Unternehmen und Agenda 21
In Kapitel 30 der Agenda 21 wird die zentrale Rolle der Privatwirtschaft für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung eines Landes ausführlich gewürdigt („Stärkung der Rolle der Privatwirtschaft“). Die Privatwirtschaft, einschließlich der sie vertretenden Verbände wird als wichtige gesellschaftliche Gruppe für die Umsetzung der Agenda 21 anerkannt.„30.1 Die Privatwirtschaft einschließlich transnationaler Unternehmen spielt eine zentrale Rolle in der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung eines Landes. Stabile politische Rahmenbedingungen geben der Privatwirtschaft Möglichkeiten und Anstöße zu einem verantwortungsbewussten und effizienten Handeln und zur Verfolgung längerfristig ausgerichteter Strategien. Höherer Wohlstand, ein vorrangiges Ziel des Entwicklungsprozesses, entsteht vor allem durch die wirtschaftlichen Aktivitäten der Privatwirtschaft. Sowohl große als auch mittlere und kleine Wirtschaftsunternehmen im formellen ebenso wie im informellen Sektor schaffen wichtige Handels-, Beschäftigungs- und auch Existenzsicherungsmöglichkeiten. Die Wahrnehmung unternehmerischer Möglichkeiten durch Frauen trägt zu deren beruflicher Weiterentwicklung bei, stärkt ihre Rolle in der Wirtschaft und verändert das soziale System. Die Privatwirtschaft einschließlich transnationaler Unternehmen und die sie vertretenden Verbände sollen gleichberechtigte Partner bei der Umsetzung und Bewertung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Agenda 21 sein“, heißt es in der Agenda 21.
Die von der Privatwirtschaft ausgehenden Entwicklungsimpulse sollen einen auch ökologisch nachhaltigen Charakter aufweisen. Darum enthält die Agenda 21 in Kapitel 30 und ergänzend auch in Kapitel 34 (zum Technologietransfer) verschiedene Maßnahmen zur "Förderung einer umweltverträglichen Produktion sowie zur Förderung einer verantwortungsbewussten Unternehmerschaft", u.a:
- Partnerschaft zwischen Wirtschaft und Staat, u.a. zur Einführung geeigneter wirtschaftspolitischer Instrumente und ordnungsrechtlicher Maßnahmen oder zur Unterstützung nachhaltig geführter Unternehmen
- Programme von Wirtschafts- und Industrieverbänden zur Stärkung von Umweltbewusstsein und Produktverantwortung
- Gründung nationaler Räte für nachhaltige Entwicklung der Privatwirtschaft
- Einrichtung von Risikokapitalfonds für Vorhaben der nachhaltigen Entwicklung
- Ausbildungsmöglichkeiten in umweltrelevanten Aspekten der Unternehmensführung
- Förderung des nachhaltigen Wirtschaftens, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, seitens internationaler Geber.
Wichtiger Vorläufer für das Kapitel 30 der Agenda 21 war die 2. Weltindustriekonferenz für Umweltmanagement (WICEM II), die im April 1991 eine von der Internationalen Handelskammer (ICC) vorgeschlagene "Charta für eine langfristig tragfähige Entwicklung“ (Business Charter for Sustainable Development) verkündete. Die Charta enthält 16 Grundsätze des Umweltmanagements, das für die Wirtschaft wichtiger Bestandteil jeder langfristig tragfähigen Entwicklung ist. So wurde die Privatwirtschaft u.a. verpflichtet, zum Transfer umweltfreundlicher Technologien und Managementmethoden beizutragen. In der "Einführung" heißt es:"Langfristig tragfähige Entwicklung bedeutet, den Bedürfnissen der Gegenwart zu entsprechen, ohne künftige Generationen in ihrer Fähigkeit zu beeinträchtigen, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen. Wirtschaftliches Wachstum schafft die Voraussetzungen für die bestmögliche Verwirklichung von Umweltschutz, und dieser wiederum ist in ausgewogener Verbindung mit anderen menschlichen Zielen notwendig, um ein umweltverträgliches Wachstum zu erreichen. Dabei bedarf es flexibler, dynamischer, anpassungsfähiger und rentabler Unternehmen, um die umweltverträgliche wirtschaftliche Entwicklung voranzutreiben und durch Bereitstellung von unternehmerischen, technischen und finanziellen Ressourcen zur Bewältigung der ökologischen Herausforderungen beizutragen. Durch unternehmerische Initiative gekennzeichnete marktwirtschaftliche Systeme sind in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung. Die Wirtschaft teilt deshalb die Auffassung, daß wirtschaftliche Entwicklung und Umweltschutz heute und für künftige Generationen nicht ein Zielkonflikt, sondern eine gemeinsame Aufgabe sein sollten. Die Marktkräfte mit Hilfe von erfolgsorientierten Standards und der vernünftigen Anwendung wirtschaftlicher Instrumente im Rahmen ausgewogener Regelungen für den Schutz und die Verbesserung der Umwelt zu nutzen - dies ist eine der größten Herausforderungen, denen die Welt sich im kommenden Jahrzehnt zu stellen hat."
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