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UBA: Arbeitsgruppe Agenda 21/Nachhaltige Entwicklung (Archiv)

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Im UBA hat bereits Mitte der 90er Jahre eine abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe „Agenda 21/Nachhaltige Entwicklung“ eine Studie erarbeitet und 1997 veröffentlicht, die einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeitsdiskussion in Deutschland geleistet hat. Ausgehend von den Arbeiten der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages hat das UBA vier Handlungsgrundsätze für eine nachhaltige Entwicklung formuliert:


  1. Die Nutzung einer Ressource darf auf Dauer nicht größer sein als ihre Regenerationsrate oder die Rate der Substitution all ihrer Funktionen.
  2. Die Freisetzung von Stoffen darf auf Dauer nicht größer sein als die Trag­fähigkeit der Umweltmedien oder als deren Assimilationsfähigkeit.
  3. Gefahren und unvertretbare Risiken für den Menschen und die Umwelt durch anthropogene Einwirkungen sind zu vermeiden.
  4. Das Zeitmaß anthropogener Eingriffe in die Umwelt muß in einem ausgewo­genen Verhältnis zu der Zeit stehen, die die Umwelt zur selbst stabilisieren­den Reaktion benötigt.
In den ausgewählten wichtigen Feldern


  • Energienutzung
  • Mobilität (Verkehr)
  • Nahrungsmittelproduktion
  • Stoffstrommanagement (Beispiel: textile Kette)
  • Konsummuster
wurden viele bisher getrennt betrachtete Einzelprobleme in die umfassende Perspektive der nachhaltigen Entwicklung eingeordnet.

Für die Prüfung dieser Handlungsfelder auf ihre Nachhaltigkeit haben die Autoren verschiedene Szenarien - nicht Prognosen - verwendet. Hierbei handelt es sich um mögliche Zukunftsbilder, aus denen Handlungsnotwendigkeiten und -empfehlun­gen abgeleitet werden. Diese Szenarien lenken die Aufmerksamkeit auf die zukünftigen Rahmenbedingungen und die verschiedenen denkbaren Entwicklungspfade. Mit Blick auf das Jahr 2010 entwerfen sie drei Szenarien:


  1. Status quo-Szenario - Fortschreibung der gegenwärtigen Trends
  2. Effizienz-Szenario - Verbesserung der technischen Effizienz
  3. Struktur- und Bewußtseinswandel-Szenario - Annahme umweltentlastender Verhaltensänderungen über die Verbesserung der technischen Effizienz hinaus.
Welche Instrumente sich für eine nachhaltige Entwicklung eignen, wird in den Themenfeldern übergreifend erörtert. Für das Themenfeld Energienutzung schlägt das UBA folgende Instrumente vor:


  • Ordnungsrechtliche Instrumente, insbesondere:
  • Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes, u.a. soll die Verstromung erneuerbarer Energien rentabel gestaltet werden
  • Änderung der Bundestarifordnungen Elektrizität bzw. Gas
  • Weiterentwicklung eines Stromeinspeisegesetzes, damit Strom aus erneuerbaren Energien garantiert abgenommen und auch entsprechend vergütet wird
  • Novellierung der Wärmeschutzverordnung mit dem Ziel, den Bedarf an Raumwärme zu senken
  • Selbstverpflichtungen der Industrie, ihre Abwärme besser zu nutzen, ansonsten Wärmenutzungsverordnung.
  • Finanzpolitische Instrumente, insbesondere:
  • Besteuerung von Energie/CO2
  • Förderung der Einführung neuer oder erneuerbarer Energien (Zuschüsse, Kredite, Steuerbegünstigungen)
  • Maßnahmen zur Beseitigung des Informationsdefizits
  • Maßnahmen zum „lebenslangen Lernen“, von Kindergarten/Schule bis hin zum Beruf/den Verbänden und Versorgungsunternehmen
  • Maßnahmen zur Forschungsförderung und zur Markteinführung
  • richtige Schwerpunktsetzung bei Forschungsförderung
  • Markteinführungshilfen
  • Instrumente und Maßnahmen im internationalen Rahmen
Deutschland soll sein Gewicht und sein Beispiel bei internationalen Verhandlungen einsetzen, damit u.a.


  • verbindliche und konkrete Ziele für eine Verringerung der Freisetzung von Treibhausgasen und konkrete Umsetzungsschritte, zumindestens für die Industrieländer, festgesetzt werden
  • bei der Entwicklungshilfe im Bereich der Energienutzung die Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit stärker berücksichtigt werden.

Letzte Aktualisierung

14.09.2011 09:17

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