Komission: Schutz des Menschen und der Umwelt
Der deutsche Bundestag sowie die verschiedenen Parlamente der einzelnen Bundesländer können Enquete-Kommissionen berufen. Diese Kommissionen sollen sich überparteilich mit Themen auseinandersetzen und gemeinsam Antworten und Handlungsstrategien erarbeiten, die dann gemeinsam von allen Fraktionen getragen werden können.1991 beantragte die SPD-Bundestagsfraktion die Einsetzung einer Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt - Bewertungskriterien und Perspektiven für umweltverträgliche Stoffkreisläufe in der Industriegesellschaft". Am 14.2.1992 beschloss der zwölfte Bundestag dann die Einsetzung der Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt - Wege zum nachhaltigen Umgang mit Stoff- und Materialströmen". Sie hatte u.a. den Auftrag
- eine Bestandsaufnahme der wichtigsten Problemkreise der industriellen Stoffwirtschaft durchzuführen und Lösungsansätze zu erarbeiten
- wissenschaftlich begründete und gesellschaftlich konsensfähige Bewertungskriterien für vergleichende Ökobilanzen zu erarbeiten
- Anwendungsfelder, größere Stoffgruppen und Endprodukte sowohl aus der Sicht der erzeugenden und verarbeitenden Industrie als auch aus der Sicht der Endverbraucher zu bewerten
- mögliche Entwicklungsalternativen bei der Gewinnung, Verarbeitung und Entsorgung von Stoffen (Zukunftspfade) unter Berücksichtigung technischer, ökonomischer, ökologischer und sozialer Parameter darzustellen
- den chemie- und industriepolitischen Dialog zu vertiefen, um die Voraussetzung für die Bildung eines gesellschaftlichen Konsenses zu verbessern
- Empfehlungen an den Deutschen Bundestag für gesetzgeberisches und politisches Handeln abzugeben.
Die Kommission hat :
- Managementregeln für eine nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung entwickelt
- die Grundzüge eines Stoffstrommanagements skizziert
- die Akteure des Stoffstrommanagements und ihre Aufgaben (insbesondere die der Wirtschaft) benannt
- die Grundzüge einer Stoffpolitik skizziert.
Managementregeln für eine nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung
Bei ihrem Leitbild einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung gehen sie davon aus, dass das natürliche System (Ökosphäre) für das wirtschaftliche System (Technosphäre) verschiedene Funktionen ausübt, wie z.B. Ressourcen bereitzustellen oder Rückstände aufzunehmen. Dieses sog. "natürliche Kapital" begrenzt die Möglichkeiten menschlichen Wirtschaftens und läßt sich nicht ersetzen. Daher muß der natürliche Kapitalstock wenigstens konstant gehalten werden, wobei hier weniger an die Menge gedacht wird als an die Sicherung der verschiedenen Funktionen wie z.B. Ressourcenbereitstellung.
"Aus der so verstandenen Forderung nach Erhalt des natürlichen Kapitalstocks lassen sich nun auf einer ersten operativen Ebene folgende grundlegende Regeln, auch Managementregeln genannt, für den Umgang mit Stoffen formulieren. Angelehnt an die Formulierungen des Zwischenberichts (Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt", 1993, 925 f.) lauten diese Regeln:
- Die Abbaurate erneuerbarer Ressourcen soll deren Regenerationsraten nicht überschreiten. Dies entspricht der Forderung nach Aufrechterhaltung der ökologischen Leistungsfähigkeit, d.h. (mindestens) nach Erhaltung des von den Funktionen her definierten ökologischen Realkapitals.
- Nicht-erneuerbare Ressourcen sollen nur in dem Umfang genutzt werden, in dem ein physisch und funktionell gleichwertiger Ersatz in Form erneuerbarer Ressourcen oder höherer Produktivität der erneuerbaren sowie der nicht-erneuerbaren Ressourcen geschaffen wird.
- Stoffeinträge in die Umwelt sollen sich an der Belastbarkeit der Umweltmedien orientieren, wobei alle Funktionen zu berücksichtigen sind, nicht zuletzt auch die "stille" und empfindlichere Regelungsfunktion.
- Das Zeitmaß anthropogener Einträge bzw. Eingriffe in die Umwelt muß im ausgewogenen Verhältnis zum Zeitmaß der für das Reaktionsvermögen der Umwelt relevanten natürlichen Prozesse stehen."
Um zu politisch umsetzbaren Konzepten zu gelangen, bedarf es, so die Kommission, insbesondere zweierlei: zum einen muß die entwicklungspolitische Komponente des Leitbildes präzisiert werden, zum anderen müssen die ökonomischen, ökologischen und sozialen Ziele sowie ihre wechselseitigen Beziehungen geklärt werden. Erst danach können Handlungsansätze für eine Stoffpolitik abgeleitet werden.
Grundzüge eines Stoffstrommanagements
Die Enquete-Kommission des 12. Deutschen Bundestages sieht als Ansatz zur Verwirklichung einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung den aktiv gestaltenden Umgang mit Stoffen "von der Wiege bis zur Bahre", kurz das Stoffstrommanagement. So sollen Stoffströme durch eine entsprechende Änderung der Rahmenbedingungen in eine umweltverträglichere Richtung gelenkt werden. Dabei kommen die Zielvorgaben aus dem ökologischen und ökonomischen Bereich, unter Berücksichtigung von sozialen Aspekten. Stoffstrommanagement orientiert sich an Umweltzielen. Die Kommission hält allerdings die bisherigen Ansätze zur Erarbeitung solcher Umweltziele für nicht ausreichend.
