Aachener Stiftung Kathy Beys

Ökologischer Landbau

Was zeichnet den ökologischen Landbau aus ?

Der ökologische Landbau lässt sich als eine besonders ressourcenschonende und umweltverträgliche Wirtschaftsform beschreiben, die sich am Prinzip der Nachhaltigkeit orientiert. Im Fokus steht bei dieser Wirtschaftsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel. Ein wichtiger Kernpunkt des ökologischen Landbau ist jedoch neben dem Verzicht auf Chemie, die aktive Förderung natürlicher Bodenfruchtbarkeit durch vielfältige Fruchtfolgen mit bewusster Aussaat verschiedener Pflanzengemengen sowie durch eine differenzierte und schonende Bodenbearbeitung. Auch die artgerechte Tierhaltung nimmt im Ökolandbau eine zentrale Rolle ein. Neben verbesserten Haltungsformen für die Tiere liegt die Konzentration dabei auf einer hofeigenen, vielfältigen Futtergrundlage.

Mit 6,6 Milliarden Euro Umsatz im Jahre 2011 zählt Deutschland zu den größten zu den größten Märkten für Bio-Produkte in Europa. Das Bio-Siegel soll hierbei Transparenz schaffen und als eine Orientierungshilfe in dem Zertifikaten-Dschungel fungieren. Kontrolliert werden die Öko-Produkte vor allem auf der Basis des Lebensmittel- und Futtermittelrechts und durch die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau.

Agrarumweltmaßnahmen

Agrarumweltmaßnahmen stellen ein grundlegendes Instrument zur Erreichung von Umweltzielen in der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik dar. Der Rechtsrahmen der Europäischen Union schreibt Agrarumweltmaßnahmen als festen Bestandteil der ländlichen Entwicklungsprogramme vor.
Neben dem Beitrag zum Klimaschutz haben diese Maßnahmen vor al­lem auch den Erhalt oder die Steigerung der biologischen Vielfalt, die Verbesserung der Bo­denstruktur, die Verringerung der Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinträge – vor allem auch an sensiblen Gewässern – zum Ziel. Agrarumweltmaßnahmen sowie deren Förderung sind ein integraler Bestandteil der Förderung der nationalen Strategie der Bundesrepublik Deutschland zur Entwicklung ländlicher Räume. So wird etwa ein Viertel der in Deutschland im EU-Programmzeitraum 2007 bis 2013 für die ländliche Entwicklung zur Verfügung stehenden Finanzmittel für die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen eingesetzt.

Im Rahmen der Agrarumwelt- oder Tierschutzmaßnahmen verpflichten sich Landwirte freiwillig, für ei­nen Zeitraum von fünf Jahren vorher festgelegte besonders umweltfreundliche Bewirtschaftungsverfahren und/oder umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren auf ihrem Betrieb einzuhalten. Die damit verbundenen Auflagen müssen über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen hinausgehen. Nehmen Landwirtschaftliche Betriebe an solchen Maßnahmen teil, erhalten diese eine Förderung zum Ausgleich der mit den besonderen Anforderungen an die Bewirtschaftungs- oder Haltungsverfahren verbundenen zusätzlichen Kosten und der Einkommensverluste (zum Beispiel geringere Erträge in Folge der Reduzierung der Düngung oder der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln).

Landwirtschaftliche Betriebe die sich dazu entschließen auf chemisch-synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel zu verzichten tragen nicht nur zu gesellschaftlichen Leistungen bei sondern auch zu folgenden Punkten:
  • Verbesserung der Bodenstruktur, zum Schutz des Bodens vor Wasser- und Winderosion und zum vorbeugenden Hochwasserschutz,
  • Erhalt der biologischen Vielfalt durch Bewahrung der natürlichen Lebensräume
  • Gewässerschutz durch Verringerung der Dünge- und Pflanzenschutzmittelein­träge
  • Klimaschutz durch Reduzierung der Treibhausgasemissionen
  • Pflege und zum Erhalt der Kulturlandschaft

Das Öko-Landbaugesetz

Das Öko-Landbaugesetz (ÖLG) dient in Deutschland zur Bündelung bestimmter Vollzugsaufgaben im ökologischen Landbau und soll die Effizienz der Durchführung der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau verbessern. Verkündet wurde das Öko-Landbaugesetz am 15. Juli 2002 im Bundesgesetzblatt. Am 1. Januar 2009 wurde es dann durch neuen Wortlaut an die neuen EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau angepasst.

