Auswärtiges Amt
Schon im Jahr 1870 gab es im Norddeutschen Bund und 1871 im Deutschen Reich eine Institution, die “Auswärtiges Amt” genannt wurde. Dieser Name hat sich bis heute für das deutsche Außenministerium erhalten. Am 15. März 1951 wurde das Auswärtige Amt mit Sitz in Bonn wiedergegründet. 1999 zog auch das Auswärtige Amt im Rahmen des Berlin-Umzugs der Bundesregierung an seinen Ursprungsort zurück.Das Auswärtige Amt ist federführend zuständig für die Außenpolitik der Bundesregierung, also zum einen für die Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen und deren Organen, Europäischen Union (EU) und deren Organen sowie dem Europarat, zum anderen aber auch für Menschenrechte, humanitäre Hilfe und globale Fragen, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, Abrüstung und Rüstungskontrolle, Außenwirtschafts- und Technologiepolitik, um nur einige weitere Aufgaben zu nennen.
Ziele und Aufgaben
Die Aufgabe des AA besteht darin, die Interessen Deutschlands in der Welt zu vertreten, die Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen und Werte zu vermitteln. Zudem geht es um den Erhalt und den Einsatz für Frieden, Freiheit, Demokratie, wirtschaftliche und soziale Entwicklung und natürlicher Lebensgrundlagen weltweit, sowie den Einsatz für Menschenrechte, Völkerrecht und Rechtsstaatlichkeit. Definiert ist die Aufgabe des Auswärtigen Amts im Gesetz über den Auswärtigen Dienst.
Konkreter werden die Aufgaben folgendermaßen bestimmt:
- Pflege und Förderung der auswärtigen Beziehungen
- Umwelt und Soziales, etwa bei der Konfliktprävention, der Nord-Süd-Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit mit den Transformationsländern in Mittel- und Osteuropa
- "Unternehmen" für Politikgestaltung, indem zahlreiche, auch divergierende Interessen gebündelt und zusammengeführt werden und eine geschlossene deutsche Außen- und Sicherheitspolitik entsteht
- Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger, die deutsche Wirtschaft, das deutsche Kulturleben und für Parlamentarier und Regierungsvertreter aller Ebenen z.B. Rechts- und Konsulardienste, die Förderung der Außenwirtschaft etc.
- Meinungsbildung, durch Einflussnahme auf Meinungsbildner und Entscheidungsträger in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft unserer außenpolitischen Partner durch Diplomatie
Das Auswärtige Amt wird vom Bundesminister des Auswärtigen Amtes, Frank-Walter Steinmeier, geleitet.
Das AA und Nachhaltigkeit
Das Auswärtige Amt ist innerhalb der Bundesregierung für die EU-Nachhaltigkeitsstrategie federführend.Die Aufgaben des Auswärtigen Amtes haben teils Bezug zu nachhaltigen Themen und zur Agenda 21. So ist das Auswärtige Amt federführend in dem Prozess der Überprüfung der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie tätig. Desweiteren sind Fragen der Energiesicherheit und des Klimaschutzes sowie des Umweltschutzes globale Herausforderungen und daher auch Themen mit denen sich das AA beschäftigt indem es z.B. an der Vorbereitung und/oder der Durchführung internationaler Konferenzen beteiligt ist und bilaterale Umweltkooperationen unterhält. Für einen Dialog zwischen Regierung und Bürgern betreibt das AA ein Forum für globale Fragen. Das AA setzt sich für eine gerechte und nachhaltige globale Wirtschaftskooperation ein. Zudem unterstützt das AA die Umsetzung der Umweltvorgaben des Seerechtsübereinkommens zur Arktis und den Schutz der Antarktis, die entscheidend das Weltklima beeinflussen.
