"5. In Belgien muss nunmehr alle vier Jahre, auf Grundlage des Föderalen Berichts zur
nachhaltigen Entwicklung, ein Föderaler Plan zur nachhaltigen Entwicklung festgelegt werden. Das Wissen und die Daten, über die die Verwaltung bereits verfügt, sind soweit wie nur möglich valorisiert worden, um die Politiken und Maßnahmen auszuarbeiten. Dies ist von Bedeutung, um eine nachhaltige Entwicklung anzustreben, die sowohl die Menschen als auch die Mittel bestmöglich valorisiert. Der Plan wird innerhalb des allgemeinen, durch die Agenda 21 festgelegten Rahmens und in einer Perspektive der Wirksamkeit und der internen Kohärenz der auf diesem Gebiet durch Belgien angestrengten Politik ausgearbeitet.
6. Vor diesem Hintergrund hat der erste Föderale Plan zur nachhaltigen Entwicklung die Form eines Rahmenplans angenommen. Er ist demgemäss den verschiedenen sektoriellen, wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Plänen und Politiken übergeordnet (ohne dabei deren jeweilige Spezifizität zu beeinträchtigen), die auf föderaler Ebene Anwendung finden, um ihnen eine globale und kohärente Dynamik zu verleihen, die auf die nachhaltige Entwicklung zielt. Gewisse, im Föderalen Bericht zur nachhaltigen Entwicklung formulierte methodologische Vorschläge sind vom abteilungsübergreifenden Kommission für nachhaltige Entwicklung (CIDD - ICDO) verabschiedet worden und eine Auswahl vorrangiger Themen im Rahmen der vierzig Großthemen (oder Kapitel), denen die Agenda 21 gewidmet ist, hat stattgefunden. Die Struktur dieses Plans lautet wie folgt:
7. der erste Teil des Plans stellt die Prinzipien, Themen und Zielsetzungen bzw. „Endziele“ der Politiken der nachhaltigen Entwicklung vor, wobei dieser erste Plan dazu dienen soll, deren Wirksamkeit und Kohärenz zu verbessern;
8. der zweite Teil behandelt die föderalen Politiken hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Elemente einer nachhaltigen Entwicklung;
9. der dritte Teil des Plans, als Ergänzung des zweiten Teils, stellt die fachübergreifenden föderalen Politiken (oder Möglichkeiten der Umsetzung) vor, die die Politiken hinsichtlich der Verwirklichung Ziele der nachhaltigen Entwicklung unterstützt;
10. der vierte Teil des Plans ist insbesondere den föderalen Politiken gewidmet, die die Mitwirkung der großen sozialen Gruppen an der Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung fördern;
11. der letzte Teil stellt schließlich die Prinzipien und Leitlinien vor, die die Akteure des durch den Plan eingeleiteten Änderungsprozesses lenken werden: von den Kinder-Gemeinderäten bis hin zum Premierminister, ohne dabei die Behörden, die wissenschaftliche Gemeinschaft und den Rest der Zivilgesellschaft zu vergessen."
"Dieser zweite Teil des Plans besteht also aus vier großen Abschnitten, die selbst mehrere Themen umfassen; 1. AKTIONEN IN DEN BEREICHEN KONSUM- UND PRODUKTIONSMUSTER: Politik zur Information, Bildung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit- Produktpolitik- Konsumpolitik der öffentlichen Verwaltungen; 2. AKTIONEN IN DEN BEREICHEN ARMUT UND SOZIALE AUSGRENZUNG, ÜBERSCHULDUNG, GESUNDHEITSWESEN: Politiken zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung- Politik zur Reduzierung der Überschuldung-, Gesundheits-, Umweltpolitik; 3. AKTIONEN IN DEN BEREICHEN LANDWIRTSCHAFT, MEERESUMWELT, BIOLOGISCHE VIELFALT: Politik zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft- Politik zum Schutze und zur Bewirtschaftung der Meeresumwelt- Politik zur Bewahrung der biologischen Vielfalt; 4. AKTIONEN IN DEN BEREICHEN ENERGIE, VERKEHR, OZON UND KLIMAÄNDERUNGEN, Politik zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der Energie- Politik zur Förderung einer mit der nachhaltigen Entwicklung des Verkehrswesens zu vereinbarenden Mobilität, Politik zum Schutze der Atmosphäre
"1. Aktionen in den Bereichen Konsum- und Produktionsmuster...
