialen Fortschritt gilt. Doch alles deute jedoch darauf hin, dass diese Voraussetzung allein nicht ausreicht. „Die Globalisierung muss daher Hand in Hand gehen mit einem Minimum an auf gemeinsamen Werten beruhenden sozialen Spielregeln, die es den Beteiligten selbst ermöglichen, einen gerechten Anteil an dem Wohlstand zu fordern, zu dessen Schaffung sie beigetragen haben“, heißt es in der Erklärung.
Deutschland hat einen der zehn Ständigen Sitze im Verwaltungsrat der ILO inne. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales federführend für die ILO zuständig. Informationen und Dokumente bietet auch das Regionale Informationszentrum der Vereinten Nationen für Westeuropa (UNRIC) in Brüssel und Bonn.


Dokumente
ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, 1998

Interne Links zu internationalen Übereinkommen
Externe Links
Internationale Arbeitsorganisation (englisch: Internationale Labour Organization, ILO)
Internationale Arbeits- und Sozialnormen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Regionale Informationszentrum der Vereinten Nationen für Westeuropa (UNRIC)
ILO - Arbeitsrechte & Menschenrechte

Schlagworte

Arbeitsmarkt, Berufe, ILO, Menschenrechte, Nachhaltiges Wirtschaften

Letzte Aktualisierung

12.11.2015 10:38

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