Antarktisvertrag, 1959
Die Antarktis, das Südpolargebiet, ist ein Kontinent von 12,5 Mio. km² Fläche, von denen ca. 300.000 km² auch über die antarktischen Sommermonate (Januar/Februar) hinaus eisfrei sind. Die Antarktis verfügt über große Vorräte an Bodenschätzen wie Erdöl, Erdgas, Kohle, Titan, Eisen, Kupfer und auch Gold und Platin. In den antarktischen Gewässern sind zudem eine Reihe wirtschaftlich interessanter Pflanzen und Tiere beheimatet (Krill, Fische, Robben, Wale). In der Vergangenheit haben daher verschiedene Staaten Teile der Antarktis als Hoheitsgebiet beansprucht.Die Nutzung der antarktischen Boden- und Meeresschätze führt zu gravierenden Beeinträchtigungen der Umwelt. Gefährdet wird das antarktische Ökosystem durch den Bau von Bergwerken, Industrieanlagen, Häfen, Verkehrsinfrastruktur sowie möglicherweise nachfolgendem Tourismus.
Um den Schutz der Antarktis sicher zu stellen unterzeichneten am 1.12.1959 insgesamt12 Staaten den sog. Antarktisvertrag (Download, PDF, 32 KB), der am 23.6.1961 in Kraft trat. Die Unterzeichnerstaaten Großbritannien, Neuseeland, Frankreich, Australien, Norwegen, Chile und Argentinien hatten in der Vergangenheit zum Teil überlappende Hoheitsansprüche auf ca. 4/5 der Gesamtfläche der Antarktis geltend gemacht. Weitere Unterzeichner ohne diese Ansprüche waren Belgien, Japan, Republik Südafrika, UdSSR und USA.
Mit der Unterzeichnung des Vertrages einigten sich die Mitglieder auf:
- eine friedliche Nutzung der Antarktis
- eine freie und internationale Zusammenarbeit in der Forschung mit ungehindertem Informationsaustausch
- die Zurückstellung der Gebietsansprüche einzelner Länder
- das Verbot militärischer Aktivitäten
- das Verbot von Beseitigung und dem Einführen radioaktiver Abfälle in die Antarktis
Am 23.9.1983 wurde die Bundesrepublik stimmberechtigtes Vollmitglied des Antarktisvertrages.
Folgeverträge
Im Antarktisvertrag wurde erstmals nach dem 2. Weltkrieg ein Abkommen getroffen, das für eine bestimmte Region alle militärischen Maßnahmen untersagte. Erstmals auf der Welt wurde auch eine kernwaffenfreie Zone vereinbart; Kernexplosionen und Abalgerung radioaktiven Abfalls wurden verboten. Weiter wurden, insbesondere um den Umweltschutz bei der Ausbeutung der vorhandenen Rohstofflager zu gewährleisten, begleitende Maßnahmen und Übereinkommen getroffen zur Erhaltung:- der antarktischen Fauna und Flora: Agreed Measures for the Conservation of the Antarctic Flora and Fauna, 1964,
- der antarktischen Robben: Convention on the Conservation of Antarctic Seals (CCAS, 1972),
- der lebenden Meeresschätze (z.B. Krill, Fische): Convention on the Conservation of Antarctic Marine Living Resources (CCAMLR, 1980) und
- Regelungen zur Nutzung mineralischer Ressourcen: Convention on the Regulation of Antarctic Mineral Resource Activities, 1989 (jedoch abgelehnt durch Frankreich und Australien, deswegen bis heute nicht in Kraft getreten)
Die Internationale Walfangkommission beschloss im Mai 1994 (bei Enthaltung von Japan und Nichtteilnahme von Norwegen) ein für 50 Jahre geltendes, 21 Mio. km² großes Walschutzgebiet rund um die Antarktis, welches am 7.12.1994 in Kraft trat.
Jedes Jahr treffen sich die 12 ursprünglichen Beteiligten des Antarktisvertrags zum .
Dokumente
- Antarktisvertrag, 1.12.1959
- Gesetz zum Umweltschutzprotokoll vom 4. Oktober 1991 zum Antarktis-Vertrag
- Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls vom 4. Oktober 1991 zum Antarktis-Vertrag
- Verordnung über besonders geschützte Gebiete, besonders verwaltete Gebiete, Historische Stätten und Denkmäler in der Antarktis
- Kostenverordnung für Amtshandlungen nach dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz vom 22. September 1994 (AntKostV)
- Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. Mai 1980 über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis
- Gesetz zu dem Übereinkommen vom 1. Juni 1972 zur Erhaltung der antarktischen Robben
- Liste aller Stationen in der Antarktis
- Leitfaden für Besucher der Antarktis