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12. BT - EK zu Managementregeln


Die Enquete-Kommission des 12. Deutschen Bundestages - Schutz des Menschen und der Umwelt - Wege zum nachhaltigen Umgang mit Stoff- und Materialströmen geht bei ihrem Leitbild einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung davon aus, dass das natürliche System (Ökosphäre) für das wirtschaftliche System (Technosphäre) verschiedene Funktionen ausübt, wie z.B. Ressourcen bereitzustellen oder Rückstände aufzunehmen. Dieses sog. "natürliche Kapital" begrenzt die Möglichkeiten menschlichen Wirtschaftens und läßt sich nicht ersetzen. Daher muß der natürliche Kapitalstock wenigstens konstant gehalten werden, wobei hier weniger an die Menge gedacht wird als an die Sicherung der verschiedenen Funktionen wie z.B. Ressourcenbereitstellung.

"Aus der so verstandenen Forderung nach Erhalt des natürlichen Kapitalstocks lassen sich nun auf einer ersten operativen Ebene folgende grundlegende Regeln, auch Managementregeln genannt, für den Umgang mit Stoffen formulieren. Angelehnt an die Formulierungen des Zwischenberichts (Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt", 1993, 925 f.) lauten diese Regeln:
  1. Die Abbaurate erneuerbarer Ressourcen soll deren Regenerationsraten nicht überschreiten. Dies entspricht der Forderung nach Aufrechterhaltung der ökologischen Leistungsfähigkeit, d.h. (mindestens) nach Erhaltung des von den Funktionen her definierten ökologischen Realkapitals.
  2. Nicht-erneuerbare Ressourcen sollen nur in dem Umfang genutzt werden, in dem ein physisch und funktionell gleichwertiger Ersatz in Form erneuerbarer Ressourcen oder höherer Produktivität der erneuerbaren sowie der nicht-erneuerbaren Ressourcen geschaffen wird.
  3. Stoffeinträge in die Umwelt sollen sich an der Belastbarkeit der Umweltmedien orientieren, wobei alle Funktionen zu berücksichtigen sind, nicht zuletzt auch die "stille" und empfindlichere Regelungsfunktion.


In Ergänzung zu diesen bereits im Zwischenbericht formulierten grundlegenden Regeln einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung ist als vierte Regel zu ergänzen:
  1. Das Zeitmaß anthropogener Einträge bzw. Eingriffe in die Umwelt muß im ausgewogenen Verhältnis zum Zeitmaß der für das Reaktionsvermögen der Umwelt relevanten natürlichen Prozesse stehen."


Die Kommission hat sechs Problemfelder ausgemacht, die schwerpunktmäßig die Überlastung der Umwelt durch Stoffeinträge betreffen (siehe 3. Grundregel) und die daher vorrangig eines Stoffstrommanagements bedürfen. Mehr zum Stoffstrommanagement hier.


"Die grundlegenden Regeln machen die fundamentale Bedeutung des Leitbildes einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung für den Umgang mit Stoffen deutlich. Sie konkretisieren das Leitbild und geben damit Orientierungen für Innovationen und Weiterentwicklungen der Stoffwirtschaft. Der Versuch einer weiteren Operationalisierung und Konkretisierung der grundlegenden Regeln bedeutet nicht, daß aus ihnen mit letzter Präzision eindeutige Handlungsanweisungen abgeleitet werden könnten. Vielmehr geben diese Regeln die Richtung der Konkretisierung an und machen deutlich, welche Folgen des Wirtschaftens unter stofflichen Gesichtspunkten beachtet werden müssen, um die Voraussetzungen des Wirtschaftens im Zeitablauf zu erhalten."

Um zu politisch umsetzbaren Konzepten zu gelangen, bedarf es, so die Kommission, insbesondere zweierlei: zum einen muß die entwicklungspolitische Komponente des Leitbildes präzisiert werden, zum anderen müssen die ökonomischen, ökologischen und sozialen Ziele sowie ihre wechselseitigen Beziehungen geklärt werden. Erst danach können Handlungsansätze für eine Stoffpolitik abgeleitet werden.

[ Zuletzt geändert: 11.04.2005 18:59:32 ]