Aachener Stiftung Kathy Beys

Klimaschutzgesetz NRW

Einführung

Im Rahmen des Gesetzentwurfes der Landesregierung verabschiedete der Landtag am 23. Januar 2013 das erste deutsche Klimagesetz mit den gesetzlichen Klimaschutzzielen. Mithilfe des Gesetzes sollen die Klimaschutzziele festgelegt sowie die rechtlichen Grundlagen für die Erarbeitung, Umsetzung, Überprüfung, Berichterstattung und Fortschreibung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen festgesetzt werden. Das Ziel ist die nachhaltige Verbesserung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen und die Begrenzung der negativen Folgen des fortschreitenden Klimawandels
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Gleichzeitig bietet das Gesetz die Möglichkeit auf nationaler und internationaler Ebene den Klimaschutz nachhaltig zu fördern. Das Gesetz richtet sich an öffentliche Stellen, wie die "Landesregierung, Behörden, Einrichtungen, Sondervermögen und sonstige Stellen des Landes, Gemeinden und Gemeinde- verbände sowie sonstige der Aufsicht des Landes unterstehende Juristische Personen des öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen".
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Ziele und Maßnahmen

Laut des Gesetzes soll die Gesamtsumme der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalenbis zum Jahr 2020 um mindestens 25 Prozent und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 verringert werden.
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In diesem Zusammenhang soll erstens der Ressourcenschutz, die Ressourcen- und Energieeffizienz, die Energieeinsparung und der Ausbau erneuerbarer Energien gesteigert werden.
Zweitens sollen die negativen Folgen des Klimawandels begrenzt werden, indem sektorspezifische und auf die jeweilige Region abgestimmte Anpassungsmaßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden sollen.

Konkrete Maßnahmen sind bisher noch nicht festgelegt worden, da dies der Landesregierung die Möglichkeit bietet schnell und flexibel auf Diskussionen, neue Entwicklungen, Bedürfnisse und etwaigen Nachbesserungsbedarf zu reagieren.

Klimaschutzplan

Zur Erreichung der klimapolitischen Ziele ist von der Landesregierung unter Beteiligung von gesellschaftlichen Gruppen ein Klimaschutzplan festgelegt worden, der die Maßnahmen konkretisiert und der vom Landtag beschlossen wird.

Seine Ziele setzen sich im Sinne der Nachhaltigkeit wie folgt zusammen:

  1. Zwischenziele zur Reduktion der Gesamtmenge von Treibhausgasen für den Zeitraum bis 2050;
  2. Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien, zur Energieeinsparung, zur Erhöhung der Ressourcen- und Energieeffizienz sowie des Ressourcenschutzes;
  3. eine Ermittlung und Darstellung der Potenziale und der Beiträge für die einzelnen Sektoren;
  4. nachhaltige Strategien und Maßnahmen, um die Klimaschutzziele sowie die im Klimaschutzplan genannten Zwischenziel und sektoralen Zwischenziele zu erreichen;
  5. ein verbindliches Konzept für eine insgesamt klimaneutrale Landesverwaltung,
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  6. sektorspezifische Strategien und Maßnahmen, um die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen.[/m]
Dabei soll der Klimaschutzplan versuchen Wirkungsbeiträge und Wechselwirkungen von Maßnahmen des Bundes sowie der Europäischen Union auf Nordrhein-Westfalen einzubeziehen und darzustellen. Es sollen ebenfalls Maßnahmen aus anderen Fachgebieten zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ihre Eignung hin geprüft und berücksichtigt werden.

Der Klimaschutzplan wird erstmals im Jahr 2013 erstellt und danach alle fünf Jahre fortgeschrieben.

"Neben dem Klimaschutzgesetz hat das Landeskabinett bereits im Juni 2011 auch ein umfangreiches Klimaschutz-Start-Programm und Eckpunkte für den Klimaschutzplan auf den Weg gebracht. Nordrhein-Westfalen wird damit Vorreiter beim Klimaschutz und leistet einen wichtigen Beitrag, damit die Bundesrepublik und die EU ihre Klimaschutzziele erreichen." (Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen)

Auswirkungen auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen

Mit dem Klimaschutzgesetz wird NRW zum Vorreiter beim Klimaschutz und unterstützt somit die Bundesrepublik und die EU ihre Ziele im Klimaschutz zu erreichen. Dabei hat vor allem das Bundesland Nordrhein- Westfalen als Energie- und Industrieregion eine besondere Ausgangsposition beim Klimaschutz im nationalen Vergleich. Denn bereits heute sind allein in NRW etwa 24.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Unternehmen der Erneuerbaren Energien beschäftigt, wobei die Tendenz steigend ist. Weitere Prognosen sagen voraus, dass die Zahl bis 2020 bundesweit auf etwa 500.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ansteigen wird. Dies hätte zur Folge, dass im Bereich der Umweltwirtschaft mehr Menschen beschäftigt wären als heute etwa in der Chemieindustrie. Mithilfe der Klimaschutzinitiativen sollen neue Arbeitsplätze entstehen und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes gestärkt werden.

Eine besondere Rolle bei der Umsetzung des Klimaschutzgesetzes spielen die Kommunen in NRW, die dazu verpflichtet sind Klimaschutzkonzepte zu erstellen und Vorgaben aus dem Klimaschutzplan umzusetzen. Dabei können die Kommunen in erheblichem Maße finanziell profitieren, wenn sie weiterhin versuchen mit Erneuerbaren Energien zu arbeiten.
Unterstützung erhalten die Kommunen ebenfalls von der Landesregierung durch die Förderung des European Energy Award (eea), die Bereitstellung von regionalisierten Potenzialstudien für Erneuerbare Energien (für ganz NRW), durch die Einrichtung des EnergieDialog.NRW (Beratungs- und Clearingstelle für Erneuerbare Energien), durch die kostenlose Bereitstellung eines CO2-Bilanzierungstools sowie durch diverse Beratungsangebote und Förderhilfen.

Da der NRW-Klimaschutzplan ein zentrales Element der neuen Klimaschutzpolitik ist, wurde dieser in einem großangelegtem Dialogverfahren erarbeitet. So entwickelten mehr als 400 Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft rund 360 Maßnahmenvorschläge zum Erreichen der NRW-Klimaschutzziele. Bis zum 31. März 2014 hatten alle Bürgerinnen und Bürger zudem die Gelegenheit, die Maßnahmenvorschläge online zu einzusehen und zu kommentieren um so an der Erstellung des Klimaschutzplans mitzuwirken. Die Ergebnisse dieses Dialogverfahrens werden gegenwärtig ausgewertet und der Landesregierung übergeben, die den Klimaschutzplan entwirft und dem Landtag zur Abstimmung vorlegt.


Dokumente
Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen

Interne Links
Externe Links
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
FAQs zum Entwurf für ein Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen (Klimaschutzgesetz NRW)
Klimafakten.de

Schlagworte

Gesetze, Klimaschutz, Klimawandel, Nordrhein-Westfalen, Prävention, Zivilisation

Letzte Aktualisierung

29.09.2015 08:09

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