IEKP: Energie und Klimaprogramm
Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung wurde am 5. Dezember 2007 von der Bundesregierung beschlossen. Es setzt eine EU-Richtlinie in gültiges nationales Recht um. Ein zweites Maßnahmenprogramm wurde am 18. Juni 2008 vom Bundeskabinett verabschiedet. Ziel ist es die CO2 Emissionen in Deutschland bis 2020 um 40 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Dazu sollen erneuerbare Energien gefördert, sodass der Anteil im Jahr 2020 bei 30% der Stromerzeugung und bei 14% der Wärmeerzeugung liegt, und der Biokraftstoffanteil moderat ausgebaut werden.Die Energieeffizienz soll gesteigert werden, indem effizientere Kraftwerke durch einen steigenden Anteil hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen gefördert werden, intelligente Stromzähler eingesetzt werden sollen und energiesparende Gebäude gefördert werden sollen, auch indem Geldmittel für Altbausanierungen zur Verfügung gestellt werden.
Zudem sollen Erneuerbare Energien gefördert werden. Es soll mehr grünen Strom (EEG) sowie mehr Biogas geben und ein Ausbau des Stromnetzes vorgenommen werden.
Im Bereich Verkehr geht es um die Förderung von Biokraftstoffen, Elektromobilität, Steuerentlastung für spritsparende Autos und Mautentlastung für "saubere Laster".
Das BMVBS ist dabei für die folgenden Maßnahmen verantwortlich:
Maßnahmen im Baubereich
Energieeinsparverordnung
- Durch die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) werden die energetischen Standards für Gebäude verschärft;
- Die primärenergetischen Anforderungen an Neubauten sollen im Durchschnitt um 30 % angehoben werden - gleiches gilt für Altbauten.
- Der verbrauchsabhängige Anteil bei der Heizkostenabrechnung wird von 50 auf 70 % erhöht. Das gilt für Gebäude, die ein bestimmtes Wärmeschutzniveau nicht überschreiten;
- Mehrfamilienhäuser nach Passivbaustandard sind in Zukunft von der Verbrauchserfassungspflicht frei gestellt.
- Förderung des energetischen Gebäudesanierungsprogramms über 2009 hinaus;
- Förderung des Austauschs von Nachtstromspeicherheizungen zugunsten moderner Heizungssysteme;
- Energetische Sanierung von Gebäuden der sozialen Infrastruktur wie Kindergärten, Schulen oder Turnhallen soll vorangetrieben werden. Hierzu stehen 600 Mio. Euro zur Verfügung (200 Mio. Bund / 400 Mio. Länder). Ziel sind 50% Primärenergieeinsparung je saniertem Gebäude.
CO2-Grenzwerte bei PKW
- Bis 2012 soll der Grenzwert EU-weit bei 120 g CO2/km erreicht werden.
- Skala mit sieben Effizienzklassen;
- Berücksichtigung der CO2-Emissionen bei der KFZ-Steuer.
- Mautsätze werden stärker nach Emissionsklassen gespreizt;
- Anreize für Nachrüstung mit Partikelminderungssystemen (Dieselrußfiltern)
- Anteil der Biokraftstoffe soll ausgebaut werden;
- Ab 2015 stärker ausgerichtet auf Minderung von Treibhausgasen als bisher.
- Prüfung eines "Markteinführungsprogrammes für effiziente Antriebstechnologien im öffentlichen Personennahverkehr"
- Batterie- und Brennstoffzellentechnologie als Schlüsseltechnologien.
Integriertes Energie- und Klimaprogramm
Bericht zur Umsetzung des IEKP´s
Interne Links
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- BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- BMU Übersicht: Gesetze, Programme und Maßnahmen
- BMU Lokale Agenda 21
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- Energie Roadmap 2050
- Energiekonzept 2050
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