Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan, 2011
Worum geht's ?Am 31.08.2011 hat das Bundeskabinett den nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan 2011 beschlossen und an die EU-Kommission übergeben.
Der vorherige Energieeffizienz-Aktionsplan aus dem Jahr 2007 musste laut einer EU-Richtlinie (der Endenergieeffizienz- und Energiedienstleistungs-, kurz EDL-Richtlinie) neu evaluiert werden. Danach sollte jeder Mitgliedsstaat bis zum 30.06.2011 einen 2. Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan vorgelegt haben.
In diesem Energieeffizienz-Aktionsplan weisen die Mitgliedsländer, und hier im speziellen Deutschland, nach, ob sie die von der EU vorgegebenen Energieeinsparziele erreichen werden und informieren über den aktuellen Stand und die Erfolge ihrer Energieeffizienzpolitik.
Erarbeitet wurde der Energieeffizienz-Aktionsplan von der Bundesstelle für Energieeffizienz, die dem BMWi angegliedert ist.
Ergebnisse
Dieser 2. nationale Energieeffizienz-Aktionsplan zeigt auf, dass das für Deutschland von der EU vorgeschriebene Ziel der Endenergieeinsparung von 9% bis zum Jahr 2016 mehr als erfüllt werden wird. Gemessen wird diese prozentuale Veränderung am Durchschnittsverbrauch für den Zeitraum zwischen 2001 - 2005.
Zudem wird in dem Aktionsplan eine Bestandsaufnahme des Marktes der Energiedienstleistungen vorgenommen. So kann der derzeitige Entwicklungsstand und das Potential in der Zukunft abgeschätzt werden sowie mögliche Hindernisse für die Entwicklung des Marktes der Energiedienstleistungen erkannt werden. Die Bundesstelle für Energieeffizienz wird mögliche Maßnahmen zur Unterstützung dieser Entwicklung und zur Überwindung von möglichen Entwicklungshemmnissen erarbeiten.
Im Juni 2014 soll dann der dritte Energieeffizienz-Aktionsplan folgen.
Dokumente
Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan 2011
Interne Links
Externe Links
Pressemitteilung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle