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Kuba und die EU (Archiv)

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Der "Gemeinsame Standpunkt" der Europäischen Union vom Dezember 1996, zuletzt aktualisiert im Juli 2006, ist weiterhin Grundlage für die Beziehungen der EU und ihrer Mitgliedsstaaten zu Kuba. Sie werden im Rahmen des Europäischen Rats im Juni 2009 einer Überprüfung unterzogen

Europäischer Rat: Gemeinsamer Standpunkt, Dezember 1996
Der "Gemeinsame Standpunkt 96/697/GASP - vom Rat aufgrund von Artikel J.2 des Vertrags über die Europäische Union festgelegt - zu Kuba. 2 wurde am 2. Dezember 1996 durch den Rat angenommen [ABl. C 322 vom 12.12.1996]":
"Nach diesem gemeinsamen Standpunkt sollen der Übergang zur pluralistischen Demokratie sowie zur Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Kuba und zur nachhaltigen Verbesserung des Lebensstandards der kubanischen Bevölkerung gefördert werden. Um den friedlichen Wandel in Kuba zu erleichtern, wird die Europäische Union den Dialog mit der kubanischen Regierung und Gesellschaft intensivieren, die Regierung an ihre Verantwortung für die Menschenrechte erinnern und auf Reformen der kubanischen Gesetze und die Einhaltung internationaler Übereinkünfte hinwirken. Falls erforderlich, wird sie humanitäre Hilfe leisten sowie gezielte Maßnahmen wirtschaftlicher Zusammenarbeit unterstützen. In dem Maße, wie die kubanische Regierung Fortschritte auf dem Weg zur Demokratie macht, wird die Europäische Union diesen Prozess unterstützen, insbesondere durch Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Vertiefung des Dialogs."

Dazu das Auswärtige Amt:
"Die Europäische Union hat ihre Kubapolitik in einem Gemeinsamen Standpunkt vom Dezember 1996 niedergelegt und zuletzt im Juni 2006 fortgeschrieben. Hauptziel ist die Förderung einer friedlichen Entwicklung zu pluralistischer Demokratie, Gewährleistung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung. Die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten haben diesen Prozess bis 2003 durch entwicklungspolitische Zusammenarbeit unterstützt. Allein aus Mitteln der Europäischen Kommission wurden jährlich 10 – 15 Mio. Euro bereitgestellt. Nachdem die EU im Juni 2003 angesichts einer Verhaftungswelle von 75 kubanischen Dissidenten mit politischen Maßnahmen (u.a. Einladungen von Mitgliedern der kubanischen Opposition zu den Nationaltagen der EU-Mitgliedsstaaten in Kuba) reagierte, antwortete die kubanische Regierung mit einer Blockadepolitik gegenüber den EU-Botschaften, die erst im Zuge der Suspendierung dieser „Maßnahmen“ im Jahr 2005 wieder gelockert wurden.

Im Juni 2008 wurden die „Maßnahmen“ in Anerkennung der Reformpolitik Raul Castros und im Gegenzug zur Aufnahme eines politischen Dialogs ohne Vorbedingungen und über alle Bereiche endgültig aufgehoben. Die Ergebnisse des Dialogs werden im Juni 2009 im Rahmen des Europäischen Rats einer Überprüfung unterzogen."

Zum weiteren Engagement der EU gegenüber Kuba gibt es deutliche Unterschiede zwischen der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament.

EU-Kommission: Mitteilung: Eine Partnerschaft zwischen der EU und der Karibik, März 2006
In der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Eine Partnerschaft zwischen der EU und der Karibik zur Förderung von Wachstum, Stabilität und Entwicklung. Brüssel, den 2.3.2006, KOM(2006) 86 endgültig" heißt es:
"Die derzeitige Politik der EU gegenüber Kuba ist darauf ausgerichtet, die Entwicklung der Zivilgesellschaft im weitesten Sinne zu fördern, die institutionellen Kapazitäten zu stärken und die Verwaltungs-, Rechts- und Wirtschaftreformen zu unterstützen. ...
Auch im Falle Kubas steht die Tür für einen politischen Dialog in den Bereichen offen, in denen die beiderseitigen Beziehungen im Rahmen der Gemeinsamen Position von 1996, die den Ansatz der EU bezüglich der politischen Richtlinie für Kuba unterstrichen hat, verbessert werden können.
...
Das CARIFORUM, dem auch Kuba angehört, bildet eine nützliche Plattform für einen strategischen Politikdialog. Die Haltung der EU gegenüber Kuba stützt sich auf einen Gemeinsamen Standpunkt aus dem Jahre 1996. Die Politik der EU gegenüber Kuba beruht im Wesentlichen auf einem konstruktiven Engagement im politischen und wirtschaftlichen Bereich. 2003 wurde noch die Aufnahme Kubas in die Gruppe der AKP-Staaten ernsthaft erwogen, doch brachten politischen Entwicklungen vor allem im Bereich der Menschenrechte diesen Prozess zum Stillstand und belasten seitdem die beiderseitigen Beziehungen."

