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13. BT - EK: SOZIALE Dimension von NE


Als Anregung für die weitere Diskussion schlägt die Enquete-Kommission folgende noch nicht abschließend diskutierte Regeln vor, die aus sozialer Sicht der Nachhaltigkeit beachtet werden sollten.

1. Der soziale Rechtsstaat soll die Menschenwürde und die freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie Entfaltungschancen für heutige und zukünftige Generationen gewährleisten, um auf diese Weise den sozialen Frieden zu bewahren.


2a) Jedes Mitglied der Gesellschaft erhält Leistungen von der solidarischen Gesellschaft:
  1. entsprechend geleisteter Beiträge für die sozialen Sicherungssysteme
  2. entsprechend Bedürftigkeit, wenn keine Ansprüche an die sozialen Sicherungssysteme bestehen.


2b) Jedes Mitglied der Gesellschaft muss entsprechend seiner Leistungsfähigkeit einen solidarischen Beitrag für die Gesellschaft leisten.


3. Die sozialen Sicherungssysteme können nur in dem Umfang wachsen, wie sie auf ein gestiegenes wirtschaftliches Leistungspotential zurückgehen.

4. Das in der Gesellschaft insgesamt und in den einzelnen Gliederungen vorhandene Leistungspotential soll für künftige Generationen zumindest erhalten werden.

[ Zuletzt geändert: 22.04.2005 15:30:56 ]