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Global Reporting Initiative: Indikatoren für Nachhaltigkeitsberichterstattung


Aufgabe der Global Reporting Initiative (GRI) ist es, weltweit anwendbare Richtlinien für sog. Sustainability Reports zu entwickeln. Hierfür hat sie einen Leitfaden entwickelt. Mehr dazu hier.

Im GRI Leitfaden 2002 werden in fünf Abschnitten die Berichtselemente und Leistungsindikatoren ausführlich dargestellt.
"Die Leistungsindikatoren werden in drei Abschnitte eingeteilt, welche die ökonomische, ökologische und gesellschaftliche/soziale Dimension der Nachhaltigkeit abbilden. Diese Gliederung beruht auf der traditionellen Einteilung der Nachhaltigkeitsdimensionen und soll die Nutzer des GRI Leitfadens unterstützen. Trotzdem ist eine solche Eingrenzung der Leistungsindikatoren in diesen drei Kategorien zur Bewertung der Unternehmensleistung aus einer Reihe von Gründen nicht immer ausreichend. Beispiele hier für sind:
  • Änderungen bei einem Aspekt der ökonomischen, ökologischen oder gesellschaftlichen/sozialen Leistung haben oft Änderungen bei anderen Nachhaltigkeitsaspekten zur Folge;
  • Nachhaltigkeitsstrategien verwenden oft eine Nachhaltigkeitsdimension als Referenzpunkt, wenn Ziele für ein andere Dimension bestimmt werden; und
  • die Förderung der nachhaltigen Entwicklung verlangt eine koordinierte Veränderung über eine Reihe von Leistungsmaßen hinweg, nicht nur einzelne zufällige Verbesserungen über alle Größen.

Aus diesem Grund ist zusätzlich zu den drei traditionellen Dimensionen Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft/Soziales die Berücksichtigung einer vierten Dimension notwendig, über die der Bericht informieren sollte, nämlich die der integrierten Leistung."

Die Indikatoren umfassen die in der Tabelle wiedergegebenen Aspekte. Der GRI Leitfaden gibt ausführliche Hinweise, wie die einzelnen Aspekte jeweils im Detail darzustellen sind. Es wird unterschieden zwischen Kern- und Zusatzindikatoren. Sie werden für die drei Dimensionen (Ökonomie, Ökologie, Soziales) spezifisch ausgewählt, wie z.B.:

GRI: 11 Ökonomische Leistungsindikatoren, differenziert nach Kunden - Lieferanten - Mitarbeiter - Kapitalgeber - Öffentlicher Sektor - Indirekte ökonomische Wirkungen, z.B.
  • EC6. Die Offenlegung von Auszahlungen an Kapitalgeber, unterschieden nach Zinsen für Schulden und Darlehen, Dividenden auf alle Kategorien von Aktien, inklusive Auszahlungsrückstände auf Vorzugsdividenden. Dies schließt alle Formen von Schulden und Darlehen ein, nicht nur langfristige Verbindlichkeiten.
  • EC9. Erhaltene Subventionen, aufgegliedert nach Ländern oder Regionen. Subventionen beinhalten Beihilfen, Steuererleichterungen und andere Formen finanzieller Leistungen, die nicht auf einem Austausch von Waren und Dienstleistungen beruhen. Die verwendeten Definitionen der Subventionsarten sind zu erläutern.
  • EC10. Spenden an die Anwohner/Gemeinden, die Bürgergesellschaft und andere Gruppen, in Geld- und Sachspenden und für jede Empfängergruppe separat aufgegliedert.

