Aachener Stiftung Kathy Beys

WACLAC: Weltversammlung der Städte und Gemeinden

World Associations of Cities and Local Authorities Coordination (WACLAC)
Die kommunale Selbstverwaltung als kleinste "Zelle" gelebter Demokratie braucht besondere Unterstützung. Auch bei der Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung spielen die Kommunen eine Schlüsselrolle. So betont die Agenda 21 mit einem eigenen Kapitel die besondere Verantwortung und Zuständigkeit der Lokalbehörden für die Umsetzung der Ziele von Rio ("Lokale Agenda 21").

Die Kommunen, insbesondere in Europa, verstehen sich nicht nur als unterster Vertreter hoheitlicher Belange, sondern bemühen sich schon seit langem um eine angemessene Berücksichtigung ihrer Eigenständigkeit, die sich in kommunaler Selbstverwaltung mit dazugehörigem eigenen Haushaltsrecht wiederspiegelt. Sie haben daher daran gearbeitet, ihre "Autonomie" auch im politischen Raum auf europäischer Ebene zu befestigen.

Mitte der 80er Jahre hat der Europarat eine "Europäische Charta der Kommunalen Selbstverwaltung" erarbeitet, die zur Grundlage der Gemeinderechte - auch in den Mittel- und Osteuropäischen Reformstaaten - wurde. Sie wurde 1985 vom Europarat als Europäische Konvention verabschiedet. Mittlerweile haben beinahe alle EU-Mitgliedstaaten die Charta ratifiziert.

Am 30. und 31. Mai 1996, am Vorabend der 2. Konferenz der Vereinten Nationen über Menschliche Siedlungen (Habitat II) in Istanbul, wurde eine neue Initiative eingeleitet. Beteiligt waren u.a. große internationale Städte-Organisationen wie der Verband der Partnerstädte (UTO) oder die Konferenz der Weltstädte. Dort hoben sie eine eigene Organisation aus der Taufe: die Weltversammlung der Städte und Gemeinden (WACLAC) (World Associations of Cities and Local Authorities Coordination).

Im Rahmen der Beratungen der Habitat II-Konferenz rief die WACLAC (World Associations of Cities and Local Authorities Coordination) die internationale Gemeinschaft dazu auf, Schritte zu unternehmen, “um in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den die Gemeinden vertretenden Verbänden eine weltweite Charta der Kommunalen Selbstverwaltung abzufassen, die zur Orientierung für alle nationalen Regierungen und internationale Organe die Grundprinzipien darlegen sollte, auf die sich jedes demokratische System kommunaler Verwaltung gründet.”

Im Anschluss an die unmittelbar auf HABITAT II folgenden Verhandlungen und anlässlich der 16. Sitzung der UNCHS (UN-Kommission für Menschliche Siedlungen) haben UNCHS und WACLAC am 29. Juli 1997 in New York eine Absichtserklärung unterzeichnet, die beide Parteien dazu verpflichtet, mit den Arbeiten zur Abfassung einer Weltcharta als einer von vier vorrangigen Aufgaben zu beginnen. Ein im Oktober 1998 von diesen beiden Organisationen erstellter erster Entwurf für eine "Weltcharta der Lokalen Selbstverwaltung" wurde auf sieben regionalen Konferenzen mit Vertretern aus über 100 Nationen aus Asien, Afrika, Amerika und Europa diskutiert. Nach Erörterung einer Vielzahl von Verbesserungsvorschlägen konnte man sich Anfang April 2000 auf einer Redaktionskonferenz mit Sprechern aus allen Kontinenten in Nairobi auf einen aktualisierten Entwurf einigen, der an alle rund 190 Mitgliedstaaten verschickt wurde.

"Den Kommunalen Spitzenverbänden gelang es jedoch nicht im Vorbereitungsausschuss (Prepcom) einen Verhandlungsauftrag für die Aushandlung einer "Weltcharta für die kommunale Selbstverwaltung" zu erreichen. Trotz zahlreicher Unterstützung, auch der deutschen Teilnehmer, scheiterte das Anliegen an dem Widerstand Chinas und den USA. Die Ablehnung Chinas beruhte auf substantiellen Gründen, während die USA Bedenken gegen das völkerrechtliches Instrument einer Charta vorbrachten. Die Europäische Union hingegen ließ im Plenum eine Erklärung zu Protokoll geben, in der sie sich ausdrücklich für die Aushandlung einer Weltcharta aussprach. Mit Hilfe der EU-Länder gelang es schließlich den Entwurf der Weltcharta auf die formelle Tagesordnung der UN-Sondergeneralversammlung (SGV), die für Juni 2001 geplant ist, zu setzen", so der Rat der Gemeinden und Regionen Europas. Er bietet den Text der Weltcharta (revidierte Fassung, Stand: Mai 2000) auf seiner Webseite an.

Auf der UN-Sondergeneralversammlung vom 6.-8.6.2001 zu Istanbul+5 (Habitat II) wurde die Weltcharta nicht beschlossen. Man einigte sich vielmehr nur auf die Einrichtung eines Interregierungsforums, um über Richtlinien für lokale Selbstverwaltung zu beraten:

"37. We further resolve to empower local authorities, non-governmental organizations and other Habitat Agenda partners, within the legal framework and according to the conditions of each country, to play a more effective role in shelter provision and in sustainable human settlements development. This can be achieved through effective decentralization, where appropriate, of responsibilities, policy management, decision-making authority and sufficient resources, where possible including revenue collection authority to local authorities, through participation and local democracy as well as through international cooperation and partnerships. In particular, the effective role of women in decision-making in local authorities should be ensured, if necessary through appropriate mechanisms.

[In this context, we agree to establish an intergovernmental forum to deliberate on guiding principles of local self-government with a view to reaching a consensus on an enabling international framework that would guide national legislative reforms leading to effective decentralization policies.]"


Interne Links
Externe Links
WACLAC-Homepage
Pressemitteilung der UN-Vollversammlung GA/9877 vom 6.8.2001
online: Deklaration von Istanbul+5 Entschließung der UN-Sondergeneralversammlung zu Istanbul+5: "Decision 2/1: Draft declaration on cities and other human settlements in the new millennium"
UN-Server mit Dokumenten zu Habitat II

Schlagworte

Stadtentwicklung

Letzte Aktualisierung

29.09.2015 08:26

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