CARICOMKaribische Gemeinschaft und Karibischer Gemeinsamer Markt, umfasst folgende 15 Länder und Gebiete: Antigua und Barbuda, Barbados, Bahamas, Belize, Dominica, Grenada, Guyana, Haiti, Jamaika, Montserrat, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago
CARIFORUMForum der karibischen AKP-Staaten; es umfasst die Mitglieder von CARICOM mit Ausnahme von Montserrat sowie die Dominikanische Republik und Kuba
AKP-StaatenStaaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean


Entwicklungsausschuss des EU-Parlaments, Mai 2006
Am 30.5.2006 hat der Entwicklungsausschuss des EU-Parlaments einen "Bericht über die Partnerschaft zwischen der EU und der Karibik zur Förderung von Wachstum, Stabilität und Entwicklung (2006/2123(INI)), 15.6.2006" der Abgeordneten Gabi Zimmer (Linkspartei.PDS) angenommen (25 Ja, 1 Nein, keine Enthaltung).

Darin folgende Aussagen zu Kuba:
"Mit dem bloßen Bezug auf den inzwischen 10 Jahre alten Standpunkt der EU bezüglich ihres Verhältnisses zu Kuba verpassen Kommission und Rat eine Gelegenheit. Weder werden die früheren bilateralen Kooperationserfahrungen der Mitgliedstaaten Frankreich und Spanien evaluiert, noch die aktuellen Erfahrungen der belgischen Regierung, noch die Bedeutung kubanischer Entwicklungskooperation mit anderen Ländern der Region und darüber hinaus gewürdigt. Der Wunsch sämtlicher karibischer Partnerstaaten nach Beendigung des für die Entwicklung der gesamten Region schädlichen US-Embargos gegen Kuba wird nicht aufgegriffen.

Die Kommission unterlässt es, jene besonders erfolgreichen Konzepte der kubanischen Entwicklungskooperation zu analysieren und aus ihnen zu lernen, die beispielsweise auf dem Gebiet der medizinischen Versorgung, Kuba zu einem stetig wachsenden Ansehen bei seinen Nachbarn und darüber hinaus verhelfen.

Erläuterung der Lexikon-Redaktion:Aus der Mitteilung der Kommission: Eine Partnerschaft zwischen der EU und der Karibik zur Förderung von Wachstum, Stabilität und Entwicklung. KOM(2006) 86 endgültig:
Die kubanische Entwicklungshilfe ist für das Gesundheitswesen in den karibischen Ländern von entscheidender Bedeutung. Viele Medizinstudenten aus den karibischen Ländern werden in Kuba ausgebildet. Darüber hinaus leistet Kuba technische Hilfe für die Gesundheitssysteme in vielen karibischen Ländern – mehr als 1000 kubanische Ärzte und Krankenschwestern sind dort tätig. Sie gleichen zum Teil die Abwanderung von Fachkräften nach Europa und in die USA aus.


Die EU, die für die Entwicklung der Beziehungen zu Kuba eine eigene Verantwortung trägt, droht hier, den Wandel des politischen Klimas in der Region zu verschlafen und eine Gelegenheit zu versäumen, in einen Dialog zu treten, in dem auch kontroverse Themen wie die Ausübung politischer Individualrechte, die Informationsfreiheit und die Todesstrafe konstruktiv angesprochen werden könnten.

