Europarat
Der Europarat (Council of Europe) hat seinen Sitz im Europa-Palais in Straßburg (Frankreich). Er ist konstitutionell nicht mit der Europäischen Union verbunden und ist nicht zu verwechseln mit dem Rat der Europäischen Union (EU-Rat), der aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats auf Ministerebene besteht, sowie dem Europäischen Rat, in dem die Staats- und Regierungschefs der fünfundzwanzig Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Präsident der Europäischen Kommission zusammenkommen. Alle 28 Staaten der EU sind auch Mitglieder des Europarates.- Das Ministerkomitee: dieses ist das Entscheidungsorgan des Europarates. Es besteht aus den Außenministern der 46 Mitgliedstaaten bzw. ihren Ständigen Vertretern.
- Die Parlamentarische Versammlung: diese ist das beratende Organ, dessen Mitglieder von den nationalen Parlamenten benannt werden.
- Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas: dieser ist ein beratendes Organ, das die Regional- und Kommunalbehörden vertritt.
- Der Generalsekretär: Er leitet und koordiniert die Aktivitäten der Organisation und wird für fünf Jahre gewählt.
In den Folgejahren traten weitere Staaten bei: Griechenland und die Türkei (August 1949), Island und Deutschland (1950), Österreich (1956), Zypern (1961), die Schweiz (1963), Malta (1965), Portugal (1976), Spanien (1977), Liechtenstein (1978), San Marino (1988), Finnland (1989), Ungarn (1990), Polen (1991), Bulgarien (1992), Estland, Litauen, Slowenien, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Rumänien (1993), Andorra (1994), Lettland, Albanien, Moldawien, Ukraine, "die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien" (1995), Russische Föderation, Kroatien (1996), Georgien (1999), Armenien und Aserbaidschan (2001), Bosnien-Herzegowina (2002), Serbien (2003), Monaco (2004) und Montenegro (2007).
Von den Staaten des Kontinents gehört nur Belorussland (Weißrussland) noch nicht dem Europarat an, ist aber seit 1993 Beitrittskandidat. Der Vatikan hat seit 1970, Vereinigte Staaten, Kanada, Japan, Israel und Mexiko seit 1999 Beobachterstatus im Ministerkomitee.
Jeder europäische Staat kann Mitglied im Europarat werden, vorausgesetzt, er akzeptiert das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und garantiert seinen Bürgern die Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
Parlamentarische Versammlung
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates setzt sich aus bislang 318 Abgeordneten (und 318 Stellvertretern) zusammen, die von den nationalen Parlamenten der Mitgliedsstaaten ernannt werden. Sie darf nicht verwechselt werden mit dem Europäischen Parlament, dem parlamentarischen Organ der Europäischen Union, dessen Abgeordnete in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union direkt gewählt werden.
Der Europarat als zwischenstaatliche Organisation verfolgt eine Reihe von Zielen, die mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung im Einklang stehen:
- Schutz der Menschenrechte, der pluralistischen Demokratie und des Rechtsstaats,
- Förderung des Bewusstseins um die gemeinsame kulturelle Identität in ihrer ganzen Vielfalt, für deren ständige Weiterentwicklung der Europarat eintritt,
- Suche nach Lösungen für die gesellschaftlichen Probleme Europas (Diskriminierung von Minderheiten, Fremdenhass, Intoleranz, Umweltverschmutzung, Klonen von Menschen, Aids, Drogen, organisiertes Verbrechen usw.),
- Konsolidierung der demokratischen Stabilität in Europa durch die Förderung politischer, gesetzgeberischer und verfassungsrechtlicher Reformen.
Externe Links
Homepage Europarat
European and Mediterranean Major Hazards Agreement (EUR-OPA)
Publikationen des Europarates Webseite des Europarates mit Links und Nachrichten zu Natur und Nachhaltigkeit: Sustainable Development
Parlamentarische Versammlung: Recommendation 1594 Follow-up to the World Summit on Sustainable Development: a common challenge]], 2003