EU Organe und Aufbau
Die Europäische Union gründet auf einem in der Welt einzigartigen institutionellen System. Jede Regierung eines Mitgliedsstaates ist im Rat der Europäischen Union vertreten, und das Europäische Parlament wird von den Bürgern der Union direkt gewählt.Die EU-Kommission vertritt die Interessen der Gemeinschaft. Dieses „institutionelle Dreieck“ ist für die Gesetzgebung innerhalb Europas zuständig.
Eine vierte Institution ist der Europäische Rat. Er setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedsländer (ab dem 1. Juli 2013 ist Kroatien das 28 Mitgliedsland) und tagt mindestens 4 mal jährlich.
Die vier grundlegenden Instiutionen der Europäischen Union sind demnach:
- Europäischer Rat: legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der EU fest.
- Europäisches Parlament (EU-Parlament): wird von der Bevölkerung der Mitgliedstaaten gewählt.
- Rat der Europäischen Union: er setzt sich aus den Regierungen der Mitgliedstaaten zusammen (auch EU-Ministerrat genannt).
- Europäische Kommission (EU-Kommission): ist die treibende Kraft und das ausführende Organ der EU .
- Der Rat der Europäischen Union (EU-Rat/Council of the European Union) besteht aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats auf Ministerebene, der befugt ist, für seine Regierung verbindlich zu handeln. Die Mitglieder des Rates sind gegenüber ihren nationalen Parlamenten politisch verantwortlich. Die Zusammensetzung jeder Ratstagung ändert sich je nach Beratungsgegenstand.
- Im Europäischen Rat kommen die Staats- und Regierungschefs aller EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Präsident der Europäischen Kommission zusammen.
- Der Europarat hat sich seit seiner Gründung 1949 für die Förderung der Menschenrechte, pluralistischer Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit eingesetzt und Leitlinien für ein demokratisches Europa geschaffen. Der Europarat ist eine europäische, internationale Organisation und stellt keine Institution der Europäischen Union dar.
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH): seine Aufgabe ist die Wahrung des Rechts.
- Der Europäische Rechnungshof: seine Aufgabe ist ein solides und effizientes Finanzmanagement des EU-Haushalts
- Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss: er vertritt den Standpunkt der organisierten Bürgergesellschaft zu wirtschaftlichen und sozialen Themen.
- Der Ausschuss der Regionen: er vertritt den Standpunkt regionaler und kommunaler Behörden zu Themen wie Regionalpolitik, Umwelt und Bildung.
- Der Europäische Bürgerbeauftragte: er untersucht Beschwerden der Bürger über Mißstände in der Verwaltungstätigkeit der EU-Organe bzw. der EU-Institutionen.
- Die Europäische Zentralbank: sie ist zuständig für Währungspolitik und Devisengeschäfte.
- Die Europäische Investitionsbank: sie unterstützt die Ziele der EU durch die Finanzierung öffentlicher und privater Langzeitinvestitionen.
Weitere Institutionen und Organen, die sich mit Nachhaltigkeit befassen:
- Das Europäische Beratende Forum für Umwelt und nachhaltige Entwicklung („Forum“)
- Die Europäische Umweltagentur
- Die Europäische Investitionsbank.
Das Europäische Parlament hat einen Leitfaden herausgegeben mit Kurzdarstellungen zur Arbeitsweise der Europäischen Union, dem Binnenmarkt, der Wirtschafts- und Währungsunion, den Außenbeziehungen der Union sowie vielem mehr.
Interne Links
Externe Links
Europäischer Rat (Aufgaben des EU-Rates)
Europäisches Parlament (EU-Parlament) Organisations-Übersicht)
Rat der Europäischen Union (auch EU-Ministerrat genannt)
Europäische Kommission (EU-Kommission)
Leitfaden der Europäischen Union
Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Europäischer Rechnungshof
Europäische Bürgerbeauftragte
Wörterbuch EU-Fachbegriffe
Wegweiser Brüsseler Abkürzungs-Dschungel
EU-Umweltpolitik aus Sicht des Auswärtigen Amtes