1.2. Aktionsplan
1.2.1. Strategische Ziele
91. Um die in der
Agenda 21 eingegangene Verpflichtung einzuhalten, nachhaltige Verbrauchsmuster in Belgien einzuführen, wird die Regierung die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die folgenden strategischen Ziele bis 2003 zu erreichen.
92. Im Bereich der Agrar- und Ernährungswirtschaft wird die Regierung weiterhin die Qualität der vermarkteten Nahrungsmittel gewährleisten, und zwar mit dem Ziel des Schutzes der menschlichen Gesundheit, des Umweltschutzes und der Wiederherstellung, bzw. Förderung, des Rufes unserer Produkte im Ausland. Die Regierung hat ebenfalls folgende Ziele festgelegt:
93. einen
Marktanteil von 4% für die Erzeugnisse der biologischen Landwirtschaft bis 2003. In den Behörden werden die Erzeugnisse der biologischen Landwirtschaft ebenfalls 4% der Gesamtheit der Nahrungsmitteleinkäufe darstellen und die Kantinen der Behörden werden täglich eine Mahlzeit auf Grundlage biologischer Lebensmittel anbieten;
94.
einen Marktanteil von 4% bis 2003 für die Produkte, die als aus einer sozial verantwortlichen Produktion stammend ausgewiesen sind. In den öffentlichen Verwaltungen werden diese Produkte ebenfalls 4% der Gesamtheit der Lebensmitteleinkäufe darstellen müssen;
95. zur Verbesserung der menschlichen Gesundheit sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die belgischen Verbraucher anzuregen, sich auf ausgewogenere Weise zu ernähren. Diese Politik wird insbesondere darauf zielen,
den Anteil an frischem Gemüse und Obst, das die Belgier verbrauchen, zu steigern (eine Steigerung von ca. 8 kg pro Person und pro Jahr zwischen 1999 und 2003), um schließlich den europäischen Durchschnitt zu erreichen, sowie den überschüssigen Anteil an Kohlehydraten, Lipiden und Proteinen tierischen Ursprungs im Verbrauch zu reduzieren. Hinsichtlich der Kohlehydrate wird man darauf achten, dass der Anteil an schnell aufnehmbaren Zucker zugunsten komplexer Kohlehydrate vegetarischen Ursprungs wie z.B. Getreide, Knollengewächse und Hülsenfrüchte gesenkt wird.
96. Hinsichtlich des für gewisse Produktkategorien auf europäischer Ebene festgelegten europäischen Umweltzeichens sollen Maßnahmen ergriffen werden, um im
Jahre 2004 mindestens 10 importierte oder in Belgien hergestellte Produkte, die dieses europäische Umweltzeichen tragen, auf dem belgischen Markt einzuführen.
97. Die Gewährleistung der Qualitätskontrolle der landwirtschaftlichen Erzeugnisse durch das föderale Amt für Ernährungssicherheit, sowohl per Sektor als auch per Einzelunternehmen, u.a. anhand der weiteren Einführung integrierter Selbstkontrollsysteme. Um eine wirksame Kontrolle der Nahrungskette zu gewährleisten, ist ein
System zur genauen Rückverfolgbarkeit notwendig.
98. Im Bereich der Energie, um den Verpflichtungen von Kyoto nachzukommen und im Einklang mit den Zielen und Maßnahmen, die im Abschnitt „Energie, Verkehr, Ozon und Klimaänderungen“ dieses Plans erwähnt werden, wird die angestrengte Politik darauf zielen, den
Verbrauch der Haushalte um 7,5% in 2010, im Vergleich zu 1990, und der öffentlichen Verwaltungen um 10% für die Gesamtheit der Gebäude in 2004, im Vergleich zu 1999,
zu reduzieren.