Inhalte
  • Meldepflichten: Das Gesetz legt fest, dass Unregelmäßigkeiten oder Verstöße im Sinne der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau stets durch Kontrollstellen gemeldet werden müssen und diese an die für das jeweilige Unternehmen zuständige Behörde weiterzuleiten sind. In Bezug auf die Informationspflicht in anderen Fällen von Unregelmäßigkeiten haben die Länder im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Überwachung der Kontrollstellen jeweils eigenständige Regelungen getroffen. Dies schließt auch die Fälle ein, in denen die beanstandeten Erzeugnisse aus einem anderen Mitgliedstaat der EU stammen. Jede Kontrollstelle muss ein Verzeichnis der in ihre Kontrolle einbezogenen Unternehmen leiten und dieses im Internet den zuständigen Behörden, den Wirtschaftsbeteiligten und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Auch sind die Kontrollstellen dazu verpflichtet nicht nur den zuständigen Behörden Bericht zu erstatten, sondern müssen auch untereinander die notwendigen Auskünfte erteilen.
  • Bündelung von Vollzugsaufgaben: Durch das Gesetz sind verschiedene Vollzugsaufgaben bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gebündelt. Zu diesen zählt die Zulassung der in Deutschland tätigen privaten Kontrollstellen einschließlich Erteilung der Codenummer und Entzug der Zulassung, Erteilung von Genehmigungen für die Vermarktung von aus Drittländern eingeführten Öko-Erzeugnissen und die vorläufige Zulassung der Verwendung nichtökologischer Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs.
  • Kontrollpflicht in der Außer-Haus-Verpflegung: Gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen, wie Gaststätten, Kantinen, Großküchen, unterliegen, den Kontroll- und Kennzeichnungsvorschriften der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau, wenn sie Öko-Produkte gewerbsmäßig in Verkehr bringen.
  • Straf- und Bußgeldvorschriften: Wird gegen die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau verstoßen drohen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder bis zu 30.000 Euro Geldbuße. Dies gilt besonders für die missbräuchliche Nutzung der Kennzeichnung und Werbung von Öko-Erzeugnissen.

Öko-Betriebe in Deutschland

Ende des Jahres 2009 wirtschafteten in Deutschland 21.047 landwirtschaftlich ökologische Betriebe auf 947.115 Hektar Fläche nach den Bestimmungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Hierbei handelt es sich um 5,7 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die meisten landwirtschaftlichen Öko-Betriebe in Deutschland sind in Verbänden organisiert. Zu den größten Vertretern gehören neben Bioland und Demeter, weitere Organisationen wie Naturland, Biokreis, ECO-VIN-Bundesverband ökologischer Weinbau, Gäa, Ecoland und Biopark.
Im Jahre 2002 wurde durch Vertreter der Öko-Verbände, der ökologischen Lebensmittelverarbeiter und des Handels, der "Bund Ökologischer Lebensmittelwirtschaft" (BÖLW) als Spitzenverband für die gesamte Biobranche gegründet.
Die Richtlinien der deutschen Bioanbau-Verbände sind dabei in manchen Punkten strenger als die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. So kann zum Beispiel nach den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau ein Betrieb unter bestimmten Umständen teilweise auf ökologischen Landbau umgestellt werden, während die Verbände immer eine Umstellung für den gesamten Betrieb vorschreiben. Die Umstellung des gesamten Betriebes ist dabei Voraussetzung für die Förderung in Deutschland.


Dokumente

Grundwissen zum Ökolandbau
EU-Verordnung Ökologischer Landbau
Gegenüberstellung von ökologischem und konventionellem Landbau

Interne Links

Externe Links

Ökolandbau
BMELV - Ökologischer Landbau
BÖLN
Ist Bio wirklich besser ?
Der Bio-Mythos

Schlagworte

Agrarpolitik, Ernährung, Landbau, Landwirtschaft, Öko Landbau, Ökologie, Ökologischer Landbau

Letzte Aktualisierung

20.03.2017 13:40

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