Europäische Wassercharta, 1968
Schon am 6. Mai 1968 wurde in Straßburg vom Europarat in der Europäischen Wassercharta verkündet:Ein Lexikon-Leser hat uns folgenden Beitrag gesandt:
Grundsätze der Europäischen Wasser-Charta
- Ohne Wasser gibt es kein Leben, Wasser ist ein kostbares, für den Menschen unentbehrliches Gut.
- Die Vorräte an gutem Wasser sind nicht unerschöpflich. Deshalb wird es immer dringender, sie zu erhalten, sparsam damit umzugehen und, wo immer möglich, zu vermehren.
- Wasser verschmutzen heißt, den Menschen und alle anderen Lebewesen Schaden zufügen.
- Die Qualität des Wassers muss den Anforderungen der Volksgesundheit entsprechen und die vorgesehene Nutzung gewährleisten.
- Verwendets Wasser ist den Gewässern in einem Zustand wieder zurückzuführen, der ihre weitere Nutzung für den öffentlichen wie für den privaten Gebrauch nicht beeinträchtigt.
- Für die Erhaltung der Wasservorkommen spielt die Pflanzendecke, insbesondere der Wald, eine wesentliche Rolle.
- Die Wasservorkommen müssen in ihrem Bestand erfasst werden.
- Die notwendigen Ordnungen der Wasserwirtschaft bedarf der Lenkung durch zuständige Stellen.
- Der Schutz des Wassers erfordert verstärkte wissenschaftliche Forschung, Ausbildung von Fachleuten udn Aufklärung der Öffentlichkeit.
- Jeder Mensch hat die Pflicht, zum Wohl der Allgemeinheit Wasser sparsam und mit Sorgfalt zu verwenden.
- Wasserwirtschaftliche Planung sollten sich weniger nach den verwaltungstechnischen und politischen Grenzen, als nach den natürlichen Wassereinzugsgebieten ausrichten.
- Das Wasser kennt keine Staatsgrenzen, es verlangt eine internationale Zusammenarbeit.
Autor: Thomas Uhlendahl