EU 6. Umweltaktionsprogramm, 2002-2012
Umwelt 2010: Unsere Zukunft liegt in unserer Hand
Environment 2010: Our Future, Our ChoiceAm 24.01.2001 nahm die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine ehrgeizige neue Umweltstrategie an, in der die Prioritäten für die nächsten zehn Jahre beschrieben sind. Das Programm wurde im Juli 2002 beschlossen und endete im Juli 2012. Verhandlungen über ein 7. Umweltaktionsprogramm nahm die EU erst auf Drängen der Mitgliedstaaten auf. Ein weiteres Programm sei nicht notwendig, da die EU-Umweltpolitik bereits in anderen Programmen geregelt werde, so z.B. die EU 2020-Strategie und Ressourceneffizienz-Roadmap.
Der Titel des 6. Umweltaktionsprogrammes lautet "Umwelt 2010: Unsere Zukunft liegt in unserer Hand" (Environment 2010: Our Future, Our Choice). Der Schwerpunkt liegt auf vier Aktionsbereichen:
- Klimaänderungen
- Natur und biologische Vielfalt
- Umwelt, Gesundheit und Lebensqualität
- Natürliche Ressourcen und Abfälle.
Das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene 6. Umweltaktionsprogramm ist am 22.07.2002 von der Europäischen Gemeinschaft verabschiedet worden. Die deutsche Zusammenfassung finden Sie hier. Es dient zur Umsetzung der EU-Strategie zur nachhaltigen Entwicklung.
Ziele des 6. UAP
Das 6. UAP ist in vier Schwerpunkte aufgeteilt. DIe Ziele dieser Schwerpunkte sind folgende:
- Bekämpfung der Klimaänderungen: Stabilisierung der Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre auf einem Niveau, das keine unnatürlichen Klimaänderungen verursacht. Siehe hierzu auch die EU-Nachhaltigkeitsstrategie zur Begrenzung des Klimawandels und gesteigerter Nutzung sauberer Energien.
- Umwelt und biologische Vielfalt - Schutz einer einzigartigen Ressource: Schutz und Wiederherstellung der Funktionsweise natürlicher Systeme sowie Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Europäischen Union und weltweit; Schutz der Böden vor Erosion und Verschmutzung. Siehe hierzu auch die EU-Nachhaltigkeitsstrategie zum verantwortungsbewussteren Umgang mit natürlichen Ressourcen.
- Umwelt und Gesundheit: Erreichen einer Umweltqualität, bei der vom Menschen hergestellte Schadstoffe, einschließlich verschiedener Arten von Strahlung, nicht zu signifikanten Gesundheitsauswirkungen bzw. Umweltgefahren führen. Siehe hierzu auch die EU-Nachhaltigkeitsstrategie zum Umgang mit Gefahren für die öffentliche Gesundheit.
- Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und Bewirtschaftung von Abfällen: Erreichen einer Situation, in der die Tragfähigkeit der Umwelt durch den Verbrauch von erneuerbaren und nicht erneuerbaren Ressourcen nicht überstiegen wird; Abkopplung von Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch durch eine deutlich rationellere Ressourcennutzung, eine Entmaterialisierung der Wirtschaft und Abfallvermeidung. Siehe hierzu auch die EU-Nachhaltigkeitsstrategie zum verantwortungsbewussteren Umgang mit natürlichen Ressourcen und zur Verbesserung des Verkehrssystems und der Flächennutzung.
Halbzeitbewertung des 6. UAP der Gemeinschaft
In einer Mitteilung der Kommission vom 30. April 2007 findet sich die eigene Halbzeitbewertung des 6. UAP, geplant war sie für das vierte Jahr, also 2006. Das Europäische Parlament hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben, das in einer Entschließung des Parlaments mündete: Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zur Halbzeitbewertung des Sechsten Umweltaktionsprogramms der Gemeinschaft (2007/2204(INI))
Diese weist in zahlreichen Anmerkungen darauf hin, "dass sich Europa noch nicht ganz auf dem Weg zu einer wirklich nachhaltigen Entwicklung befindet...".
Weiter heißt es, "dass eine nachhaltige Entwicklung wahrscheinlich nicht zu verwirklichen ist, solange Erfordernisse des Umweltschutzes nicht vollständig in alle wichtigen Politikbereiche einbezogen werden...".
Abschließende Bewertung
Am 31.8.2011 verabschiedete die Europäische Kommission eine Abschließende Bewertung des 6. Umweltaktionsprogrammes. Dabei wird das Programm als "hilfreich" bewertet, da es einen übergeordneten umweltpolitischen Rahmen darstelle. Die Bewertung der einzelnen Ziele fallen unterschiedlich aus. Während z.B. die Klimaschutzziele umgesetzt wurden, konnten die Biodiversitätsziele nicht eingehalten werden. Die Bewertung beschreibt jeweils Beiträge, Errungenschaften, Mängel und Schlussfolgerungen zu den jeweiligen Das 6. UAP hat Verbeserungen in den Vorschriften für beinahe alle Umweltbereiche mit Ausnahme der Böden gebracht. Die Ziele wurden fast alle in der europäischen Gesetzgebung umgesetzt. "Da das Programm im Mitentscheidungsverfahren angenommen wurde, wird ihm von Interessenträgern mehr Legitimität zuerkannt als früheren Programmen. (...) Die Bewertung zeigt aber auch Mängel und Grenzen auf: So ist insbesondere eine Einbeziehung in das UAP keine Garantie dafür, dass sich die Mitgliedstaaten diesen Zielen tatsächlich verpflichtet fühlen."
Einige der vorgeschlagenen Strategien für Meeresumwelt, Böden, städtisches Umfeld und Ressourcen führten sogar zum Erlass gezielter Rechtsinstrumente, während die Strategien für Luftreinhaltung, Pestizide und Abfallvermeidung und -recycling sich eher auf die Überprüfung existierender Maßnahmen konzentrierten.
Die im Rahmen des UAP umgesetzte Umweltpolitik wird aktuell im Programm Europa 2020 weitergeführt. Dies führt jedoch dazu, dass die EU der Erarbeitung eines neuen 7. Umweltaktionsprogrammes erst im Laufe des letzten Jahres zugestimmt hat. Damit gibt es seit Auslaufen des aktuellen UAP im Juli 2012 kein direktes Nachfolgeprogramm. Dies befindet sich immer noch in der Konsultationsphase. Ein Vorschlag für das neue Programm wird für Ende 2012 erwartet.
Dokumente
6. EU Umweltaktionsprogramm
Abschlussbericht des 6. UAP (Zusammenfassung) (englisch, PDF)
Sechstes Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft ABSCHLIESSENDE BEWERTUNG
Stellungnahme zur abschließenden Bewertung des 6. UAP
Interne Links
- EU Umweltaktionsprogramme
- 7. EU Umweltaktionsprogramm
- 6. EU Umweltaktionsprogramm
- 5. EU Umweltaktionsprogramm
- Europäisches Beratendes Forum für Umwelt und nachhaltige Entwicklung
- EU - Nachhaltigkeitsstrategie
Homepage des 6. UAP
Halbzeitbewertung des 6. UAP
Gutachten zum 6. UAP
Entschließung zur Halbzeitbewertung des 6. UAP, 10. April 2008