GRI: 35 Ökologische Leistungsindikatoren, differenziert nach Material - Energie - Wasser - Biodiversität - Emissionen, Abwässer und Abfälle - Lieferanten - Produkte und Dienstleistungen - Gesetzeskonformität - Transport - Übergreifende Aspekte
  • EN3. Direkter Energieverbrauch, aufgegliedert nach Primärenergieträgern. Es sollte über alle Energiequellen, die die berichtende Organisation in ihren Produktionsprozessen verwendet, berichtet werden, so wie auch über die Gewinnung und den Transport von Energie (z.B. Strom oder Wärme) für andere Organisationen.
  • EN4. Indirekter Energieverbrauch. Es sollte über den durch den Energieverbrauch der berichtenden Organisation ausgelösten Energieverbrauch zur Herstellung und Bereitstellung der von der Organisation verbrauchten Energieformen (z.B. Strom oder Wärme) Auskunft gegeben werden.
  • EN7. Beschreibung wesentlicher Auswirkungen auf Biodiversität durch Aktivitäten und/oder Produkte oder Dienstleistungen der berichtenden Organisation in terrestrischen oder marinen Ökosystemen oder Süßwasser-Ökosystemen.
  • EN14. Signifikante Umweltbelastungen wesentlicher Produkte und Dienstleistungen. Diese sollten beschrieben und, wo relevant, auch quantifiziert werden.
  • EN16. Fälle von Strafzahlungen für Nichteinhaltung gesetzlicher Regelungen, alle anwendbaren internationalen Deklarationen/Conventionen/Verträge betreffend, sowie nationaler, sub-nationaler, föderaler, regionaler, und lokaler Gesetzgebung mit Umweltrelevanz. Gesetzliche Regelungen sollten mit Bezug auf und in der Begrifflichkeit der betroffenen Länder erläutert werden.

GRI: Gesellschaftliche/soziale Leistungsindikatoren, differenziert nach
11 Indikatoren für Arbeitsbedingungen und angemessene Arbeit (LA)
18 Indikatoren für Menschenrechte und Sozialwesen (HR und SO)
11 Indikatoren für Produktverantwortung (PR):
  • LA7. Standardisierte Kennzahlen zu Verletzungen, verlorenen Arbeitstagen, Abwesenheit und Anzahl arbeitsplatzbezogener Todesfälle (einschließlich Angestellte von Unterauftragnehmern).
  • LA11. Zusammensetzung des oberen Managements und der Unternehmensführungsgremien (corporate governance bodies, siehe auch Corporate Governance Kodex) (einschließlich des Vorstands/Aufsichtsrats), einschließlich des Frauen/Männer-Verhältnisses und anderer Kennzahlen der Diversität, soweit kulturell angebracht.
  • HR2. Beleg des Einflusses der Beachtung der Menschenrechte auf Investitions- und Anschaffungsentscheidungen, einschließlich der Auswahl von Lieferanten/Unterauftragnehmern.
  • SO1. Beschreibung von Grundsätzen, um Einflüsse auf die Gemeinden in Gebieten, die von Tätigkeiten beeinflusst werden, zu managen sowie Beschreibung von Verfahren/Programmen, um diese Themen anzusprechen, inklusive Überwachungssysteme und Ergebnisse der Überwachung. Einschließlich einer Erläuterung von Verfahren zu Identifikation und zur Einbindung von lokalen Stakeholdern in einen Dialog.
  • PR6. Freiwillige Einhaltung von Kodizes, Produktlabels oder Auszeichnungen hinsichtlich sozialer und/oder ökologischer Verantwortung, die der Berichterstatter verwenden darf oder erhalten hat. (Zusatzindikator) Einschließlich Erklärung des damit verbundenen Verfahrens und der Kriterien.

Übersicht über die gesellschaftlichen und sozialen GRI-Indikatoren
Kategorie

Aspekt

Arbeitsbedingungen und angemessene Arbeit

Beschäftigung

 Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und dem Management

 Gesundheit und Sicherheit

 Training und Ausbildung

 Vielfalt und Chancen

Menschenrechte

Strategie und Management

 Nicht-Diskriminierung

 Gewerkschaftsfreiheit und Tarifverhandlungen

 Kinderarbeit

 Zwangsarbeit und Arbeitsverpflichtung

 Disziplinarverfahren

 Sicherheitspraxis

 Rechte von Einheimischen/Eingeborenen

Gesellschaft

Beziehungen zur Gemeinde

 Bestechung und Korruption

 Politische Unterstützung

 Wettbewerb und Preisfestlegung

Produktverantwortung

Kundengesundheit und -sicherheit

 Produkte und Dienstleistungen

 Werbung

 Schutz der Privatsphäre



Die Übersetzung des GRI Leitfadens 2002 d wurde vom Centre for Sustainability Management (CSM) d an der Universität Lüneburg (Prof. Dr. Stefan Schaltegger) durchgeführt.

[ Zuletzt geändert: 15.03.2007 13:07:19 ]