99. Im Bereich des Wassers, im Rahmen einer kollektiven Anstrengung zur Reduzierung des Wasserverbrauchs, werden die föderalen Behörden ihren
Wasserverbrauch um 6 m³ pro Beamten bis 2004, im Vergleich zu 1999, reduzieren.
100. Diese Regierungspolitik der administrativen Vereinfachung wird noch verstärkt werden. Diese Politik muss zu einer
beträchtlichen Reduzierung (25%) des Papierverbrauchs der föderalen Verwaltung führen.
101. Im Bereich der Abfälle dürften die im Rahmen des vorliegenden Plans ergriffenen Maßnahmen die Zielsetzungen hinsichtlich der Reduzierung, der Sortierung und des Recyclings der Abfälle, die die Regionen in ihren jeweiligen Plänen festgelegt haben, unterstützen. Die föderale Regierung wird ebenfalls zur Vorsorge hinsichtlich der Abfälle beitragen, insbesondere durch die Anwendung des Gesetzes über die Produktnormen sowie durch fiskale Instrumente.
Die föderalen Behörden verpflichten sich ihrerseits, die Menge unsortierter Abfälle pro Beamten um 30 kg in 2003, im Vergleich zu 1999, zu reduzieren und den Einkauf von abfallverhütenden Produkten zu fördern.
102. Im Bereich der Einhaltung der Grundrechte der Arbeiter und der sozioökonomischen Entwicklung wird Belgien ein
soziales Gütezeichen entwickeln, das für Güter und/oder Dienstleistungen bestimmt ist, die unter Einhaltung der folgenden Grundübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation erzeugt werden (IAO). Es wird auch die Gütezeichen fördern, die einen
fairen Handel unterstützen. Auf Grundlage seiner Erfahrung wird es die Annahme dieser Gütezeichen sowohl auf europäischer als auch auf multilateraler Ebene fördern. Das Ziel besteht darin, die Arbeitsbedingungen in Belgien und im Rest der Welt zu verbessern und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Bevölkerungen der Entwicklungsländer zu unterstützen (siehe auch Teil 3. Außenhandel).
103. Die Aktivitäten der Güter- und Dienstleistungserzeugung, insbesondere in den öffentlichen Verwaltungen, werden die soziale Eingliederung begünstigen und somit die
Verwirklichung der Ziele zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung unterstützen (siehe Abschnitt 2).
104. Die Überwachung dieser Zielsetzungen wird durch eine Reihe vorhandener und zu entwickelnder
Indikatoren gewährleistet werden müssen:
105. allgemeine Indikatoren über die wirtschaftliche Entwicklung: das
Bruttoinlandprodukt (BIP) pro Einwohner, die Aufteilung des BIP zwischen Primär-, Sekundär- und Tertiärsektor, die
Inflationsrate, das Verhältnis zwischen Staatsverschuldung und BIP. Außerdem sind andere allgemeine Indikatoren zu entwickeln, zum Beispiel: (i) Haushalts- und Konvergenzindikatoren, die die aufgrund des föderalen Plans erzielten Fortschritte sowie die Auswirkungen des föderalen Plans auf die Umsetzung des Stabilitätspaktes auf europäischer Ebene messen; (ii) Indikatoren über die finanzielle und strukturelle Sanierung des globalen Wirtschaftsgefüges, als unerlässliche Bedingungen zur finanziellen und währungspolitischen Umsetzung des föderalen Plans; (iii) Indikatoren über die Marktdurchdringungsrate und das technologische Wachstumspotenzial unserer Unternehmen aufgrund der günstigen Verflechtung der sozialen und umweltbezogenen Wirtschaftskomponenten;
106.
