Aachener Stiftung Kathy Beys

Europäische Wassercharta, 1968

Schon am 6. Mai 1968 wurde in Straßburg vom Europarat in der Europäischen Wassercharta verkündet:
"Die Vorräte an gutem Wasser sind nicht unerschöpflich. Deshalb wird es immer dringender, sie zu erhalten, sparsam damit umzugehen und, wo immer möglich, zu vermehren. Jeder Mensch hat die Pflicht, zum Wohle der Allgemeinheit Wasser nur sparsam und mit großer Sorgfalt zu verwenden."

Ein Lexikon-Leser hat uns folgenden Beitrag gesandt:

Grundsätze der Europäischen Wasser-Charta
  1. Ohne Wasser gibt es kein Leben, Wasser ist ein kostbares, für den Menschen unentbehrliches Gut.
  2. Die Vorräte an gutem Wasser sind nicht unerschöpflich. Deshalb wird es immer dringender, sie zu erhalten, sparsam damit umzugehen und, wo immer möglich, zu vermehren.
  3. Wasser verschmutzen heißt, den Menschen und alle anderen Lebewesen Schaden zufügen.
  4. Die Qualität des Wassers muss den Anforderungen der Volksgesundheit entsprechen und die vorgesehene Nutzung gewährleisten.
  5. Verwendets Wasser ist den Gewässern in einem Zustand wieder zurückzuführen, der ihre weitere Nutzung für den öffentlichen wie für den privaten Gebrauch nicht beeinträchtigt.
  6. Für die Erhaltung der Wasservorkommen spielt die Pflanzendecke, insbesondere der Wald, eine wesentliche Rolle.
  7. Die Wasservorkommen müssen in ihrem Bestand erfasst werden.
  8. Die notwendigen Ordnungen der Wasserwirtschaft bedarf der Lenkung durch zuständige Stellen.
  9. Der Schutz des Wassers erfordert verstärkte wissenschaftliche Forschung, Ausbildung von Fachleuten udn Aufklärung der Öffentlichkeit.
  10. Jeder Mensch hat die Pflicht, zum Wohl der Allgemeinheit Wasser sparsam und mit Sorgfalt zu verwenden.
  11. Wasserwirtschaftliche Planung sollten sich weniger nach den verwaltungstechnischen und politischen Grenzen, als nach den natürlichen Wassereinzugsgebieten ausrichten.
  12. Das Wasser kennt keine Staatsgrenzen, es verlangt eine internationale Zusammenarbeit.
Quelle: Tümmers, H. J.: Der Rhein - ein europäischer Fluss und seine Geschichte. Beck: München. 1994. S. 399/400
Autor: Thomas Uhlendahl

Schlagworte

Abkommen vor 1992, Wasser

Letzte Aktualisierung

11.02.2015 11:50

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