Aachener Stiftung Kathy Beys

EU Klima- und Energiepaket, 2009

Das Klima- und Energiepaket der EU wurde am 17.12.2008 vom europäischen Parlament beschlossen und trat im Juni 2009 in Kraft.
Das Paket ist die konkrete Ausformulierung der Klima- und Energieziele, wie sie daraufhin im Jahr 2010 in der Wachstumsstrategie "Europa 2020" vereinbart wurden. Die EU ist mit diesem Beschlüssen weltweit die erste Region die solch weitreichend und umfassende Klima- und Energiezielvorgaben formulierte.

Im Klima- und Energiepaket einigten sich die Mitgliedsstaaten der EU darauf:
  • die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20%, und um 30% falls andere Industrieländer vergleichbare Ziele vereinbaren, zu reduzieren
  • eine Steigerung der Nutzung Erneuerbarer Energien auf 20% der gesamten Energieproduktion und
  • die Senkung des Energieverbrauches um 20% durch Steigerung der Energieeffizienz zu erreichen
Für alle Ziele gilt als Vergleichsjahr das Jahr 1990.

Inhalt
In dem Klima- und Energiepaket sind vier verschiedene Rechtstexte formuliert und verabschiedet worden:
  • eine Richtlinie zur Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS): Der Emissisionshandel soll die Umweltkosten, die durch Emissionen entstehen künstlich bepreisen. Emittiert ein Unternehmen mehr CO2 als es Zertifikate besitzt, muss es entweder neue Zertifikate erwerben oder in emissionsminderne Technologie investieren. Mit dem Emissionhandel sind rund 40% der Treibhausgasemissionen in der EU abdeckt. Die Menge der handelbaren Zertifikate ist begrenzt, womit der Gesamt-CO2-Ausstoß kontrolliert werden soll. Jedoch gilt der Emissionshandel nur für Kraftwerke und Industrieanlagen und ab 2013 für Stromerzeuger was bedeutet, das energieintensive und stark emittierende Branchen wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäudeisolierung den Grenzen des Emissionshandels nicht unterliegen. Die Verteilung der Minderung dieser Treibhausgasemissionen wurde in der Lastenverteilung (Effort Sharing) geklärt.
  • eine Entscheidung über die Lastenverteilung (Effort Sharing): Sie enthält verbindliche Zielvorgaben individuell für jeden Mitgliedsstaat für Emissionen die nicht unter das Emissionhandelssystem fallen. Deutschland muss im Vergleich zum Jahr 2005 seine Emissionen um 14% bis 2020 vermindern.
  • eine Richtlinie mit verbindlichen einzelstaatlichen Zielvorgaben für die Erhöhung des Anteils von erneuerbaren Energiequellen am Energiemix: Diese Richtlinie bezieht sich auf die Stromerzeugung, auf Heiz- und Kühlsysteme von Gebäuden sowie auf den Verkehrssektor. In diesen Bereichen soll der Anteil Erneuerbarer Energien auf 20% im Jahr 2020 erhöht werden. Deutschland soll dabei seinen Anteil auf 18% im Jahr 2020 steigern.
  • eine Richtlinie über die geologische Speicherung von CO2: Diese soll einen Rechtsrahmen für den sicheren und umweltverträglichen Einsatz von Technologien für die CO2-Abscheidung und Speicherung schaffen, wobei vor allem die unterirdische Lagerung des klimaschädlichen CO2´s umstritten ist.
Zudem werden diese Rechtstexte durch folgende ergänzt:
  • eine Verordnung, die die Senkung der CO2-Emissionen aus neuen Personenkraftwagen von 2012 bis 2015 schrittweise auf durchschnittlich 120 g/km und bis 2020 weiter auf 95 g/km vorsieht
  • eine Überarbeitung der Kraftstoffqualitätsrichtlinie
Es wird eine Reduktion der Treibhausgasemissionen aus der Produktionskette von Krafstofflieferanten bis 2020 um 6 % vorgesehen.

Diese Ziele auf EU-Ebene müssen die einzelnen Mitgliedsstaaten der EU durch nationale Gesetzgebung in ihren Ländern implementieren und damit gewährleisten, dass die vereinbarten Ziele erreicht werden.

Ergebnisse
Die EU erhoffte sich insbesondere durch das Angebot, eine Reduktion der Treibhausgasemissionen bis zu 30% anzustreben, falls andere Industrienationen ähnlich weitreichende Klimaziele formulieren würden, einen Anreiz für andere Industrienationen zu schaffen, sich den ambitionierten Zielen der EU anzuschliessen. Dies blieb allerdings bis heute aus!
Deutschland hat bis jetzt seine Klimaziele erreicht. Im Jahr 2010 bereits hatte Deutschland eine Reduktion der CO2-Ausstoßes von 22% erreicht und legte daraufhin die Messlatte höher. Bis 2020 will Deutschland nun eine Reduktion der Emissionen von 40% erreichen. Und auch insgesamt werden die Klimaziele EU weit schneller erreicht als angenommen wurde. Bis zum Jahr 2012 wurde EU-weit bereits 14% Emissionsminderung erreicht.
Jeweils aktuelle Ergebnisse der Umsetzung der Strategie Europa 2020 gibt es in den jährlichen Berichten der Nationalen Reformprogramme Deutschlands.


Dokumente
EU Klima- und Energiepaket

Interne Links
Externe Links
Internetseite der Europäischen Kommission zum Klimaschutz
Rechtsakte des Klima- und Energiepakets der EU
Europäische Kommission: Pressemitteilung, 23.04.2009

Schlagworte

Emissionshandel, Energiekonzept, Energiepolitik, Energieversorgung, Klima

Letzte Aktualisierung

26.08.2015 13:26

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