Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 1998 (Archiv)
Dieser Artikel wird nicht mehr aktualisiert. Einen aktuellen Artikel finden Sie hier im Lexikon.Managementregeln einer nachhaltigen Entwicklung:
- Erneuerbare Naturgüter (wie z.B. Holz oder Fischbestände) dürfen auf Dauer nur im Rahmen ihrer Erneuerungsfähigkeit genutzt werden, andernfalls gingen sie zukünftigen Generationen verloren. (Regeneration)
- Nicht-erneuerbare Naturgüter (wie z.B. Metalle oder Erdöl) dürfen nur in dem Maß genutzt werden, wie ihre Funktionen durch andere Materialien oder andere Energieträger ersetzt werden können. (Substitution)
- Die Freisetzung von Stoffen oder Energie darf auf Dauer nicht größer sein als die Anpassungsfähigkeit der Ökosysteme - z.B. des Klimas, der Wälder und der Ozeane. (Anpassungsfähigkeit)
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