Stoffstrommanagement gliedert sich in fünf Schritte (grob):
- Festlegung des Ziels
- Stoffstromanalyse (u.a. Auswahl der relevanten Stoffströme, Struktur und Mengengerüst der ausgewählten Stoffströme)
- Stoffstrombewertung (Auswahl von Bewertungsgrößen (Indikatoren), Soll-Ist-Vergleich, Festlegen von vorrangigen Maßnahmen)
- Entwicklung von Strategien (Auswahl von Maßnahmen, Analyse der Wirkung dieser Maßnahmen, Bewertung und Entscheidung über Maßnahmen)
- Durchführung und Kontrolle.
- Treibhauseffekt
- Abbau des stratosphärischen Ozons
- Photooxidantien ( Sommersmog)
- Versauerung von Böden und Gewässern
- Eutrophierung (Überdüngung) von Gewässern
- Eintrag toxischer und ökotoxischer Stoffe in die Umwelt.
Es sind zwei Hauptakteure für die weitere Entwicklung zuständig:
- Staat und
- Wirtschaft.
Die Wirtschaft ist der eigentlich handelnde Akteur, der hauptsächlich das Stoffstrommanagement durchführt. Er steht stets mit anderen Akteuren (sog. Anspruchsgruppen) in Wechselbeziehung.
Anspruchsgruppen sind Akteure, die Stoffströme durch ihr Handeln und Verhalten beeinflussen, jedoch nicht Stoffströme zielgerichtet lenken (kein Stoffstrommanagement ausüben), wie z.B. Verbraucher, Gewerkschaften oder Umweltverbände (siehe NGO), aber auch Handelsunternehmen, Banken und Versicherungen oder Wirtschaftsverbände.
Die Kommission betont dabei die pro-aktive Rolle der Wirtschaft, d.h. sie soll nicht nur auf die staatlichen Vorgaben reagieren, sondern selbst vorab handeln und ggf. staatliche Maßnahmen überflüssig machen. Der Staat sollte, so die Kommission, pro-aktiv handelnde Unternehmen belohnen und fördern.
Grundzüge einer Stoffpolitik
"Stoffpolitik umfaßt die Gesamtheit der Maßnahmen, mit denen Einfluß auf Art und Umfang der Stoffbereitstellung, der Stoffnutzung sowie der Abfallbehandlung und -lagerung genommen wird, um angesichts der Begrenztheit der Ressourcen und der eingeschränkten Belastbarkeit der Umweltmedien die stoffliche Basis der Wirtschaft langfristig zu sichern."
"Stoffpolitik hat zu beachten, daß Formen und Ausmaß der Umweltnutzung in enger Wechselbeziehung zu wirtschaftlichen und sozialen Strukturen und Entwicklungen stehen. Strategien für einen ökologischen Strukturwandel müssen die Anpassungsfähigkeit des ökonomischen und des sozialen Systems genau so berücksichtigen wie die begrenzten Umweltnutzungsmöglichkeiten."
Abschlussbericht 1993:
"Aus der so verstandenen Forderung nach Erhalt des natürlichen Kapitalstocks lassen sich nun auf einer ersten operativen Ebene folgende grundlegende Regeln, auch Managementregeln genannt, für den Umgang mit Stoffen formulieren. Angelehnt an die Formulierungen des Zwischenberichts (Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt", 1993, 925 f.) lauten diese Regeln:
(1) Die Abbaurate erneuerbarer Ressourcen soll deren Regenerationsraten nicht überschreiten. Dies entspricht der Forderung nach Aufrechterhaltung der ökologischen Leistungsfähigkeit, d.h. (mindestens) nach Erhaltung des von den Funktionen her definierten ökologischen Realkapitals.
(2) Nicht-erneuerbare Ressourcen sollen nur in dem Umfang genutzt werden, in dem ein physisch und funktionell gleichwertiger Ersatz in Form erneuerbarer Ressourcen oder höherer Produktivität der erneuerbaren sowie der nicht-erneuerbaren Ressourcen geschaffen wird.
(3) Stoffeinträge in die Umwelt sollen sich an der Belastbarkeit der Umweltmedien orientieren, wobei alle Funktionen zu berücksichtigen sind, nicht zuletzt auch die "stille" und empfindlichere Regelungsfunktion.
In Ergänzung zu diesen bereits im Zwischenbericht formulierten grundlegenden Regeln einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung ist als vierte Regel zu ergänzen:
Das Zeitmaß anthropogener Einträge bzw. Eingriffe in die Umwelt muss im ausgewogenen Verhältnis zum Zeitmaß der für das Reaktionsvermögen der Umwelt relevanten natürlichen Prozesse stehen."
(...)
"Die grundlegenden Regeln machen die fundamentale Bedeutung des Leitbildes einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung für den Umgang mit Stoffen deutlich.“
Dokumente
Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestages Schnittstellen zwischen Politik und Wissenschaft
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