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12. BT - EK Akteure des Stoffstrommanagements


Nach der Enquete-Kommission des 12. Deutschen Bundestages - Schutz des Menschen und der Umwelt - Wege zum nachhaltigen Umgang mit Stoff- und Materialströmen sind für das Stoffstrommanagement zwei Hauptakteure zuständig:
  1. Der Staat und
  2. die Wirtschaft.


Der Staat setzt die Rahmenbedingungen. "Wo immer möglich, sollte sich der Staat darauf beschränken, einen Rahmen für das selbständige Handeln der Wirtschaftssubjekte am Markt zu setzen und diesem ökologische Ziele vorzugeben oder diese zu beschreiben. Er wird sich allerdings jeweils weitergehende Maßnahmen vorbehalten müssen, wenn diese Ziele nicht erreicht werden." (551/552) Der Staat hat darüber hinaus die Aufgabe, die anderen Akteure zu einer Beteiligung an einem ökologisch orientierten Stoffstrommanagement zu movitieren.

Die Wirtschaft ist der eigentlich handelnde Akteur, der hauptsächlich das Stoffstrommanagement durchführt. Er steht stets mit anderen Akteuren (sog. Anspruchsgruppen) in Wechselbeziehung.

Anspruchsgruppen sind Akteure, die Stoffströme durch ihr Handeln und Verhalten beeinflussen, jedoch nicht Stoffströme zielgerichtet lenken (kein Stoffstrommanagement ausüben), wie z.B. Verbraucher, Gewerkschaften oder Umweltverbände (siehe NGO), aber auch Handelsunternehmen, Banken und Versicherungen oder Wirtschaftsverbände.

Die Kommission betont dabei die pro-aktive Rolle der Wirtschaft, d.h. sie soll nicht nur auf die staatlichen Vorgaben reagieren, sondern selbst vorab handeln und ggf. staatliche Maßnahmen überflüssig machen. Der Staat sollte, so die Kommission, pro-aktiv handelnde Unternehmen belohnen und fördern.

[ Zuletzt geändert: 28.11.2006 15:01:10 ]