Im Jahre 2001 hat der Europäische Rat unter schwedischer Präsidentschaft die erste EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung angenommen und im Jahre 2006 hat der Europäische Rat bereits eine überarbeitete EU- Nachhaltigkeitsstrategie unter österreichischer Präsidentschaft beschlossen. Bei der Nachhaltigkeitsstrategie soll eine ganzheitliche Betrachtung der verschiedenen Fachpolitiken erzielt werden sowie eine Kohärenz zwischen den einzelnen Programmen und Vorhaben ermöglicht. Dabei stehen sieben Bereiche mit zentralen Herausforderungen im Fokus der Strategie:
- Klimawandel und erneuerbare Energien
- Nachhaltiger Verkehr
- Nachhaltiger Verbrauch und Produktion
- Natürliche Ressourcen
- Öffentliches Gesundheitswesen
- Soziale Integration, Bevölkerungsentwicklung und Migration
- Globale Herausforderungen in Bezug auf Armut und nachhaltige Entwicklung
Damit die EU-Strategie umgesetzt werden kann, sollen regelmäßig durchzuführende Folgenabschätzungen von neuen (Gesetzes-)Vorhaben erfolgen. Dabei werden soziale, ökonomische und wirtschaftliche Auswirkungen analysiert sowie die Kosten des Nicht-Handelns. Diese Folgenabschätzung gilt als Vorbild für die Gesetztesabschätzung in Deutschland, die 2009 einführt wurde. Außerdem werden alle zwei Jahre vom statistischen Amt der EU, dem Eurostat Fortschrittsberichte auf Grundlage von festgelegten Indikatoren erstellt. In diesem Rahmen sind auch Peer Reviews und das Europäische Nachhaltigkeitsnetzwerk (ESDN) von Bedeutung,da sie den Austausch der nationalen Experten unterstützen und die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategien beschleunigen. Deutschland hat sich 2009 einem internationalen Gutachterteam gestellt und unterzieht sich 2013 einer erneuten Überprüfung.
Ziele der EU-Nachhaltigkeitsstrategie sind:
- Durch die ganzheitliche Betrachtung soll die Kohärenz der verschiedenen EU- Strategien sichergestellt und Synergien auf europäischer und nationaler Ebene verdeutlicht werden. Dies gilt natürlich auch für die Abstimmung der nationalen mit der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie.
- Die Globale Wettbewerbsfähigkeit der EU soll angeregt werden, denn nachhaltige Entwicklung befördert Innovationen.
- Die globalen Zielsetzungen sind ein positives Signal an Entwicklungsländer. Angesichts der globalen Herausforderungen, Konflikte und sicherheitspolitischen Risiken soll internationale Zuverlässigkeit signalisiert werden.
- Den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union soll die nachhaltige Betrachtungsweise der Strategie die Lebensqualität in Europa sowie die ganzheitliche Ausrichtung der EU-Politik verdeutlichen.
In seinem Beschluss vom 9. November 2011 hat der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, regelmäßig über die Debatte zu berichten und sich für die Weiterentwicklung der Europäischen Nachhaltigkeitsstrategie einzusetzen. Daraufhin hat der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung das Eckpunktepapier „Für ein nachhaltiges Europa“ in seiner Sitzung vom 27. April 2012 beschlossen. In diesem Eckpunktepapier spricht sich die Bundesregierung für einen stärkeren Austausch zwischen den Mitgliedstaaten zum Thema Nachhaltigkeit und auch für die Weiterentwicklung der Europäischen Nachhaltigkeitsstrategie aus.
Daraufhin hat der Umweltrat der Europäischen Union, aufgrund deutscher Initiative, am 25. Oktober 2012 beschlossen, die Europäische Nachhaltigkeitsstrategie spätestens bis 2014 zu überprüfen. Auch die Europäische Kommission bestätigte in einer Protokollerklärung die Bedeutung, die sie nachhaltiger Entwicklung beimisst. Gleichzeitig verwies sie jedoch darauf, dass aus ihrer Sicht die Europa 2020-Strategie und das Europäische Semester einen wirksameren Rahmen für die Umsetzung der Ziele der Europäischen Nachhaltigkeitsstrategie liefern.
Der neue Beschluss zur Europäischen Nachhaltigkeitsstrategie wurde am 8. November 2012 durch den Bundestag gefasst. Der Bundestag „ist der festen Überzeugung, dass die EU- Nachhaltigkeitsstrategie fortgeführt werden muss“. Der Bundestag widerspricht der Einschätzung der Europäischen Kommission, dass die Europäische Nachhaltigkeitsstrategie in der Europa 2020-Strategie aufgegangen sei. Die Europäische Nachhaltigkeitsstrategie stellt demnach einen wichtigen bereichsübergreifenden Rahmen für weitere EU-Strategien dar. Zudem bietet sie die dringend notwendige Grundlage für nationale Nachhaltigkeitsstrategien und liefert eine gemeinsame Verhandlungsbasis für die in Rio vereinbarte Erarbeitung von weltweiten Nachhaltigkeitszielen.
Dokumente
Organigramm des AA
Eckpunktpapier zur deutschen Position hinsichtlich der Überprüfung der EU-Nachhaltigkeitsstrategie 2009
Ressortbericht des Auswärtigen Amts zur Vorlage im Staatssekretärsausschuss für Nachhaltigkeit März 2013
Interne Links
Externe Links
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