UBA: Arbeitsgruppe Agenda 21/Nachhaltige Entwicklung (Archiv)
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Im UBA hat bereits Mitte der 90er Jahre eine abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe „Agenda 21/Nachhaltige Entwicklung“ eine Studie erarbeitet und 1997 veröffentlicht, die einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeitsdiskussion in Deutschland geleistet hat. Ausgehend von den Arbeiten der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages hat das UBA vier Handlungsgrundsätze für eine nachhaltige Entwicklung formuliert:
- Die Nutzung einer Ressource darf auf Dauer nicht größer sein als ihre Regenerationsrate oder die Rate der Substitution all ihrer Funktionen.
- Die Freisetzung von Stoffen darf auf Dauer nicht größer sein als die Tragfähigkeit der Umweltmedien oder als deren Assimilationsfähigkeit.
- Gefahren und unvertretbare Risiken für den Menschen und die Umwelt durch anthropogene Einwirkungen sind zu vermeiden.
- Das Zeitmaß anthropogener Eingriffe in die Umwelt muß in einem ausgewogenen Verhältnis zu der Zeit stehen, die die Umwelt zur selbst stabilisierenden Reaktion benötigt.
- Energienutzung
- Mobilität (Verkehr)
- Nahrungsmittelproduktion
- Stoffstrommanagement (Beispiel: textile Kette)
- Konsummuster
Für die Prüfung dieser Handlungsfelder auf ihre Nachhaltigkeit haben die Autoren verschiedene Szenarien - nicht Prognosen - verwendet. Hierbei handelt es sich um mögliche Zukunftsbilder, aus denen Handlungsnotwendigkeiten und -empfehlungen abgeleitet werden. Diese Szenarien lenken die Aufmerksamkeit auf die zukünftigen Rahmenbedingungen und die verschiedenen denkbaren Entwicklungspfade. Mit Blick auf das Jahr 2010 entwerfen sie drei Szenarien:
- Status quo-Szenario - Fortschreibung der gegenwärtigen Trends
- Effizienz-Szenario - Verbesserung der technischen Effizienz
- Struktur- und Bewußtseinswandel-Szenario - Annahme umweltentlastender Verhaltensänderungen über die Verbesserung der technischen Effizienz hinaus.
- Ordnungsrechtliche Instrumente, insbesondere:
- Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes, u.a. soll die Verstromung erneuerbarer Energien rentabel gestaltet werden
- Änderung der Bundestarifordnungen Elektrizität bzw. Gas
- Weiterentwicklung eines Stromeinspeisegesetzes, damit Strom aus erneuerbaren Energien garantiert abgenommen und auch entsprechend vergütet wird
- Novellierung der Wärmeschutzverordnung mit dem Ziel, den Bedarf an Raumwärme zu senken
- Selbstverpflichtungen der Industrie, ihre Abwärme besser zu nutzen, ansonsten Wärmenutzungsverordnung.
- Finanzpolitische Instrumente, insbesondere:
- Besteuerung von Energie/CO2
- Förderung der Einführung neuer oder erneuerbarer Energien (Zuschüsse, Kredite, Steuerbegünstigungen)
- Maßnahmen zur Beseitigung des Informationsdefizits
- Maßnahmen zum „lebenslangen Lernen“, von Kindergarten/Schule bis hin zum Beruf/den Verbänden und Versorgungsunternehmen
- Maßnahmen zur Forschungsförderung und zur Markteinführung
- richtige Schwerpunktsetzung bei Forschungsförderung
- Markteinführungshilfen
- Instrumente und Maßnahmen im internationalen Rahmen
- verbindliche und konkrete Ziele für eine Verringerung der Freisetzung von Treibhausgasen und konkrete Umsetzungsschritte, zumindestens für die Industrieländer, festgesetzt werden
- bei der Entwicklungshilfe im Bereich der Energienutzung die Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit stärker berücksichtigt werden.