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Parteien


Die "Aufgaben der Parteien" sind in Artikel 21 des Grundgesetzes niedergelegt:

"(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben."

Die Parteien wirken an der politischen (vorparlamentarischen) Willensbildung des Volkes mit, indem sie ein Parteiprogramm erarbeiten, das die politischen Ziele beschreibt, und geeignete Kandidaten zur Durchsetzung dieser Ziele im Parlament aufstellen. Um nach dem Parteiengesetz als politische Partei anerkannt zu werden, muß eine Partei über ein schriftliches Programm und eine schriftliche Satzung verfügen.

Neben den Parteien gibt es noch die Fraktionen der Parteien im Bundestag. Ihre Aufgabe ist die parlamentarische Willensbildung. Das Fraktionsgesetz vom 11. März 1994 besagt:

"(1) Die Mitglieder des Bundestages können sich zusammenschließen.
(2) Das Nähere regelt die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages."

Die derzeit im Bundestag vertretenen Parteien und ihre Fraktionen sowie ihre Informationen und Positionen zur Nachhaltigkeit zeigt die folgende Tabelle.

Partei
Homepage Partei
Hompage Fraktion im Deutschen Bundestag
Aussagen zur Nachhaltigkeit
SPD - Sozialdemokratische Partei Deutschlands
SPD d
SPD-Fraktion d
SPD
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
GRÜNE Partei d
GRÜNE Fraktion d
Bündnis 90/ DIE GRÜNEN
CDU - Christlich Demokratische Union Deutschlands
CDU d
CDU/CSU-Fraktion d
CDU
CSU - Christlich Soziale Union in Bayern
CSU d
CDU/CSU-Fraktion d
CSU
FDP - Freie Demokratische Partei
FDP d
FDP-Fraktion d
FDP
Die Linke
Die Linke. d
Die Linke-Fraktion d
Die Linke.

[ Zuletzt geändert: 10.09.2009 09:20:44 ]