Weltcharta für die Natur, 1982
Im Oktober 1982 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen nach über zwei Jahren Beratung eines vom UN-Umweltprogramm erstellten Entwurfes die " Weltcharta für die Natur" (Beschluss A/RES/37/7). Diese „Weltcharta für die Natur“ ist ein Verhaltenskodex zur Behandlung der natürlichen Reichtümer auf Weltebene und fordert umfangreiche Maßnahmen für den Schutz und die Erhaltung natürlicher Lebensräume.Die Weltcharta enthält fünf Grundprinzipien:
- Respekt vor der Natur und keine Beeinträchtigung ihrer grundlegenden Prozesse
- Erhalt der genetischen Lebensfähigkeit, Erhalt der Arten, Erhalt ihrer Lebensräume
- Erhalt einzigartiger Gebiete und u.a. der Lebensräume seltener oder gefährdeter Arten
- Erreichen und Erhalten der optimalen dauerhaften (sustainable) Produktivität der vom Menschen genutzten Ökosysteme und Lebewesen, ohne die Unversehrtheit anderer Ökosysteme oder koexistierender Arten zu gefährden
- Schutz der Natur vor Zerstörung durch Kriegführung oder feindliche Aktivitäten .
Wichtige Forderung an die Nutzung der Natur lauten:
- Die Natur soll nicht verschwendet werden (...), u.a. (Natural resources shall not be wasted, but used with a restraint (...))
- Lebende Ressourcen sollen nicht in einem Maß genutzt werden, welches ihre natürliche Regerenationskapazität überschreitet (Living resources shall not be utilized in excess of their natural capacity for regeneration).
- Aktivitäten, die einen Einfluss auf die Natur ausüben können, müssen kontrolliert werden, und die besten verfügbaren Technologien, die signifikante Risiken für die Natur oder andere nachteilige Effekte minimieren, sollen eingesetzt werden (...) (Activities which might have an impact on nature shall be controlled, and the best available technologies that minimize significant risks to nature or other adverse effects shall be used) (...)
Zur Umsetzung sieht die Weltcharta vor:
- Die in der Charta niedergelegten Grundprinzipien sollen sich in Gesetz und Praxis eines jeden Staates widerspiegeln, ebenso auf internationaler Ebene. (The principles set forth in the present Charter shall be reflected in the law and practice of each State, as well as at the international level.)
Im letzten Punkt der Charta (24.) wird noch einmal die Verantwortung des Einzelnen für die Umsetzung der Ziele und Erfordernisse der Weltcharta für die Natur herausgestellt:
Each person has a duty to act in accordance with the provisions of the present Charter; acting individually, in association with others or through participation in the political process, each person shall strive to ensure that the objectives and requirements of the present Charter are met.
Interne Links
- UN - Vereinte Nationen
- UN - Umweltprogramm (UNEP)
- Naturschutz
- Umweltbericht und Umwelterklärung
- Umweltbericht 2010
- Originaltext der Weltcharta für die Natur (englisch)