Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre
Der deutsche Bundestag sowie die verschiedenen Parlamente der einzelnen Bundesländer können Enquete-Kommissionen berufen. Diese Kommissionen sollen sich überparteilich mit Themen auseinandersetzen und gemeinsam Antworten und Handlungsstrategien erarbeiten, die dann gemeinsam von allen Fraktionen getragen werden können.Im Jahr 1987 beantragten die Fraktionen von CDU/CSU und FDP eine Enquete-Kommission zum Thema "Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre", während DIE GRÜNEN eine Enquete-Kommission zum Thema "Langfristiger Klimaschutz" einrichten lassen wollten. Nach Beratung in verschiedenen Ausschüssen einigten sich alle Fraktionen auf die Einsetzung einer Enquete "Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre". Sie bestand aus neun Abgeordneten des Bundestages und neun externen Experten. Ihre Aufgabe bestand darin, eine Bestandsaufnahme über die globalen Veränderungen der Erdatmosphäre vorzunehmen und den Stand der Ursachen- und Wirkungsforschung festzustellen sowie mögliche nationale und internationale Vorsorge- und Gegenmaßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt vorzuschlagen.
In einem ersten Bericht von 1988 legte die Enquete-Kommission Ergebnisse für vordringliche und überschaubare Bereiche vor. Besonderes Augenmerk richtete sie dabei auf den Ersatz von FCKW und auf konkrete Maßnahmen zur rationellen Energieverwendung.
Der zweite Bericht der Enquete-Kommission vom Mai 1990 befasst sich schwerpunktmäßig mit der Zerstörung der tropischen Wälder. Die Kommission empfiehlt darin ein Sofortprogramm, eine Internationale Konvention zum Schutz der tropischen Wälder und die Gründung eines Internationalen Treuhandfonds. Bis zum Jahr 2010 soll die Vernichtung der Tropenwälder gänzlich gestoppt und bis 2030 der Waldbestand in den Tropen durch Wiederaufforstung wieder auf den Wert von 1990 zurückgeführt werden.
Ihr Abschlussbericht von 1990, Schutz der Erde, umfasst rund 1.700 Seiten. Die Handlungsempfehlungen im Überblick (nicht im Detail) für internationale, EU-weite und nationale Maßnahmen sowie für die Ausgestaltung einer Internationalen Konvention über Klima und Energie umfassen allein 50 Seiten.
Sie schlägt u.a. Reduktionsziele zur Verminderung der energiebedingten CO2-Emissionen bis zu den Jahren 2005 und 2050 vor, weltweit gesamt (-5%/-50%), gestaffelt für Entwicklungsländer zusammen (+50%/+70%), EU insgesamt (-20 bis -25%/-80%) sowie westliche und östliche Industrieländer insgesamt (-20%/-80%) und wirtschaftsstarke westliche Industrieländer mit derzeit besonders hohen CO2-Emissionen pro Einwohner (-30%/-80%). Dabei sollen die Entwicklungsländer bezogen auf den Stand in 1987 sogar noch mehr CO2 freisetzen dürfen als 1987; Ziel ist hier, die jährlichen Wachstumsraten zu vermindern.
Zum Erreichen der nationalen Reduktionsziele schlägt die Enquete-Kommission neben Sofortmaßnahmen die Überprüfung und ggf. erforderliche Novellierung folgender klimarelevanter Gesetze vor: Energiewirtschaftsgesetz, Energieeinspargesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), 3. Verstromungsgesetz, Sozialwohnungsbaugesetz, Abfallgesetz u.a. und Verordnungen wie Wärmeschutzverordnung, Bundestarifordnungen für Elektrizität und Gas, Abwärmenutzungsverordnung, Heizungsanlagenverordnung, die Verordnungen für Groß- und Kleinfeuerungsanlagen sowie die TA Luft und andere.
Um die Reduktionsziele zu erreichen, hält die Kommission ein Mischkonzept aus Abgaben (Sonderabgaben oder Steuern), Anreizen (Förderung u.a. der Kraft-Wärmekopplung) und sektorspezifische Maßnahmenbündel (Heizwärmebereich, Verkehr, Industrie, (...)) für erforderlich. Die Kommission empfiehlt weiter den möglichst schnellen Auf- und Ausbau von Institutionen wie Energiesparagenturen. Sie sollen u.a. potentielle Geldgeber aktivieren, bestehende Organisationen unterstützen und insbesondere Fortbildung und Information und Beratung durchführen.
Dokumente
- Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestages Schnittstellen zwischen Politik und Wissenschaft
- Erste Beschlußempfehlung und Bericht
- Enquete-Kommissionen
- Deutsche Politik
- CO2 Belastung
- CO2 Fußabdruck
- Klimaschutzgesetz NRW
- Klimawandel und Klimaschutz