Indikatoren über den Güter- und Dienstleistungsverbrauch der Haushalte und der öffentlichen Verwaltungen. Die wichtigsten13 sind: im Ernährungsbereich, die Entwicklung des Vertriebs von Erzeugnissen der biologischen Landwirtschaft und des gerechten Handelsverkehrs, sowie die Preisentwicklung bei diesen Erzeugnissen und die Nahrungsmittelzusammensetzung in Belgien (Verbrauch an Fleisch, Fisch, Getreide, Obst, Gemüse in kg/Einwohner und an Nährstoffen (Kalorien, Proteine, Kohlenhydrate und Lipide)); im Abfallbereich, die Erzeugung von Abfällen per Einwohner sowie die Recycling- und Wiederverwertungsraten für die verschiedenen Abfallsorten auf Haushaltsebene; im Bereich des Wassers, das Ausmaß der Wasserextraktion als Prozentsatz der verfügbaren Ressourcen und die Entwicklung des Wasserpreises; im Energiebereich, die Aufteilung des Verbrauchs der Haushalte pro Funktion (Heizung, elektrische Anwendungen, Verkehr) und pro Energieart (Gas, Heizöl, Strom) sowie die Entwicklung des Energiepreises. Mehrere Indikatoren über den Wasser-, Energieverbrauch und die Abfallerzeugung in den öffentlichen Verwaltungen werden Gegenstand eines Lageberichts sein (siehe Konsumpolitik der öffentlichen Verwaltungen). Indikatoren über die Befriedigung der Grundbedürfnisse (Wasser, Energie usw.) werden ebenfalls beobachtet werden müssen, und zwar sowohl in den Entwicklungsländern als auch in den Industrieländern, wobei dies auch für Indikatoren über die Verteilung des Verbrauchs innerhalb Belgiens sowie zwischen Industrie- und Entwicklungsländern zutrifft;
107.
Indikatoren über die Qualität der verbrauchten Güter, die insbesondere die Güte und die Wirksamkeit der Kontrollen der Produktionsketten, insbesondere der Nahrungskette, bezeugen werden. Die Regierung verpflichtet sich dazu, solche Indikatoren im Laufe der Umsetzung dieses Rahmenplans, in Zusammenarbeit mit den Organisationen derjenigen auszuarbeiten, die die relevanten Produkte vermarkten;
108.
Indikatoren im IPP-Bereich (Integrierte Produktpolitik), ÖPE-Bereich (Öko-Produktentwicklung) sowie über produktive Strukturen, um eine harmonische Entwicklung zwischen dem Wachstums- und Innovierungspotenzial (in technischer, menschlicher und finanzieller Hinsicht) unserer Unternehmen und den neuen Realitäten des Marktes zu begünstigen;
109. und schließlich
Indikatoren zur direkten Bestimmung eines Zusammenhangs zwischen der Gesamtheit der nicht erneuerbaren Ressourcen des Ökosystems und ihres Verbrauchs durch den Menschen. Diese Daten könnten zur Entwicklung von sozioökonomischen Auswirkungs-Indikatoren führen.
1.2.2. Politiken
110. Zum Erreichen der oben angeführten Ziele sollen drei Politiken umgesetzt werden: eine
Informations-, Bildungs- und Bewusstseinsbildungspolitik hinsichtlich des nachhaltigen Konsums, um die Haushalte dazu zu bringen, angemessenere Verhaltensweisen anzunehmen, ohne jedoch dabei die freie Wahl einzuschränken, eine Produktpolitik, insbesondere zielend auf die Vermarktung von Produkten, die weniger, nicht erneuerbare Ressourcen verbrauchen und weniger Abfälle erzeugen, und schließlich eine Politik, die sich um das umweltbezogene und soziale Management der öffentlichen Verwaltungen kümmert. Die unter den anderen Themen dieses Plans erwähnten Maßnahmen, insbesondere im Landwirtschafts-, Energie- und Verkehrsbereich, werden ebenfalls zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen. ..."