Ausschlusskriterien / Screening
a) KonzepteBei den Ausschlusskriterien ist zwischen zwei Ansätzen zu differenzieren:
1. Einfache Ausschlusskriterien
Sie beinhalten den Ausschluss heikler Branchen. Davon betroffen sind die insbesondere die Herstellung und der Handel von Rüstung, Streumunitionshersteller, Alkohol, Tabak, Glücksspiel und Pornographie.
Die größte Verbreitung einfacher Ausschlusskriterien findet sich bei großen institutionellen Investoren vor allem im nordamerikanischen Raum. Auch europäische Institutionelle wenden den Branchenausschluss an, oft kombiniert mit anderen Ansätze wie dem Engagement. Insbesondere in Frankreich, Italien und Großbritannien ist der Ausschluss von Branchen verbreitet. Viele nachhaltige Investmentfonds schließen ebenfalls manche Branchen komplett aus in Ergänzung zu umfassenden norm- und wertbasierten Ausschlusskriterien (siehe unten) und / oder Positivkriterien und / oder Best-in-Class-Konzepten.
2. Norm- und wertbasierte Ausschlusskriterien
Hierunter versteht man die Anwendung von mindestens drei ethischen, wert- oder normbasierten Ausschlusskriterien und einer strengen Selektion. Hierzu zählen
Verstöße gegen internationale Normen, z.B.:
- Verstöße gegen Menschenrechtskonventionen und die ILO-Arbeitsnormen,
- Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact
- Gentechnik in der Landwirtschaft, Chlorchemie und Agrarchemie, Pornographie, Rüstung/Waffenherstellung und –handel, Kernenergie, Tabakherstellung/-handel
- Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Korruption, Diskriminierung von Frauen und Minderheiten, Unterbinden gewerkschaftlicher Tätigkeit, Gefährdung menschlicher Gesundheit, unzureichende soziale Absicherung der Mitarbeiter, Geschäftsbeziehungen zu Ländern, in denen gegen die Menschenrechte verstoßen wird
- Behinderung nachhaltigen Wirtschaftens, Raubbau natürlicher Ressourcen, Tierversuche (vermeidbare), umweltschädliche Aktivitäten und Produkte, mangelnde Bereitschaft zur Kommunikation wesentlicher gesundheits- und umweltbezogener Kennzahlen; nachgewiesene (schwere) Manipulation der Geschäfte sowie auch die Kapitalbeteiligung an Unternehmen, die von Negativkriterien betroffen sind.
Auch institutionelle Anleger, wie Stiftungen und kirchliche Einrichtungen, lassen sich von ihren Vermögensverwaltern Spezialfonds mit derartigen Kriterien auflegen. Oder sie lassen ihre Portfolien regelmäßig von ihren Vermögensverwaltern oder speziellen Dienstleistern nach solchen Kriterien durchleuchten (engl. Fachbegriff: Sreening), um davon betroffene Titel zu veräußern oder mit diesen Unternehmen in Dialog zu treten (Engagement)
b) Pro- & Contra-Argumente:
Die Anwendung einfacher Ausschlusskriterien kritisieren viele nachhaltige Anleger als nicht ernst zu nehmen. Der Ausschluss von einer oder zwei Branchen habe keine Lenkungswirkung auf die Wirtschaft und stimuliere andere Branchen nicht zu verantwortlichem Wirtschaften, argumentieren sie. Darum bemängeln Kritiker auch, dass der europäische Branchenverband Eurosif die Anwendung einfacher Ausschlusskriterien überhaupt mit unter nachhaltige Geldanlagen bzw. Socially Responsible Investment (SRI) einbezieht und erhebt. Befürworter dessen hingegen stellen fest, dass einfache Ausschlusskriterien oft und zunehmend in Ergänzung zu anderen Nachhaltigkeitskonzepten angewendet würden und darum nicht ignoriert werden könnten.
Problematisch ist bei der Erhebung allerdings, dass dies die Bedeutung von regionalen Vergleichen erschwert oder gar unmöglich macht. So ist die Aussage nach Einschätzung von Experten zweifelhaft, in Frankreich sei nachhaltiges Investment viel verbreiteter als in Deutschland. Große französische Institutionelle machten es sich über den Einbezug einfacher Ausschlusskriterien „einfach“, wohingegen deutsche Großanleger aufwändigere Analyse- oder Anlagemethoden entwickelten und anwendeten. Man könne oberflächliche nicht tiefgehenden Konzepten gegenüber stellen, sagen Fachleute.
Hier ist die Branche gefordert für klarere Abgrenzungen zu sorgen. Eurosif hat seine Kategorisierung und Erhebungsmethode überarbeitet und den Eurosif-Marktbericht von Ende 2012 nur noch nach Anlagestrategien untergliedert.
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