Die von der Kommission beschriebene "offene Tür" für einen politischen Dialog ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, jedoch nicht ausreichend, da sie sich strikt auf die Gemeinsame Position von 1996 bezieht und damit eigentlich nur noch Maßnahmen der humanitären Hilfe ermöglicht. Die Rückkehr zu Zusammenarbeit und Dialog stellt aus dieser Perspektive die bessere Option dar. Als Beispiel könnte Kanada gelten, das schon lange seine Kuba-Politik nach den Prinzipien des konstruktiven Engagements ausrichtet."

Europäischer Rat, Juni 2006
Der Europäische Rat hält sich in seinen Schlussfolgerungen zu Kuba vom Juni 2006 unter Verweis auf die Menschenrechtslage jedoch weiterhin bedeckt:

Schlussfolgerungen des Rates zu Kuba
Bezug: Gemeinsamer Standpunkt 96/697/GASP - vom Rat aufgrund von Artikel J.2 des Vertrags über die Europäische Union festgelegt - zu Kuba - ABl. L 322 vom 12.12.1996 und Bull. 12-1996, Ziff. 1.4.91
Annahme durch den Rat am 12. Juni 2006.
"Der Rat behält seine von Kompromissbereitschaft geprägte Vorgehensweise gegenüber Kuba bei, wobei er sein Bedauern über die Menschenrechtslage auf der Insel äußert, ohne jedoch die politischen Sanktionen wieder anzuwenden, die im Jahr 2005 ausgesetzt wurden. Der Rat bestätigt seinen vor einem Jahr gefassten Beschluss, die Geltungsdauer der Aussetzung der diplomatischen Maßnahmen bis Juni 2007 zu verlängern. Der Rat bedauert, dass sich die Menschenrechtslage in Kuba seit Juni 2005 weiter verschlechtert hat, wobei er insbesondere auf die Erhöhung der Zahl der politischen Häftlinge und die Organisation von Gewalttaten und Schikanen hinweist. Die Europäische Union hingegen erklärt sich unter der Voraussetzung zum Dialog mit Havanna bereit, dass konkrete Verbesserungen im Menschenrechtsbereich erfolgen. Der Gemeinsame Standpunkt soll in einem Jahr erneut vom Rat geprüft werden."

Europäisches Parlament, Juli 2006
Das Europäische Parlament nimmt in seiner "Entschließung zu der Partnerschaft zwischen der EU und der Karibik zur Förderung von Wachstum, Stabilität und Entwicklung (2006/2123(INI)) vom 6. Juli 2006" zum Verhältnis zu Kuba wie folgt Stellung: Das Parlament "...
22. begrüßt das Angebot der Kommission, die Tür für einen politischen Dialog mit Kuba offen zu halten; kritisiert jedoch die engen Beschränkungen, die solchen Dialogen auf der Grundlage des Gemeinsamen Standpunktes von 1996 auferlegt werden;
23. weist darauf hin, dass ein erfolgreiches Einwirken der Europäischen Union auf die USA für ein Ende der Embargopolitik erhebliche ökonomische Potenziale für die gesamte Region erschließen könnte; fordert im Sinne einer an den politischen, sozialen, individuellen und ökonomischen Menschenrechten ausgerichteten Politik nachdrücklich die Aufnahme eines kritischen Dialoges mit der kubanischen Regierung; ..."

Interne Links
Externe Links
Auswärtiges Amt
a.o. Univ. Prof. Martina Kaller-Dietrich und Mag. David Mayer, Institut für Geschichte der Universität Wien: Die Kubanische Revolution
Gemeinsame Standpunkt 96/697/GASP - vom Rat aufgrund von Artikel J.2 des Vertrags über die Europäische Union festgelegt - zu Kuba. 2 wurde am 2. Dezember 1996 durch den Rat angenommen (ABl. C 322)
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Eine Partnerschaft zwischen der EU und der Karibik zur Förderung von Wachstum, Stabilität und Entwicklung. Brüssel, den 2.3.2006, KOM(2006) 86 endgültig
Bericht über die Partnerschaft zwischen der EU und der Karibik zur Förderung von Wachstum, Stabilität und Entwicklung (2006/2123(INI)), 15.6.2006
Schlussfolgerungen des Rates zu Kuba
Entschließung zu der Partnerschaft zwischen der EU und der Karibik zur Förderung von Wachstum, Stabilität und Entwicklung (2006/2123(INI)) vom 6. Juli 2006

Letzte Aktualisierung

15.01.2015 11:25

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