Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist seit April 2000 in Kraft. In den Jahren 2004, 2009 und 2011 gab es Gestzesnovellen, um dem sich schnell und dynamisch ändernden Markt der Erneuerbaren Energien weiterhin gerecht zu werden. Die 3. Gesetzesnovelle wurde dem Bundestag am 06.06.2011 im Zuge der Energiewende vorgelegt und am 30.06.2011 beschlossen. Seit dem 01.07.2011 ist diese Novelle 2012 in Kraft.Im EEG wird geregelt, dass Strom aus erneuerbaren Energiequellen, wie Wind- oder Solarenergie, bevorzugt in das Stromnetz eingespeist werden und garantiert den Anbietern einen Mindestverkaufspreis für Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Damit soll dem Umwelt- und Klimaschutz Rechnung getragen werden und die Abhängigkeit von fossilen Energiequellen sowie von Kernkraft gemindert werden.
Notwendigkeit des EEG
Das EEG war notwendig, da Erneuerbare Energien noch nicht wirtschaftlich sind. Sie sind noch nicht kosteneffizient. Dies liegt am geringen Strompreis auf dem deutschen Strommarkt durch jahrelange Subventionierung von Atomkraft und fossilen Brennstoffen und an der Nicht-Berücksichtigung der Umweltverschmutzung und der CO2-Emissionen im Strompreis als externe Kosten der fossilen Energieträger wie zum Beispiel Kohle und Gas.
Das EEG sorgt hier für einen marktwirtschaftlichen Ausgleich.
Inhalt
Vergütungsregelung
Das EEG enthält ein Anreizsystem, das belohnt, je früher eine Anlage ans Stromnetz geht.
Es wurde für 20 Jahre ein fester Vergütungssatz pro Kilowattstunde festgeschrieben, der technologiespezifisch und standortabhängig ist. Da dieser jährlich um einen bestimmten Prozentsatz sinkt, ist ein Anreiz zum frühzeitigen "Ans-Netz-bringen" einer Erneuerbaren-Energien-Anlage gegeben.
Abnahmeregelung
Das EEG regelt zudem die Abnahme des Stroms aus erneuerbaren Energien. Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen haben einen Anspruch auf unverzüglichen Anschluss ans Stromnetz. Außerdem muss auch bei einer notwendigen Netzkapazitätsausweitung durch den Netzbetreiber die Abnahme des kompletten Angebots an Strom aus Erneuerbaren Energien gewährleistet werden.
Das EEG bietet Planungs- und Investitionssicherheit und unterstützt so den Ausbau Erneuerbarer Energien in Deutschland.
Einen Überblick über Änderungen des EEG´s in der Gesetzesnovelle 2012 im Gegensatz zur vorherigen Fassung aus dem Jahr 2009 finden sie hier.
Ab dem 1.August 2014 soll das reformierte EEG in Kraft treten. Vorab hier einige Informationen dazu.
Dokumente
Interne Links
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Gesetze, Programme und Maßnahmen
- Energiekonzept 2050
- Erneuerbare Energien
- Erneuerbare Energien im Bundesländervergleich, 2008
- Erneuerbare Energien im Bundesländervergleich, 2010
- Erneuerbare Energien im Bundesländervergleich, 2012
Bundesverband WindEnergie e.V. zum EEG
EEG-Gesetzesnovelle 2012